Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankprobleme bei Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe zur Zeit ein Problem mit der Bank und würde gerne wissen ob ihr ähnliche Probleme habt oder ...
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Einsteiger
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 17
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Hallo, ich habe zur Zeit ein Problem mit der Bank und würde gerne wissen ob ihr ähnliche Probleme habt oder ob ihr bessere Lösungen gefunden habt.
Der Sachstand so kurz wie möglich. Eine Betreute, (Gutachten besagt, dass sie kein Verhältnis zu Zahlen hat und somit auch 100 Euro für ein Brötchen ausgeben würde.---dadurch Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) hat ein versperrtes Konto, die Bank ist informiert und sie besitzt keine eigene Bankkarte. Alltag: Sie geht fast täglich in neue Geschäfte und tätigt Geschäft per Lastschrift oder macht Bestellungen im Fernsehen. Die Geräte verkauft sie dann angeblich direkt nach Erhalt auf der Straße an Passanten für geringes Geld. Folge: Lastschriftenrückgabe, viele Telefonate "betrogene Verkäufer" usw. Jetzt mein Aufreger der Woche: ![]() Auf der Bank (sogar in ihrer eigenen Filiale) füllt man ihr Überweisungen für Ware aus, die sie sich auf Rechnung gekauft hat. Sogar doppelt!!! ( Das Geld hat sie sich dann im Geschäft bar auszahlen lassen). Ein Telefonat mit der Rechtsabteilung ergab, dass die BAnk dafür keine Haftung übernehmen kann, ggf müsste man das Konto komplett sperren, sodass Überweisungen auch durch den Betreuer nur noch am Schalter mit Legitimation möglich sind. Das würde aber einen hohen ZEitaufwand bedeuten. Ein Treuhandkonto einzurichten wurde nun von der Bank empfohlen, wird aber vom Amtsgericht noch kritisch beäugt (AGBs sollen zugeschickt werden). Welche Erfahrungen habt ihr? 2. Frage Die Betreute hat noch Geld auf ihrem Sparbuch und will dieses jetzt für alle möglichen Anschaffungen ausgeben, die sie für ihre Wohnung braucht ( alles ist plötzlich kaputt). Ich weiß dass Betreute ein Recht darauf haben, dass der Betreuer ihr Geld nicht spart, aber wo sind dieMaßstäbe für euch. Wo hört Schutz auf und fängt ungesunde Bevormundung an? Ich möchte für sie ein Sichereheitspolster halten, da sie dass Geld in eine Wohngemeinschaft steckt, die auf sehr wackeligen Füßen steht) Wie entscheidet ihr, ob das vorhandene Geld ausgegeben werden sollte oder nicht? Oder dürfen wir nicht entscheiden? ![]() Liebe Grüße Anja |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Wenn du den EiWi in der Vermögenssorge hast - und der ist auch auf den Konten hinterlegt - dann hat die Bank nur mit deiner Einwilligung Vermögensverfügungen zu treffen und ist für alles andere in der Haftung. Ich vermute mal, das wird eine von den Nicht-Volks-Banken sein, die dich rausgraulen wollen. Ich rate dir dringend - weil die Haftung auf dich übergeht, wenn du es nicht tust - für die durch die Betreute getroffenen Verfügungen die Bank (schriftlich natürlich) in Haftung zu nehmen und wenn die Ablehnen einen Anwalt zu mandatieren. Das gilt auch fürs Sparbuch. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen Anja,
zu der Bank hat Rudi schon alles gesagt, also los und Streit mit der Bank wegen dieser dämlichen Auskunft anfangen, vielleicht auch eine Bank suchen deren Rechtsabteilung über das Betreuungsrecht besser informiert ist. Ich rate Dir dringend auch sofort der Schufa Mitteilug von dem Einwilligungsvorbehalt zu machen, das hemmt die Flut von Einkaufsmöglichkeiten ungemein. Viel Glück, Grüsse. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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