Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerbe anmelden? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Okay, okay, .... war wohl ein bisschen zu müde gestern abend... Ihr habt natürlich recht, Freiberuflichkeit und umsatzsteuerbefreiung gehören nicht ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Okay, okay, .... war wohl ein bisschen zu müde gestern abend... Ihr habt natürlich recht, Freiberuflichkeit und umsatzsteuerbefreiung gehören nicht immer zusammen ( habe da von meiner Erfahrung als Psych HP mit eigener Praxis unzulässig verallgemeinert), aber manchmal doch, oder? Schließlich war der Versuch gerichtlich eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für uns zu erwirken, doch als Schritt auf dem Weg zur Anerkennung des Freiberufler-Status für unseren Beruf gedacht. Woran ich aber eigentlich dachte, sind diese beiden einander widersprechenden Gerichtsurteile bezügl. Gewerbetreibend-sein aber nun doch nicht gewerbest.-pflichtig. Und die Aufhebung der Gewerbesteuer macht uns doch nicht automatisch zu Freiberuflern. Gruss Sikoba |
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#12 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin! Moin!
Habe gerade die Antwortmail vom Ordnungsamt erhalten: "Für die Tätigkeit als Berufsbetreuer ist keine Gewerbe-Anmeldung erforderlich" Kurz - Knapp - Knackig!!! ![]() Schönen Tag noch und ein lautes Helau aus NRW! Thorsten
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Zitat:
als ich vor rund einem Jahr meinen ersten Betreuungsfall berufsmäßig übernommen habe, habe ich aus reinem Aktionismus zuvor ein Gewerbe angemeldet. Hat das jetzt eventuell negative Folgen für mich? Gruß Bodhi |
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#14 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
![]() Welche negativen Folgen könnte es denn haben?...Gewerbesteuer fällt eh weg...da fällt mir nix ein! Lieben Gruß, Thorsten
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#15 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
also je nach Gemeindesatzung könnte die Zahlung von Gerwerbemüll in Frage kommen. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#16 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Zitat:
also bezüglich Gewerbemüll bin ich (bislang) noch nicht angeschrieben worden. Vor Jahren hatte ich bereits einmal ein Gewerbe im EDV-Bereich, da kam das mit der Anmeldung einer zusätzlichen Gewerbe-Mülltonne direkt zusammen mit den Unterlagen vom FA. ![]() Also nach den Berichten hier würde ich sagen, ich lasse einfach alles so wie es ist. Gruß Andreas |
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#17 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
ich möchte das Teil hier nochmal auftauen und noch was fragen - dass Betreuung nun kein Gewerbe mehr ist und keine Gewerbesteuer anfällt ist klar, die IHK kriegt keine Beiträge mehr, die BGW aber schon. Wenn der Umsatz im ersten Jahr die 17500 und dann die 50000 nicht knackt, bleibt es erstmal ein Kleinunternehmen und die Umsatzsteuer fällt weg. Da die Prognose für das Einkommen in unserem Bereich je eher schwer ist, frage ich mich aber wie man dem FA diese seriös geben kann... Wie ist es nun mit der Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt, kann man die nebenberufliche Tätigkeit auch rückwirkend z.B. zum Feb 11 anzeigen, obwohl die aktive "bezahlte" Tätigkeit als Betreuer erst im Juni 11 beginnt? Oder empfiehlt sich eine proforma Anzeige? Ich frage, da idR zwischen der Zulassung als Berufsbetreuer und der ersten Bestellung ja einige Zeit ins Land geht. Die "passive" Zeit als Betreuer wird meist zur Weiterbildung und zum Anschaffen der "Ausrüstung" genutzt, um dann bei der ersten Bestellung ausgerüstet und vorbereitet zu sein. Das alles ist dann meist schon mit Kosten verbunden, die dann mit den Einnahmen des Jahres verrechnet werden sollten und daher meine Frage. Vielen Dank! Geändert von gonzo (11.05.2011 um 20:58 Uhr) |
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#18 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Gonzo,
ich gehe davon aus, daß Du dem Finanzamt die Tätigkeit als Berufs-betreuer anzeigen mußt, wenn Du vom Gericht erstmals als berufsmäßiger Betreuer bestellt worden bist . Da ehrenamtliche Betreuungen ja keine Erwerbstätigkeit darstellen, reicht es wohl aus, die Einkünfte bei der Einkommennsteuererklärung anzugeben Bei Ausgaben vor dieser ersten Bestellung als Berufsbetreuer handelt es sich bereits um Ausgaben im zusammenhang mit "Vorbereitungs-handlungen" . Kursgebühr , Fahrkosten , Buchkauf im Januar 2010 ist also eine Betriebsausgabe in 2010, wenn die Betriebsaufnahme zB im Oktober 2010 erfolgte. Die Abschreibung für ein im Januar angeschafftes Wirtschaftsgut zb PC bezieht sich dann auch auf das ganze Jahr 2010. Bei vorgezogenen Betriebsausgaben im Dezember 2009 , bei Betriebsaufnahme 2010,wird es dann komplizierter, da geht es dann wohl in den § 10 d Einkommensteuergesetz "Verlustabzug". schöne Grüße fwu |
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#19 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Ich hatte meine angestrebte Tätigkeit mit dem Erhalt des 1. Beschlusses beim FA gemeldet, dort formlos erklärt, dass im ersten Jahr mit einem Verlust zu rechnen sein wird und ich die "Kleinunternehmer-Regelung" in Anspruch nehme. Es gab dann eine neue Steuernummer und sofern ich in diesem Jahr die magischen 17.500 EUR nicht überschreite (wenn doch, wär ja noch besser!!!), kommen die Einnahmen und Ausgaben in die Steuererklärung 2011! Lieben Gruß, Thorsten
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#20 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Danke Euch beiden
![]() Viele Grüße! |
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