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Umzug und Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug und Wohnungsauflösung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Grüßeuch, wie handhabt Ihr Wohnungsauflösungen und die vorherige Erfassung des Inventars. Meine Betreute ist momentan in einer psychiatrischen Klinik und ...


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Alt 31.01.2011, 13:17   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.01.2011
Ort: nähe München
Beiträge: 5
Standard Umzug und Wohnungsauflösung

Grüßeuch,
wie handhabt Ihr Wohnungsauflösungen und die vorherige Erfassung des Inventars.

Meine Betreute ist momentan in einer psychiatrischen Klinik und soll je nach weiterer Entwicklung ihrer Gesundheit entweder in ihre alte Wohnung zurück oder in ein Pflegeheim, wahrscheinlich wird es das Pflegeheim - da sie schon für mehrere Überschwemmungen etc. in ihrem bisherigen Haus gesorgt hat.

Da ich nicht unbedingt jeden Schrank und jede Ecke der Wohnung inspizieren und katalogisieren will, denn das dauert Tage bei der Wohnung... kann ich als Betreuer das auch an Fremdfirmen/ Umzugsservices/ Hausmeisterservices deligieren?

besten Dank und viele Grüße
angelusdomini ist offline  
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Alt 31.01.2011, 16:20   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

das kommt immer darauf an was Du vor hast.

Sollen die Möbel eingelagert werden? Hast Du Geld für eine Wohnungsauflösung durch einen Profibetrieb? Bezieht Deine Betreute Sozialhilfe? Willst Du die Möbel verkaufen?

Du siehst jede Frage erlaubt eine andere Lösung. Wenn Du also Auskunft willst, musst Du genauer werden.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 31.01.2011, 16:25   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo zusammen,

ganz verstehe ich die Frage auch nicht. Gehts jetzt um die tatsächliche Auflösung (vorher bei Gericht Genehmigung einholen und Rechtskaft abwarten) oder gehts um eine erste In- Augen-Scheinnnahme? Die kann man nicht delegieren bzw. sollte das aus haftungsrechtlichen Gründen nicht.

Ich befürchte die Frage zielt auf Letzteres ab denn die Wohnungsaufgabe scheint noch nicht festzustehen. da Heisst es dann also: rein, am besten mit Zeugen und je nach Wert ne Fotodoku.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.01.2011, 16:51   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.01.2011
Ort: nähe München
Beiträge: 5
Standard Zusatzinformationen

Es geht vor allem um die tatsächliche etwaige Auflösung der Wohnung. Momentan ist da noch nichts fix, nur wird nach Einschätzung des Arztes die Auflösung der "Messi" Wohnung nötig.

Als Betreuer muss ich ja nicht selbst die Wohnung besenrein räumen und renovieren, sondern "nur" organisieren.

Die Betreute ist im Sinne der Betreuung vermögend. Deswegen würde ich praktisch nach Besichtigung und Sicherung der wichtigsten Gegenstände die Wohnung durch einen Fachbetrieb auflösen lassen.

Hat es dahingehend bei euch in der Vergangenheit Ärger mit der Verwandschaft/ Amt gegeben, insbesondere weil Kosten anfallen?
angelusdomini ist offline  
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Alt 31.01.2011, 17:16   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
Standard

Zitat:
Zitat von angelusdomini Beitrag anzeigen
nur wird nach Einschätzung des Arztes die Auflösung der "Messi" Wohnung nötig.
Auch nach Deiner Einschätzung?

Zitat:
Zitat von angelusdomini Beitrag anzeigen

Die Betreute ist im Sinne der Betreuung vermögend. Deswegen würde ich praktisch nach Besichtigung und Sicherung der wichtigsten Gegenstände die Wohnung durch einen Fachbetrieb auflösen lassen.

Das ist doch ein sehr vernünftiger Plan. Nur sicherheitshalber: wenn die Dame für die ganze Aktion nicht unterschreiben kann/will, musst Du vorher auf Antrag die betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Maßnahme bekommen. Und selbst wenn die da ist, heißt es noch, die Rechtskraft abwarten.


Zitat:
Zitat von angelusdomini Beitrag anzeigen
Hat es dahingehend bei euch in der Vergangenheit Ärger mit der Verwandschaft/ Amt gegeben, insbesondere weil Kosten anfallen?

Da die Dame ja vermögend ist, sollte es mit dem Amt keinen Ärger geben. Mit Verwandschaft der Betreuten hat man oft Ärger. Der ist aber sehr nachrangig......mit einer deutlichen Tendenz zum "wurscht".


Viele Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 31.01.2011, 17:44   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Zusammen!!!

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
wenn die Dame für die ganze Aktion nicht unterschreiben kann/will, musst Du vorher auf Antrag die betreuungsgerichtliche Genehmigung für die Maßnahme bekommen. Und selbst wenn die da ist, heißt es noch, die Rechtskraft abwarten.
Hmmmm...wann wird denn die betreuungsgerichtliche Genehmigung rechtskräftig?????....ich dachte, ne Genehmigung ist sofort rechtskräftig!...ist doch ne Genehmigung!

Lieben Gruß

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 31.01.2011, 18:04   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Thorsten,

das dauert 4 Wochen bis die Rechtskraft eintritt.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.01.2011, 18:53   #8
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Michaela und Thorsten

Nicht alle Beschlüsse des Gerichtes sind nach 4 Wochen erst rechtskräftig. Bei manchen ist es auch nach 2 Wochen schon so weit.
Genaueres regelt das neue FamFG dazu.
(Das Gesetz ist manchmal echt drollig: Z.B. die Genehmigung einer Einwilligung zu einer Med. Maßnahme ist auch ein Beschluss, der erst nach Wochen rechtskräftig wird. Ob's dann noch nötig ist...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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