Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsarbeit mit gepfändetem Konto im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
ich habe eine ganz praktische Frage zum Umgang mit gepfändeten Girokonten eines Betreuten, der nur Sozialleistungen bezieht ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo alle zusammen,
ich habe eine ganz praktische Frage zum Umgang mit gepfändeten Girokonten eines Betreuten, der nur Sozialleistungen bezieht und in einer eigenen Wohnung lebt. Hier fallen ja nicht nur monatliche Ausgaben, sondern auch jährliche Ausgaben an, die man eigentlich ansparen muss, z.B. eventuell Nebenkostennachzahlungen, Stromnachzahlungen, Abfallgebühren, Haftpflichtversicherung, Vorauszahlung zum Jahresbeginn für Zuzahlungsbefreiung u.s.w. Mir ist klar, dass man entweder das gepfändete Konto in ein P-Konto umwandeln kann und dadurch ein gewisser Betrag frei ist oder man hebt das Geld immer in den ersten 14 Tagen ab (geht ja nur noch bis Ende des Jahres). Aber: In beiden Fällen kann ich doch nichts über mehrere Monate ansparen, bei dem P-Konto reicht der Schutz für in dem Monat nicht verbrauchte Geldeingänge ja gerade bis zum nächsten Monat. Außerdem wäre ansparen besser mit einem Sparbuch, damit der Betreute das Geld auch wirklich liegen läßt. Dieses Vermögen wäre dann aber dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt. Die gute alte Sparbüchse taugt hier leider ebenfalls nichts. Wie also löst ihr das Problem, dass man keine, wenn auch noch so bescheidene Rücklagen bilden kann? Danke und Grüße, Anni |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Anni
Du kannst zum Gericht gehen und da eine Pfändungsfreigabe gem. §850 ZPO beantragen. (Ich hoffe, dass dieses noch der richtige § ist) Dafür benötigst Du das AZ des Pfändungsbeschlusses, Kopien vom Betreuerausweis, den Einkommensunterlagen und Konten des Betreuten und eigentlich schon gut. Begründe die Freigabe auch damit, dass es sich um ein Betreuten-Konto handelt, dem das Geld eingeteilt werden muss (wöchentliche Barabhebungen) und eine Abhebung innerhalb der Wochenfrist nix bringt, weil dann am Ende des Geldes noch so viel vom Monat übrig ist. Dann sollte eigentlich Ruhe sein (hängt aber auch von der Bank ab). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Imre,
danke für die Antwort, das wäre wohl genau das Richtige, habe gerade mal noch ein wenig nachgelesen, ist das der Antrag nach § 833a Abs. 2 ZPO? Hast Du Erfahrungen damit, ob solchen Anträgen nur in Ausnahmefällen stattgegeben wird bzw. was unter "überwiegenden Belangen des Gläubigers" verstanden wird? Bei meinem Betreuten kommt zu den psychischen Erkrankungen noch eine Suchtproblematik dazu, er wird wohl noch lange von Sozialleistungen leben. Leider fährt er auch noch - unbelehrbar - ständig schwarz und läßt sich dabei regelmäßig erwischen, der Schuldenberg wächst also stetig an. Aber da kann man wohl als Betreuer (abgesehen von Ermahnungen ) auch nichts dagegen machen (mir fällt jedenfalls nix ein), da würde ja meiner Meinung nach auch ein Einwilligungsvorbehalt nichts bringen.Viele Grüße, Anni Geändert von Anni (28.01.2011 um 18:07 Uhr) |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Anni,
zum Ansparen fällt mir dann nur noch die gute alte Barkasse ein. Lege jeden Monat 10 bis 15 Euro dort ab. gegen das ständige Schwarz fahren gibt es Lösungen, abhängig ob es die Bundesbahn oder die örtlichen Verkehrsbetriebe sind. Mit letzteren kann man, zumindest bei uns, Abmachungen treffen. Für notorische Schwarzfahrer kaufe ich selbst die Monatskarten, diese sind im Kundenenter hinterlegt, meine Betreuten fahren mit einer Kopie mit einem Stempel drauf. Klappt echt super. Ständiges Schwarzfahren bei der Bundesbahn bringt einen unweigerlich irgendwann in den Knast oder in wirkliche Geldnöte- das kannst Du Deinem Kunden nur wiederholt mitteilen, verhindern kannst Du es nicht. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Ich frage gleich mal beim HVV nach, ob die das auch machen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo mungo,
ich habe mit einer etwas übergeordneten Stelle ein Gespräch geführt und darauf hingewiesen, dass diese Regelung doch auch für den Verkehrsbetrieb deutlich günstig ist. Die sonst wahrscheinlich anfallenden Inkassokosten würde ich von meinen Kunden z.B. sowieso nicht zahlen lassen und das stellt dann eindeutig ein Dauerverlust für die Verkehrsbetriebe dar. Im Kundencenter liegt jetzt ein Ordner (der heisst: Ordner für besondere Personen , im Ernst) dort wird die Originalfahrkarte unter dem dazugehörigen Namen eingeklebt und ich hab dann die Kopie. Ist auch organsitorisch kein Hexenwerk und sorgt regelmässig für Erheiterung wenn neue Mitarbeiter über den Namen dieses Ordners stolpern.Grüsse Michaela
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Michaela,
danke für den Tipp - ich werde mal nachprüfen, ob die hiesigen Verkehrsbetriebe solchen Lösungen gegenüber aufgeschlossen sind. Grüße, Anni |
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