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Gewerbe anmelden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewerbe anmelden? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
noch eine Frage: dass wir Berufsbetreuer keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist klar. Aber muss ich dennoch beim Ordnungsamt ein Gewerbe ...


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Alt 07.02.2011, 23:36   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
Standard Gewerbe anmelden?

noch eine Frage:

dass wir Berufsbetreuer keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist klar. Aber muss ich dennoch beim Ordnungsamt ein Gewerbe anmelden??

Gruß, Antonia
Antonia ist offline  
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Alt 08.02.2011, 03:31   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Nein. Nicht mehr. BB´s sind seit Kurzem im Status von Freiberuflern.
Also auch keine IHK-Anmeldung, aber Berufsgenossenschaft.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 08.02.2011, 22:15   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
Standard denkste

Danke Rudi,
für die frühe Antwort, die ich noch gelesen habe bevor ich heute gestartet bin.

Ich bin erst persönlich zur Betreuungsstelle, weil ich eine Erklärung unterschreiben sollte, die mir in diversen Punkten komisch vor kam. Unter anderem eben die Gewerbe-Anmeldung beim Ordnungsamt.

Aber tatsächlich: danach war ich beim Ordnungsamt und habe mein Gewerbe als Freiberuflerin im Nebenerwerb angemeldet, rückwirkend zum Zeitpunkt der ersten Betreuung. Alles andere wäre eine Ordnungswidrigkeit gewesen, wie mir der Sachbearbeiter sagte. Ich muss (na klar!) keine Gewerbesteuer zahlen, keine IHK, keine Anmeldegebühren, nix. Aber ich muss registriert sein, das Ordnungsamt macht eine Mitteilung an die IHK, die mich beitragsfrei registriert, und es gibt eine Meldung ans Finanzamt.

Gruß, Antonia
Antonia ist offline  
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Alt 09.02.2011, 04:31   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Antonia, dass ist ordnungsrechtlicher Blödsinn, den die da mit dir veranstaltet haben.
Merksatz für Betreuer: Nicht aller Verwaltungskram ist auch Rechtens und muss hingenommen werden.

Es gab im letzten Herbst ein Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach Einkünfte aus Tätigkeit als Betreuer als sonstige Einkünfte anzusehen sind. Daraus ergibt sich, dass wir keine Gewerbetreibenden sind.
Nicht nur hier im Forum ist das seinerzeit ausführlich diskutiert worden. Nicht nur ich hab mein Gewerbe mit staatlichem Kopfnicken und unter Vorlage des Urteils im vergangenen November abgemeldet - rückwirkend zum Beginn meiner Tätigkeit als BB.
Viell. schläft euer Ordnungsamt noch n bisschen.

Urteil
http://treffer.nwb.de/completeconten.../000371925.htm

"Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die NICHT der Gewerbeordnung unterliegen"
s. Satz 1
Freiberuf ? Wikipedia


Aber viell. kann ja der eine oder andere Koll.dazu noch was schreiben.

Gr. R
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Geändert von Rudi (09.02.2011 um 05:23 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 09.02.2011, 07:07   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Morgen zusammen,

ich glaube so ganz falsch lag das Ordnungsamt bei Antonia nicht.

Ich habe noch den dringenden Rat, u.a. auch von Herrn Deinert im Ohr (wenn ich mich recht erinnere) das Gewerbe nicht abzumelden sondern ruhend zu stellen. Das war auch der Rat aller Verbandsjuristen als es um das neue Urteil ging.
Das passt dann mit den Ereignissen bei Antonia zusammen, aber warum das so sein musste/sollte kann ich nicht verstehen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.02.2011, 09:50   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Guten Morgen zusammen,
nach der Feststellung des BFH sind Betreuer nun keine Gewerbetreibenden mehr, das BVerwG (Beschluss vom 11.3.2008 mit dem Az. 6 B 2.08) hat aber ausdrücklich entschieden, dass Betreuer ordnungsrechtlich als Gewerbetreibende anzusehen sind und deshalb eine Anmeldepflicht besteht.

Daher kann es momentan durchaus noch zu Verwirrungen führen.
DAs BVerwG hatte zwar damals seine Entscheidung erst nach der Feststellung des BFH getroffen diese jedoch noch nicht wieder korrigiert.
Und so werden wir wahrscheinlich noch ein Weilchen das Problem am Bein haben.

Schönen Tag noch,

Andreas
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agw ist offline  
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Alt 09.02.2011, 22:20   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

Hallo zusammen,
also ich habe Mitte Januar endlich den Status der BB erhalten und bin dann zum Ordnungsamt marschiert, Gerichtsurteil in der Tasche - die waren darüber aber schon informiert. Ich musste mein Gewerbe noch anmelden, - Rudi, ich habe staunend wahrgenommen, dass Du uns nun als Freiberufler einstufst, also mein Finanzamt tut es nicht. Zwar ruht nun die Gewerbesteuer, aber umsatzsteuerpflichtig sind wir immer noch.
Sikoba ist offline  
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Alt 10.02.2011, 05:51   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Sikoba Beitrag anzeigen
Rudi, ich habe staunend wahrgenommen, dass Du uns nun als Freiberufler einstufst, also mein Finanzamt tut es nicht. Zwar ruht nun die Gewerbesteuer, aber umsatzsteuerpflichtig sind wir immer noch.

Den Zusammenhang musst du mir mal erklären. Hört sich so an, als das du meinst, Freiberufler wären a priori nicht umsatzsteuerpflichtig.

Guck einfach mal hier. Hab ich wahllos aus dem Netz gegriffen. letzter Abschnitt.
• Freiberufler Steuern und rechtliche Grundlagen - Selbstständigkeit Ratgeber

Unabhängig davon, werde ich mich nochmal genau kundig machen. Bei meinem Ordnungsamt habe ich jedenfalls die Umstände offengelegt, was ohne weiteres akzeptiert worden ist.
Ich seh nicht ein, jetzt schon wieder dahin zu rennen und irgendwas zu kippen, nur weil sich die Verwaltung in sich selbst nicht einig ist.

R.
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Rudi ist offline  
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Alt 10.02.2011, 06:39   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Guten Morgen zusammen,
nach der Feststellung des BFH sind Betreuer nun keine Gewerbetreibenden mehr, das BVerwG (Beschluss vom 11.3.2008 mit dem Az. 6 B 2.08) hat aber ausdrücklich entschieden, dass Betreuer ordnungsrechtlich als Gewerbetreibende anzusehen sind und deshalb eine Anmeldepflicht besteht.

Daher kann es momentan durchaus noch zu Verwirrungen führen.
DAs BVerwG hatte zwar damals seine Entscheidung erst nach der Feststellung des BFH getroffen diese jedoch noch nicht wieder korrigiert.
Und so werden wir wahrscheinlich noch ein Weilchen das Problem am Bein haben.

Schönen Tag noch,

Andreas
Danke Andreas

jetzt habe ich das endlich auch kapiert- und die bis dato unerklärliche Rückerstattungspraxis gleich noch mit.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 10.02.2011, 09:11   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
Rudi, ich habe staunend wahrgenommen, dass Du uns nun als Freiberufler einstufst, also mein Finanzamt tut es nicht. Zwar ruht nun die Gewerbesteuer, aber umsatzsteuerpflichtig sind wir immer noch.
Verstehe ich auch nicht. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Zitat:
Nicht nur ich hab mein Gewerbe mit staatlichem Kopfnicken und unter Vorlage des Urteils im vergangenen November abgemeldet - rückwirkend zum Beginn meiner Tätigkeit als BB
Wurde bei mir auch so gehandhabt, trotzdem muss die Umsatzsteuer weitergezahlt werden. Die Freiberuflichkeit spielt dabei keine Rolle. Anwälte üben auch einen freien Beruf aus und trotzdem sind sie umsatzsteuerpflichtig.

Für die Befreiung der Umsatzsteuerhabe ich beim FA um ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH gebeten. Ich zahle unter Vorbehalt.
Tina L. ist offline  
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