Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung übernehmen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Andree
Aber eine Frage habe ich noch: Wenn ich mich nun entschliessen sollte, die Betreuung meiner Kundin ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
|
Zitat:
In jedem Fall ist es gut, sich das gut zu überlegen! |
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 5
|
Diese Idee finde ich echt spitze. Wenn ich das richtig verstanden habe, erledigt der Hauptbetreuer die ganzen Formalitäten u.s.w. und aufgrund meiner Kontrollfunktion kann ich dennoch dafür sorgen, dass es meiner Kundin an Nichts fehlt, oder?
|
|
|
|
|
|
#13 |
|
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
|
Hallo zusamen,
wenn es der alten Dame noch gut geht, kann sie dann nicht eine Vollmacht für Andree ausstellen. Diese könnte sich z.B. nur auf die finaziellen Bereiche beziehen. Dann würde nur für den Rest ein Betreuuer eingerichtet. Oder sie schreibt eine Vollmacht für das ganze Paket. Dies sollte dann aber unbedingt über einen Notar gemacht werden. Damit auch keine Zweifel an ihrem Willen und der Gechäftsfähigkeit aufkommen können. Zweite Frage: Abdree, was sagt Dein AG zu einer eventuellen Betreuung? Alles Gute Lisa |
|
|
|
|
|
#14 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 5
|
Zitat:
Gruß, Andree |
|
|
|
|
|
|
#15 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
|
Zitat:
ich persönlich halte es auch für etwas schwierig. Wie du schreibst gibt es ja keinen engeren persönlichen Kontakt sondern lediglich ein Verhältnis daraus das die Dame eine Kundin deiner Bank ist. Solltest du ihr Betreuer werden dann könntest du u.U. in eine problematische Situation kommen wenn du die Interessen deiner Kundin gegen deinen Arbeitgeber durchsetzen müsstest. Von daher halte ich das ganze schon für recht problematisch. Inwieweit die Betroffene noch in der Lage ist ihren freien Willen zu bilden wird sicherlich ja noch ein ärztliches Gutachten ergeben. Die Konstruktion mit Gegenbetreuer etc. wäre zwar rechtlich möglich aber ob das Gericht das alles veranlassen wird finde ich doch sehr fraglich. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|