Dies ist ein Beitrag zum Thema Versicherungsschutz bei VEREINSBETREUER im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forum-Gemeinde,
ich bin seit 10/2010 in die Betreuerei eingestiegen, arbeite in einem Betreuungsverein, habe schon 14 Betreute mit ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 11
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Hallo liebe Forum-Gemeinde,
ich bin seit 10/2010 in die Betreuerei eingestiegen, arbeite in einem Betreuungsverein, habe schon 14 Betreute mit teils delikaten Angelegenheiten. Meine Frage: Muss ich mich unbedingt persönlich zusätzlich Haft- und Rechtschutz versichern? Ich bin ja nicht freiberuflich, selbstständig, sondern weiter Angestellter. Wird mein Arbeitgeber meine Berufsrisiken absichern? Wäre schön, wenn mir meine Fragen beantworten würde...... |
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Willi1968,
Zitat:
Da es die unterschiedlichsten Konstellationen bei Betreuungsvereinen gibt wirst du die Frage inwieweit du persönlich haftbar zu machen bist nur vor Ort klären können. Zusätzlich könntest du dich natürlich mal mit einem Versicherungsbüro in Verbindung setzen welches Erfahrung mit der Versicherung von Betreuern hat. Gruß, Andreas
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 11
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ja, das hab ich mir schon gedacht. dieses thema muss ich mal ansprechen.
dennoch kann es nicht schaden, sich selbst auch zu versichern. Vielen dank für deine antwort |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
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Auszug aus BGB:
"§ 1908f Anerkennung als Betreuungsverein (1) Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird,......" Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung halte ich prinzipiell für gut.
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Viele Grüße R.E.M. Helmut Kreuzer |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
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hallo! also ich bin über die betriebshaftpflicht und die vermögensschadenhaftpflicht des betreuungsvereins, bei dem ich angestellt bin, versichert. ich denke auch, das dies normal und selbstverständlich sein sollte. auf jeden fall mit dem arbeitgeber drüber sprechen. viele grüße berufsbetreuerin
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