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Betreuung übernehmen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung übernehmen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Andree Aber eine Frage habe ich noch: Wenn ich mich nun entschliessen sollte, die Betreuung meiner Kundin ...


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Alt 15.02.2011, 21:24   #11
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von Andree Beitrag anzeigen
Aber eine Frage habe ich noch: Wenn ich mich nun entschliessen sollte, die Betreuung meiner Kundin zu übernehmen. Wer kann diesen Antrag stellen und auf was sollte ich achten?!
Das kann das Heim erledigen - die sollten die Behördenwege kennen.

In jedem Fall ist es gut, sich das gut zu überlegen!
Chrysologus ist offline  
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Alt 15.02.2011, 21:44   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Ein Abhängigkeitsverhältnis sehe ich nun nicht.

Wenn man es denn wollte und die Dame vermögend ist, dann könnte man Andree zunächst zum Gegenbetreuer iSd § 1792 BGB bestellen, das wäre mit § 1899 Abs. 1 BGB kompatibel.
Diese Idee finde ich echt spitze. Wenn ich das richtig verstanden habe, erledigt der Hauptbetreuer die ganzen Formalitäten u.s.w. und aufgrund meiner Kontrollfunktion kann ich dennoch dafür sorgen, dass es meiner Kundin an Nichts fehlt, oder?
Andree ist offline  
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Alt 16.02.2011, 11:00   #13
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo zusamen,

wenn es der alten Dame noch gut geht, kann sie dann nicht eine Vollmacht für Andree ausstellen.

Diese könnte sich z.B. nur auf die finaziellen Bereiche beziehen. Dann würde nur für den Rest ein Betreuuer eingerichtet.

Oder sie schreibt eine Vollmacht für das ganze Paket.

Dies sollte dann aber unbedingt über einen Notar gemacht werden. Damit auch keine Zweifel an ihrem Willen und der Gechäftsfähigkeit aufkommen können.

Zweite Frage: Abdree, was sagt Dein AG zu einer eventuellen Betreuung?

Alles Gute
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 16.02.2011, 11:54   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen
Hallo zusamen,

wenn es der alten Dame noch gut geht, kann sie dann nicht eine Vollmacht für Andree ausstellen.

Diese könnte sich z.B. nur auf die finaziellen Bereiche beziehen. Dann würde nur für den Rest ein Betreuuer eingerichtet.

Oder sie schreibt eine Vollmacht für das ganze Paket.

Dies sollte dann aber unbedingt über einen Notar gemacht werden. Damit auch keine Zweifel an ihrem Willen und der Gechäftsfähigkeit aufkommen können.

Zweite Frage: Abdree, was sagt Dein AG zu einer eventuellen Betreuung?

Alles Gute
Lisa
Nochmal vielen Dank für euer Engagement. Mit meinem Arbeitgeber habe ich gesprochen und der empfiehlt natürlich eine Ablehnung. Er schreibt mir das aber nicht vor.

Gruß, Andree
Andree ist offline  
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Alt 16.02.2011, 12:25   #15
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
Zitat von Andree Beitrag anzeigen
Nochmal vielen Dank für euer Engagement. Mit meinem Arbeitgeber habe ich gesprochen und der empfiehlt natürlich eine Ablehnung. Er schreibt mir das aber nicht vor.
Hallo Andree,

ich persönlich halte es auch für etwas schwierig. Wie du schreibst gibt es ja keinen engeren persönlichen Kontakt sondern lediglich ein Verhältnis daraus das die Dame eine Kundin deiner Bank ist.

Solltest du ihr Betreuer werden dann könntest du u.U. in eine problematische Situation kommen wenn du die Interessen deiner Kundin gegen deinen Arbeitgeber durchsetzen müsstest. Von daher halte ich das ganze schon für recht problematisch.

Inwieweit die Betroffene noch in der Lage ist ihren freien Willen zu bilden wird sicherlich ja noch ein ärztliches Gutachten ergeben.

Die Konstruktion mit Gegenbetreuer etc. wäre zwar rechtlich möglich aber ob das Gericht das alles veranlassen wird finde ich doch sehr fraglich.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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