Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug und Wohnungsauflösung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Grüßeuch,
wie handhabt Ihr Wohnungsauflösungen und die vorherige Erfassung des Inventars.
Meine Betreute ist momentan in einer psychiatrischen Klinik und ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.01.2011
Ort: nähe München
Beiträge: 5
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Grüßeuch,
wie handhabt Ihr Wohnungsauflösungen und die vorherige Erfassung des Inventars. Meine Betreute ist momentan in einer psychiatrischen Klinik und soll je nach weiterer Entwicklung ihrer Gesundheit entweder in ihre alte Wohnung zurück oder in ein Pflegeheim, wahrscheinlich wird es das Pflegeheim - da sie schon für mehrere Überschwemmungen etc. in ihrem bisherigen Haus gesorgt hat. Da ich nicht unbedingt jeden Schrank und jede Ecke der Wohnung inspizieren und katalogisieren will, denn das dauert Tage bei der Wohnung... kann ich als Betreuer das auch an Fremdfirmen/ Umzugsservices/ Hausmeisterservices deligieren? besten Dank und viele Grüße |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
das kommt immer darauf an was Du vor hast. Sollen die Möbel eingelagert werden? Hast Du Geld für eine Wohnungsauflösung durch einen Profibetrieb? Bezieht Deine Betreute Sozialhilfe? Willst Du die Möbel verkaufen? Du siehst jede Frage erlaubt eine andere Lösung. Wenn Du also Auskunft willst, musst Du genauer werden. Gruß Heiner |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
ganz verstehe ich die Frage auch nicht. Gehts jetzt um die tatsächliche Auflösung (vorher bei Gericht Genehmigung einholen und Rechtskaft abwarten) oder gehts um eine erste In- Augen-Scheinnnahme? Die kann man nicht delegieren bzw. sollte das aus haftungsrechtlichen Gründen nicht. Ich befürchte die Frage zielt auf Letzteres ab denn die Wohnungsaufgabe scheint noch nicht festzustehen. da Heisst es dann also: rein, am besten mit Zeugen und je nach Wert ne Fotodoku. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.01.2011
Ort: nähe München
Beiträge: 5
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Es geht vor allem um die tatsächliche etwaige Auflösung der Wohnung. Momentan ist da noch nichts fix, nur wird nach Einschätzung des Arztes die Auflösung der "Messi" Wohnung nötig.
Als Betreuer muss ich ja nicht selbst die Wohnung besenrein räumen und renovieren, sondern "nur" organisieren. Die Betreute ist im Sinne der Betreuung vermögend. Deswegen würde ich praktisch nach Besichtigung und Sicherung der wichtigsten Gegenstände die Wohnung durch einen Fachbetrieb auflösen lassen. Hat es dahingehend bei euch in der Vergangenheit Ärger mit der Verwandschaft/ Amt gegeben, insbesondere weil Kosten anfallen? |
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#5 | |||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Zitat:
Zitat:
Das ist doch ein sehr vernünftiger Plan. Nur sicherheitshalber: wenn die Dame für die ganze Aktion nicht unterschreiben kann/will, musst Du vorher auf Antrag die betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Maßnahme bekommen. Und selbst wenn die da ist, heißt es noch, die Rechtskraft abwarten. Zitat:
Da die Dame ja vermögend ist, sollte es mit dem Amt keinen Ärger geben. Mit Verwandschaft der Betreuten hat man oft Ärger. Der ist aber sehr nachrangig......mit einer deutlichen Tendenz zum "wurscht". Viele Grüße, Flafluff. |
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#6 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Zusammen!!!
Zitat:
![]() Lieben Gruß Thorsten
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Thorsten,
das dauert 4 Wochen bis die Rechtskraft eintritt. Grüsse Michaela
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Michaela und Thorsten
Nicht alle Beschlüsse des Gerichtes sind nach 4 Wochen erst rechtskräftig. Bei manchen ist es auch nach 2 Wochen schon so weit. Genaueres regelt das neue FamFG dazu. (Das Gesetz ist manchmal echt drollig: Z.B. die Genehmigung einer Einwilligung zu einer Med. Maßnahme ist auch ein Beschluss, der erst nach Wochen rechtskräftig wird . Ob's dann noch nötig ist...MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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