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Versicherungsschutz bei VEREINSBETREUER

Dies ist ein Beitrag zum Thema Versicherungsschutz bei VEREINSBETREUER im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forum-Gemeinde, ich bin seit 10/2010 in die Betreuerei eingestiegen, arbeite in einem Betreuungsverein, habe schon 14 Betreute mit ...


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Alt 05.02.2011, 21:53   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 11
Standard Versicherungsschutz bei VEREINSBETREUER

Hallo liebe Forum-Gemeinde,
ich bin seit 10/2010 in die Betreuerei eingestiegen, arbeite in einem Betreuungsverein, habe schon 14 Betreute mit teils delikaten Angelegenheiten.
Meine Frage:
Muss ich mich unbedingt persönlich zusätzlich Haft- und Rechtschutz versichern?
Ich bin ja nicht freiberuflich, selbstständig, sondern weiter Angestellter.
Wird mein Arbeitgeber meine Berufsrisiken absichern?

Wäre schön, wenn mir meine Fragen beantworten würde......
willi1968 ist offline  
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Alt 06.02.2011, 08:15   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo Willi1968,

Zitat:
Wird mein Arbeitgeber meine Berufsrisiken absichern?
ich glaube mit dieser Frage bist du bei deinem Arbeitgeber besser aufgehoben.

Da es die unterschiedlichsten Konstellationen bei Betreuungsvereinen gibt wirst du die Frage inwieweit du persönlich haftbar zu machen bist nur vor Ort klären können.

Zusätzlich könntest du dich natürlich mal mit einem Versicherungsbüro in Verbindung setzen welches Erfahrung mit der Versicherung von Betreuern hat.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.02.2011, 23:06   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 11
Standard

ja, das hab ich mir schon gedacht. dieses thema muss ich mal ansprechen.
dennoch kann es nicht schaden, sich selbst auch zu versichern.
Vielen dank für deine antwort
willi1968 ist offline  
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Alt 04.03.2011, 10:02   #4
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Auszug aus BGB:
"§ 1908f Anerkennung als Betreuungsverein
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird,......"

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung halte ich prinzipiell für gut.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 04.03.2011, 10:21   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
Standard

hallo! also ich bin über die betriebshaftpflicht und die vermögensschadenhaftpflicht des betreuungsvereins, bei dem ich angestellt bin, versichert. ich denke auch, das dies normal und selbstverständlich sein sollte. auf jeden fall mit dem arbeitgeber drüber sprechen. viele grüße berufsbetreuerin
Berufsbetreuerin! ist offline  
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