Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerbe anmelden? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
noch eine Frage:
dass wir Berufsbetreuer keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist klar. Aber muss ich dennoch beim Ordnungsamt ein Gewerbe ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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noch eine Frage:
dass wir Berufsbetreuer keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist klar. Aber muss ich dennoch beim Ordnungsamt ein Gewerbe anmelden?? Gruß, Antonia |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nein. Nicht mehr. BB´s sind seit Kurzem im Status von Freiberuflern.
Also auch keine IHK-Anmeldung, aber Berufsgenossenschaft. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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Danke Rudi,
für die frühe Antwort, die ich noch gelesen habe bevor ich heute gestartet bin. Ich bin erst persönlich zur Betreuungsstelle, weil ich eine Erklärung unterschreiben sollte, die mir in diversen Punkten komisch vor kam. Unter anderem eben die Gewerbe-Anmeldung beim Ordnungsamt. Aber tatsächlich: danach war ich beim Ordnungsamt und habe mein Gewerbe als Freiberuflerin im Nebenerwerb angemeldet, rückwirkend zum Zeitpunkt der ersten Betreuung. Alles andere wäre eine Ordnungswidrigkeit gewesen, wie mir der Sachbearbeiter sagte. Ich muss (na klar!) keine Gewerbesteuer zahlen, keine IHK, keine Anmeldegebühren, nix. Aber ich muss registriert sein, das Ordnungsamt macht eine Mitteilung an die IHK, die mich beitragsfrei registriert, und es gibt eine Meldung ans Finanzamt. Gruß, Antonia |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Antonia, dass ist ordnungsrechtlicher Blödsinn, den die da mit dir veranstaltet haben.
Merksatz für Betreuer: Nicht aller Verwaltungskram ist auch Rechtens und muss hingenommen werden. Es gab im letzten Herbst ein Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach Einkünfte aus Tätigkeit als Betreuer als sonstige Einkünfte anzusehen sind. Daraus ergibt sich, dass wir keine Gewerbetreibenden sind. Nicht nur hier im Forum ist das seinerzeit ausführlich diskutiert worden. Nicht nur ich hab mein Gewerbe mit staatlichem Kopfnicken und unter Vorlage des Urteils im vergangenen November abgemeldet - rückwirkend zum Beginn meiner Tätigkeit als BB. Viell. schläft euer Ordnungsamt noch n bisschen. Urteil http://treffer.nwb.de/completeconten.../000371925.htm "Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die NICHT der Gewerbeordnung unterliegen" s. Satz 1 Freiberuf ? Wikipedia Aber viell. kann ja der eine oder andere Koll.dazu noch was schreiben. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (09.02.2011 um 05:23 Uhr) |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Morgen zusammen,
ich glaube so ganz falsch lag das Ordnungsamt bei Antonia nicht. Ich habe noch den dringenden Rat, u.a. auch von Herrn Deinert im Ohr (wenn ich mich recht erinnere) das Gewerbe nicht abzumelden sondern ruhend zu stellen. Das war auch der Rat aller Verbandsjuristen als es um das neue Urteil ging. Das passt dann mit den Ereignissen bei Antonia zusammen, aber warum das so sein musste/sollte kann ich nicht verstehen. Gruss Michaela
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#6 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Guten Morgen zusammen,
nach der Feststellung des BFH sind Betreuer nun keine Gewerbetreibenden mehr, das BVerwG (Beschluss vom 11.3.2008 mit dem Az. 6 B 2.08) hat aber ausdrücklich entschieden, dass Betreuer ordnungsrechtlich als Gewerbetreibende anzusehen sind und deshalb eine Anmeldepflicht besteht. Daher kann es momentan durchaus noch zu Verwirrungen führen. DAs BVerwG hatte zwar damals seine Entscheidung erst nach der Feststellung des BFH getroffen diese jedoch noch nicht wieder korrigiert. Und so werden wir wahrscheinlich noch ein Weilchen das Problem am Bein haben. Schönen Tag noch, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo zusammen,
also ich habe Mitte Januar endlich den Status der BB erhalten und bin dann zum Ordnungsamt marschiert, Gerichtsurteil in der Tasche - die waren darüber aber schon informiert. Ich musste mein Gewerbe noch anmelden, - Rudi, ich habe staunend wahrgenommen, dass Du uns nun als Freiberufler einstufst, also mein Finanzamt tut es nicht. Zwar ruht nun die Gewerbesteuer, aber umsatzsteuerpflichtig sind wir immer noch. |
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#8 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Den Zusammenhang musst du mir mal erklären. Hört sich so an, als das du meinst, Freiberufler wären a priori nicht umsatzsteuerpflichtig. Guck einfach mal hier. Hab ich wahllos aus dem Netz gegriffen. letzter Abschnitt. • Freiberufler Steuern und rechtliche Grundlagen - Selbstständigkeit Ratgeber Unabhängig davon, werde ich mich nochmal genau kundig machen. Bei meinem Ordnungsamt habe ich jedenfalls die Umstände offengelegt, was ohne weiteres akzeptiert worden ist. Ich seh nicht ein, jetzt schon wieder dahin zu rennen und irgendwas zu kippen, nur weil sich die Verwaltung in sich selbst nicht einig ist. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#9 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
jetzt habe ich das endlich auch kapiert- und die bis dato unerklärliche Rückerstattungspraxis gleich noch mit. Grüsse Michaela
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#10 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
Zitat:
Für die Befreiung der Umsatzsteuerhabe ich beim FA um ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH gebeten. Ich zahle unter Vorbehalt. |
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