Dies ist ein Beitrag zum Thema einstieg über hospitation o. ehrenamt? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, wie in meinem vorstellungsbeitrag geschrieben habe ich zwei diplome im sozialwissenschaftlichen bereich, aber es hat mich beruflich in die ...
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Gesperrt
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 6
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hallo, wie in meinem vorstellungsbeitrag geschrieben habe ich zwei diplome im sozialwissenschaftlichen bereich, aber es hat mich beruflich in die kulturelle ecke verschlagen. ich möchte nun aber auch gerne etwas im sozialen bereich machen und habe mit das thema 'betreuung' schon länger durch den kopf gehen lassen.
ich habe eine bewerbung an die zuständige behörde geschickt und bin auch zum gespräch vorgeladen worden. grundsätzlich klang man dort nicht abgeneigt (da ich während des studiums scheine bzw. prüfungen in sozialrecht, betreuungsrecht, psychologie, medizin etc gemacht habe), aber die bedenken sind, dass ich als theoretiker schnell überfordert sein könnte. mir wurde dort der rat gegeben mit leuten in der praxis zu sprechen, ob das wirklich der richtige weg sei, gleich als berufsbetreuer einzusteigen, v.a. da ich im bekanntenkreis keine berufsbetreuer habe, wo ich im notfall mal um hilfe anfragen könnte. ich verstehe diese bedenken und sie sind auch beim recherchieren in diesem forum noch etwas verstärkt worden. trotzdem muß ja auch irgendwie eine möglichkeit vorhanden sein, in diesen bereich einzusteigen. meine konkrete frage ist: soll ich über ehrenamtliche betreuung einsteigen oder soll ich nach einem betreuungsbüro in der stadt suchen, bei dem ich stundenweise assistieren kann? oder beides? falls leute in der gleichen situation waren wie ich als sie anfingen, würde mich interessieren wie sie es geschafft haben schrittweise einzusteigen bzw. ob manche einen kaltstart erfolgreich bewältigt haben? Geändert von Babette (03.02.2011 um 13:24 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo Babette,
ginge das den überhaupt bei Dir: gleich als BB anzufangen? Bei meinem Amtsgericht blieb mir nichts anderes übrig, als zunächst mit ehrenamtlichen Betreuungen anzufangen und dann ab der 11. den Antrag auf Umwandlung stellen. War schon langwierig, aber es hat mir auch die Gelegenheit gegeben, herauszufinden, ob ich diese Arbeit wirklich tun will und vor allem ob ich es kann. Hospitieren ist sicher immer eine gute Möglichkeit um den Arbeitsalltag kennenzulernen - auch um zu sehen, wie gehen andere mit bestimmten Situationen um? - Weisst schon, Rollenvorbilder und so... Viele Grüsse Sikoba |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 6
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Hallo Sikoba,
ja, es hat sich so angehört als wenn Sie mir eine Chance als BB einräumen, aber sie haben klargemacht wo Ihre Bedenken sind (eben dass ich bis jetzt nur theoretisches Wissen und keinen Anschluß zu anderen Betreuern habe). Sie haben auch gesagt, dass ich auch schnell "rausfliegen" würde, wenn sich rausstellt dass ich permanent überfordert bin und viele Fehler mache. Zudem haben sie starke Kontrollen angekündigt. Ich will das auch gar nicht kritisieren und finde es gut, dass sie mir das so klar gesagt haben und Anfänger besonders kontrollieren. Das ganze habe ich jetzt eben nochmal überdacht und bin für mich zu dem Entschluß gekommen, es dann doch lieber als Ehrenamtliche zu beginnen oder mal für ein halbes Jahr 1-2 mal die Woche in einem B-Büro mitzuarbeiten (falls hier am Ort möglich), um zu sehen ob es auch wirklich etwas für mich ist. Wie lange hast du als Ehrenamtliche gearbeitet, Sikoba? Und, hast du deine ehrenamtlichen Fälle nach der Umstellung zur BB beibehalten bzw. wie ging das weiter? Ich hatte nämlich den Vorschlag mit dem Ehrenamt gebracht und da sagten Sie, ich müsste die ehrenamtlichen Betreuungen dann auch ehrenamtlich weiterführen. Gibt es eine Mischform, d.h. du machst dann deine ehrenamtlichen Betreuungen weiter und fängst zusätzlich Fälle als BB an? Viele Grüße, Babette |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Nur zu......zu den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikation siehe dort ( im Gesetz sind KEINE definiert.......)
Viel Erfolg beim Einstieg in diese "Berufswelt"! lg nam Auszug aus dem Link vom BGT e.V. : Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT): Mitgliederporträts Peter Winterstein: Unsere Ursprungsidee war der organisierte Einzelbetreuer. Wir wollten, dass das persönliche Verhältnis zum Betroffenen bei allen Handlungen und Entscheidungen eine Rolle spielen sollte und nicht anonyme Fallverwaltung. Wenn wir jetzt in Zeiten der Pauschalierung wieder dahin kommen, dass eher verwaltet und nicht "betreut" wird, dann ist das eine ungesunde Entwicklung. Das Sozialleistungssystem ist so kompliziert geworden, dass man eigentlich einen sozialen Anwalt für den Betroffenen bräuchte. Das Aktivieren von sozialen Leistungen ist heute ein ganz zentraler Punkt für den Betreuer, ob Laie oder Profi. Und das geht nur mit sozialarbeiterischen, juristischen, psychologischen Qualifikationen. Zusammen genommen ist der Betreuer/die Betreuerin ein Beruf mit hoher Qualifikation. Ich halte es für eine Fehlentwicklung, wenn gesetzlich im Gegensatz dazu festgeschrieben ist, dass auch jemand ohne jegliches Vorwissen Berufsbetreuer werden kann. Die Anforderung an den Betreiber einer Würstchenbude ist damit wesentlich höher als die an einen Berufsbetreuer, der Entscheidungen treffen kann über Freiheit, Vermögen und Schicksal von Menschen. Das darf nicht sein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den nötigen Mut für klare Standards aufzubringen.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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Ich denke schon,das Du aufgrund Deiner Qualifikation gut geeignet wärst.
Da Du aber gerne etwas im sozialem Bereich machen möchtest,solltest Du Dich wirklich genau mit dem Berufsbild des Berufsbetreuers vertraut machen. Berufsbetreuer sind keine Sozialbetreuer. Das wird oft verwechselt. |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo Babette,
es hat bei mir über 2 Jahre gedauert, bis ich die 11 Fälle beisammen hatte, immer wenn ich dachte: jetzt.... dann starben die gleich wieder oder es gab Wegzüge und damit Abgaben. Aber es hat , glaube ich deshalb bei mir solange gedauert, weil die bei der Betreuungsstelle irgendwie noch dachten, ich hätte meine 1/2 Stelle noch, die ich bei meiner ersten Bewerbung noch hatte. Nur bin ich da inzwischen raus und das hatten die irgendwie nicht mitbekommen. Bei meinem Amtsgericht ist es möglich die ehrenamtl. Betr. in berufs-mäßige umwandeln zu lassen. Haben die zuständigen Richter auch ohne Meckern gemacht. Ich weiss aber von einer Kollegin, die beim Nachbarbezirk (allerdings anderes Bundesland) die ehrenamtl. nicht umgewandelt bekommen hat. Die muss sie so weiterführen, nur für neue Betr. wird die Berufsmässigkeit anerkannt. - Ist auch ein bisschen schwierig dagegen zu klagen, schließlich ist kein Richter hinterher verpflichtet, Dich als Betreuerin einzusetzen. Ich würde an Deiner Stelle zunächst das Gespräch und die Hospitationsmöglichkeit bei/ mit Betreuern suchen. Und wenn Du dann immer noch meinst, das ist es, kannst Du ja mit einer ehrenamtl. anfangen. Vollkommen ins Blaue hinein Betreuungen zu übernehmen und dann sagst Du vielleicht nach 6 Monaten, ne das ist es doch nicht, empfinde ich den Betreuten gegenüber schwierig. Die bauen ja (so sollte es wenigstens sein) ein Vertrauens-verhältnis zu Dir auf. Oder- muss es denn gleich die berufl. Selbständigkeit sein, vielleicht ginge auch ein Einstieg über die Anstellung bei einem Betreuungsverein? ... aber solche Überlegungen hängen natürlich von Deiner Lebensplanung ab. Dass die Dir beim Amt so knallhart gekommen sind.... nun so bleiben nur die Kandidaten hängen, die wissen was sie wollen. Ich habe vorher prakt. Erfahrungen mit Sozialarbeit,Therapie, Seelsorge, Verwaltung und Büro usw. gehabt, aber ich habe doch über 2 Jahre gebraucht, bis ich kapiert habe, was denn das eigentliche und spezifische dieses Berufs ist Und das hat mich so beeindruckt, dass ich noch 1/2 J. gezögert habe mit dem Antrag auf Berufsmäßigkeit. (Da hatte ich dann schon 14 Betr.) Ich halte es jedenfalls für eine der anspruchsvollsten Tätigkeiten, die ich kenne und sicher die verantwortungsvollste, die ich je ausgeübt habe. viele grüsse Sikoba |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 6
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danke für eure beiträge.
der unterschied zur sozialen betreuung ist mir durch die beschäftigung mit dem thema 'gesetzliche betreuung 'sehr deutlich geworden. ich hatte mich im bereich sozialbetreuung auch schon umgesehen,aber habe den eindruck, dass vielfach "billigere" kräfte (die in kursen angelernt wurden) für die soziale betreuung in heimen bevorzugt werden. danke für die schilderung, sikoba. ich glaube ich werde jetzt tatsächlich so vorgehen, dass ich versuche bei einem betreuungsbüro stundenweise mitzuarbeiten, falls ich hier in der stadt ein büro finde, welches mir die möglichkeit gibt. nach bedarf und möglichkeit kann ich das dann zeitlich ausweiten und dann nach einer zeit selbst (ehrenamtlich) einsteigen. dass ich die begonnenen ehrenamtlichen betreuungen dann später als BB ehrenamtlich weiterfürhen muss, ist für mich akzeptabel. vielen dank, ihr habt mir sehr geholfen. |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Babette
Nur so als Idee: Du kannst einerseits bei Berufsbetreuern in Deiner Gegend mal fragen, ob Du dort eine Zeit lang hospitieren darfst, andererseits kannst Du ja eine Betreuung ehrenamtlich führen. Dann weißt Du schon eher, was auf Dich zukommt. Von Deinen Voraussetzungen weißt Du theoretisch ja halbwegs Bescheid, worum es geht - die Praxis ist aber das, was einen dann doch vom Stuhl haut. Gerade im Bereich sozialen wie auch in der rechtlichen Betreuung. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hi Babette,
wie Imre schon geschrieben hat, würde ich an Deiner Stelle auch zweigleisig fahren. Das Hospitieren wird Dir zunächst weiterhelfen, da kannst Du lernen wie es im Alltag eines Betreuers vonstatten geht. Das ganze theoretische Wissen kann an der Praxis scheitern, deshalb bin ich kein Freund von blanker Theorie. Du könntest dazu eine ehrenamtliche Betreuung führen. Ich hatte das Glück mit meiner ersten Bestellung gleich berufsmäßig einsteigen zu können, jedoch habe ich vorab hospitiert, das wurde mir angeraten, die Adressen gab es gleich mit dazu. Diese Zeit war äußerst interessant, hilfreich und hat mir beim Einstieg sehr geholfen. Der Zeitraum war überschaubar und relativ kurz, aber es ist auch schon fast 10 Jahre her... Mir hat das jedenfalls sehr geholfen um einen Einblick zu bekommen. Ich konnte noch lange danach dort anrufen und Fragen stellen, bis ich irgendwann Fälle bekam, die man dort noch nicht kennengelernt hatte. Mir wurden von der Betreuungstelle von Anfang an 2 Sachen mit auf den Weg gegeben. 1. Entweder hat man zu viel zu tun oder zu wenig, ein Mittelmaß ist selten. 2. Man wird immer Fragen haben, egal wie lange man dabei ist. Viel Glück und alles Gute
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 6
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hallo imre und tina!
danke. wegen der theorie-praxis kluft will ich auch behutsam und nicht leichtfertig vorgehen. ich werde versuchen zweigleisig einzusteigen und diese woche mal herum telefonieren bzgl. büros zum hospitieren. meinen ansprechpartnern bei gericht werde ich dann auch sagen, dass ich lieber nicht direkt als BB einsteige. eure erfahrungen bestärken mich bei dieser vorgehensweise. habt ihr als hospitant/in eigentlich grundsätzlich umsonst gearbeitet oder habt ihr einen gewissen stundenlohn bekommen, insbesondere wenn ihr längerfristig mitgearbeitet habt (und auch schon bestimmte arbeiten übernommen habt)? viele grüße, babette |
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