Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsgruppe BWL im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin neu hier und habe mich schon mit Interesse durch verschiedene Themen gelesen. Super, dass man so viele ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.02.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 3
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Hallo,
ich bin neu hier und habe mich schon mit Interesse durch verschiedene Themen gelesen. Super, dass man so viele Infos kompakt erhalten kann. Ich habe eine ganz konkrete Frage, ich möchte als Berufsbetreuerin tätig werden, bin mir aber über die perspektivische Eingruppierung nicht ganz klar. Ich habe Betriebswirtschaft studiert (Abschluss Diplom Kauffrau (FH). Im Internet habe ich verschiedene Auslegungen gefunden (auch ein Gerichtsurteil wonach BWL Vergütungsgruppe 3 ist). Hat jemand diesen Abschluss und weiss definitiv wie die Eingruppierung erfolgt? Wäre super, wenn sich jemand meldet... Allen einen Schönen Tag
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ich empfehle dir, dich an die Bezirksrevisorin des für deine Region zuständigen Landgerichtes zu wenden. Sie kann dir ne definitive Auskunft geben.
Bei deinen Qualifikationen siehts aber tatsächlich nach ner Drei aus. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Zitat:
siehe hierzu: § 4 VBVG Stundensatz und Aufwendungsersatz des Betreuers demnach (brutto) 44,-- Euro. Ich kenne zwar nur Juristen und Dipl.-SozialarbeiterInnen als KollegInnen; BWLer dürften jedoch zweifelsohne über ein adäquates (abgeschlossenes) Studium verfügen. Fundierte Kenntnisse im Sozialrecht sollten aber vorhanden sein bzw. angeeignet werden. mfg Geändert von carlos (08.02.2011 um 15:53 Uhr) |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.02.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 3
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vielen Dank für die schnellen Antworten!
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Da könnte der Knackpunkt liegen, so dass vielleicht noch eine zwei Weiterbildungen im Sozialrecht etc. gewünscht werden könnten damit es "besondere" Kenntnisse sind die in Verbindung mit dem Dipl. dann für die Stufe 3 passen. Die kaufmännsiche Seite ist ja für die Selbständigkeit als Betreuer und die Vermögenssorge der Klieten sehr hilfreich. Geändert von gonzo (09.02.2011 um 19:59 Uhr) |
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