Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsgenossenschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen, liebe Forumsgemeinde,
habe dies auf der Homepage der BGW gefunden. Seid Ihr da auch alle angemeldet? Ist das ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
|
Guten Morgen, liebe Forumsgemeinde,
habe dies auf der Homepage der BGW gefunden. Seid Ihr da auch alle angemeldet? Ist das schon bei erst einer Betreuung vonnöten? Warte gespannt auf Eure Rückmeldung, vielen Dank und ein schönes Wochenende sagt Marion Inzwischen gibt es schätzungsweise 17.000 bis 20.000 Berufsbetreuer in Deutschland, die rund 1,2 Millionen Menschen betreuen, Tendenz aufgrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung steigend. „Viele wissen jedoch nicht: Auch wer nur nebenberuflich einer Betreuertätigkeit nachgeht, muss diese als Gewerbe anmelden“, informiert Wiebke Grahl von der BGW. „Ebenso ist eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich – für alle selbstständigen Berufsbetreuer außer Rechtsanwälten bei der BGW. Dadurch sind sie bei ihrer Berufsausübung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen abgesichert.“ Versichert wäre zum Beispiel ein Verkehrsunfall auf der Fahrt zu einer betreuten Person oder ein Sturz in deren Wohnung. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten Morgen Marion,
D solltest Dich auch da anmelden und nicht länger warten. Die Beiträge sind nicht schrecklich hoch und Du vermeidest Ärger. Uns hier hat z.B. die Betreuungsstelle mitgeteilt, dass sie ab dem ..... alle Berufsbetreuer listenmässig dort "melden" musste. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
|
Hallo zusammen,
die Gewerbeanmeldung hat sich zwar inzwischen erledigt aber die BG Mitgliedschaft ist weiterhin verpflichtend. Wie Michaela schon geschrieben hat ist das eine preisgünstige Absicherung gegen Arbeitsunfälle. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
|
Hallo Orion,
kann mich den Kollegen nur anschließen. Wobei natürlich die Frage ist wann man sich bei der BG anmelden muss. Die Betreuungsbehörde hat zu mir gemeint, eine Anmeldung genügt, wenn man so 5-8 Fälle hat. Ich habe habe zur Zeit 3 Fälle und werde mich wohl in kürze bei der BG anmelden. Aber auf alle Fälle ist eine Anmeldung bei der BG verpflichtend. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
|
Zitat:
da frage ich mich doch wie deine Betreuungsbehörde zu der Meinung kommt, die Auskunft halte ich für hochgradig falsch. Wenn du im Beschluss als Berufsbetreuer bestellt wurdest tritt für dich bei einem Unfall nicht die Versicherung des Landes für Ehrenamtler ein. Daher ist schon die Anmeldung ab der ersten Betreuung sinnvoll und auch vorgeschrieben. Auszug aus der Homepage der BGW: "Eine Anmeldung bei der BGW muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Beginn der selbständigen Tätigkeit erfolgen." Ob du das machst oder nicht bleibt dir selbst überlassen aber im Schadensfall wirst du sicher auch keine Zahlungen durch die Betreuungsbehörde erwarten können. ![]() Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
|
Hallo,
ich habe seit fast einem dreiviertel Jahr sechs Betreute (und nun fast auf einen Schlag fünf Anfragen). Auch ich habe diesen Brief von der Betreuungsbehörde bekommen, dass sie der BG die Berufsbetreuer melden - als Amtshilfe. Daraufhin habe ich mich schnell bei der BG angemeldet, rückwirkend ab dem ersten Betreuten und bin sehr gespannt auf die Rechnung. Grüße, Antonia |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Moin, Antonia!
Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Thorsten,
keine Panik, die wollen ca 100 Euro im Jahr. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Moin! Moin!
Zitat:
![]() Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Moin zusammen
Viele Betreuer ärgern sich, weil da schon wieder jemand ankommt und Geld haben will. OK es kostet Geld, aber wer als BB unterwegs ist, kann leicht einen Arbeitsunfall haben und mit Pech Erwerbsunfähig werden. Die BGW ist wohl für die meisten BBs die angesagte BG. Wenn ich mir überlege, was ich der der BG für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahle, dann freue ich mich richtig und versuche den Beitrag (und damit auch die zu erwartende Leistung) so hoch zu schrauben, wie es geht. Die Mindestversicherung liegt bei ca. 150,00 € für ca. 19.000,00 € Leistung im Jahr, wenn es darauf ankommt (gilt auch für Krankengeld, man muß ja nicht gleich erwerbsunfähig werden...). Bei 72.000 € Leistung pro Jahr liegt der Versicherungsbeitrag bei ca. 650,00 € - auch pro Jahr, wohlgemerkt. Welche allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt da noch mit??? Vielleicht nimmt das ja die Angst vor der BG. Erst mal lesen, was geboten wird und dann entscheiden wieviel man sich da reinhängt. Ein schönes Wochenende wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|