Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung übernehmen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin Mitte 30, Bankkaufmann und habe bislang keine Erfahrungen im Bereich der Betreuung.
Heute rief mich die Pflegedienstleitung ...
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Gesperrt
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
ich bin Mitte 30, Bankkaufmann und habe bislang keine Erfahrungen im Bereich der Betreuung. Heute rief mich die Pflegedienstleitung des Pflegedienstes an, der für eine Kundin von mir vorrübergehend die Pflege übernommen hat. Meine Kundin ist Anfang 90, lebte bislang allein in einer Altenwohnung und hat nun gemeinsam mit der Leiterin des o.g. Pflegedienstes entschieden, dass sie eine Betreuung beantragen möchte. Sie hat lt. eigenen Angaben keine Verwandten und Bekannten mehr und ausdrücklich mich als ihren Betreuer gewünscht, da ich die einzige Person bin, der sie wirklich vertraut. Nun muss ich sagen, dass sich unsere bisherigen Kontakte darauf beschränkten, dass ich ihr alle 8-10 Wochen Bargeld vorbeigebracht habe. "Schon schade, dass sie eine Person, die sie nur rund 6x im Jahr sieht, als einzige Vertrauensperson bezeichnet. Und dann auch noch einen Banker!" ![]() Ich bin jemand, der sich auf der einen Seite verpflichtet fühlt, dieses Amt anzunehmen. Und ich glaube, dass ich auch menschlich eine geeignete Person für diesen Job bin. Auf der anderen Seite sind aber mein Job, meine Lebensgefährtin & meine beiden Kinder, die mich alle 4 sehr stark fordern. Da ich meine Arbeit nicht vernachlässigen darf, müsste also meine Familie zurückstecken. Und das für eine Person, die ich nicht mal richtig kenne? Und für eine Aufwandsentschädigung von pauschal rund EUR 350,00 im Jahr? Ich habe mal kurz überschlagen, was alles in den nächsten Wochen zu passiern hat:Beantragung von Verhinderungspflege, da die Kurzzeitpflege abläuft, Suchen eines Pflegeplatzes in einem umliegenden Pflegeheim, Auflösung ihrer bisherigen Altenwohnung, etc... Ich muss dazu sagen, dass meine Kundin recht vermögend ist. Jetzt meine Fragen: - Würdet ihr mir raten, dieses Amt als Ehrenamt anzunehmen? - Gibt es vielleicht die Möglichkeit, mit der Betreuten direkt eine pauschale Aufwandsentschädigung von rd. EUR 100 bis 200 monatlich zu vereinbaren? Ich möchte mich wohl wirklich kümmern und würde mir ausreichend Zeit nehmen, für regelmäßige Kontakte, Gespräche, usw... halte allerdings den offiziellen Pauschalsatz für zu gering, zumal es sich nicht um eine Verwandte/Bekannte von mir handelt. Vielen Dank im voraus an alle, die auf meine Fragen antworten oder Anmerkungen schreiben. Auch offene Kritik bitte ich zu üben. Ich weiß grad nicht, was ich machen soll und stecke in einer Zwickmühle. Danke und Gute Nacht, Andree |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Andree,
erst mal herzlich Willkommen bei uns .Kaum da und dann schon derart schwierige Fragen..... aber mal los:Du kannst bei einer ehrenamtlichen Betreuung entweder die Pauschale akzeptieren oder einen Nachweis führen und konkret abrechnen. Aber dazu wissen die ehrenamtlichen Kollegen hier mehr wie wie ich und schreiben bestimmt auch noch. Da schon klar zu sein scheint wohin die Reise der alten Dame geht kann ich Dir aber etwas zum zeitlichen Aufwand der anstehenden Aufgaben sagen, der ist schon sehr gross. Es geht dabei darum, dass Suche nach Pflegeheimplatz, Auflösung der Wohnung, Entscheidung welche Dinge mitgenommen werden, was pasiert mit dem Rest, Auseinandersetzung mit dem Vermieter, Genehmigung der Wohnungskündigung usw. usw. in der Regel wirklich viel Zeit kosten und teilweise auch persönliche Präsenz fordern- und dies tagsüber, zu den ganz normalen Arbeitszeiten. Sicher kriegt man auch mal einen Termin in die Abendstunden gepackt aber nicht alle. Wenn man sich in der (Heim) Materie nicht auskennt dann muss/sollte man sich die Heime ja auch ansehen in denen der Betreute dann leben wird. Die Vermögensverwaltung wird Dir sicher leichter von der Hand gehen, Du bist ja direkt vom Fach. Allerdings ist es gerade bei einem vermögenden Betreuten sehr zum Vorteil das alles sehr nachvollziehbar zu halten, die jährliche Rechnungslegung lässt grüssen. Auf diese würde ich in der genannten Konstruktion persönlich nicht verzichten wollen, auch falls es später Auseinandersetzungen geben sollte. Keine Ahnung was ich an deiner Stelle machen würde. Wenn mir meine Freizeit und meine Familie sehr wichtig wären dann würde ich diese ehrenamtlich Betreuung wahrscheinlich ablehnen. Letzte Woche habe ich eine ehrenamtliche Betreuung innerhalb der Familie angenommen. Über Abrechnung usw. denke ich dabei nicht nach, auch die Zeit investiere ich gerne aber das ist meine eigene Familie, also jemand der mir persönlich nahesteht. Für einen völlig Fremden würde ich den Aufwand wohl nur betreiben wenn ich zeitlich nicht ausgelastet wäre. Na mal sehen was die anderen sagen..... Grüsse Michaela
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#3 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Michaela hat Recht, was den Aufwand am Anfang der Betreuung angeht. Das solltest du dir in der Tat gut überlegen - was du ja schon machst.
Ein Mittelweg wäre es (wenn das Gericht mitmacht), am Anfang Dich zusammen mit einem Berufsbetreuer zu bestellen - der kann dann die ganzen Formalia um Heimeinzug, Wohnungsauflösung etc. regeln (das geht etwas leichter von der Hand, wenn man das schon einige Male gemacht hat), und wenn das erledigt ist, dann wird der Berufsbetreuer entlassen und Du führst die Betreuung weiter, die deutlich überschaubarer geworden ist. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Chsysologus,
im Prinzip eine gute Idee aber das geht inzwischen nicht mehr. Seit der Pauschale wird nur noch einer bestellt, Ausnahmen sind Eltern behinderter Kinder und da wird darauf hingewiesen, dass z.b. nur eine Pauschale beantragt werden kann. Deine Idee mal weitergedacht könnte es aber durchaus eine Möglichkeit darstellen, ein Berufsbetreuer fängt an, und gibt später die Betreuung an Andree als Ehrenamtler ab. Fairerweise muss ich bei dem Kontrukt aber auch dazusagen, dass dem BB ausreichend Zeit zur Abgabe gelassen werden sollte damit sich seine Kosten auch wieder halbwegs rechnen. Gerade anfangs setzt man ja nur zu. Gruss Michaela
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#5 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Das ist jetzt eher gesponnen: Wenn man einen Kollegen bestellte, der das lange genug macht, dann könnte er doch auf Zeit Andree mit einer sozialen Betreuung beauftragen, für die es eine Entschädigung geben kann - oder sehe ich das falsch?
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Das könnte man machen, die Frage ist nur warum sollte man das machen? Eine besondere persönliche Beziehung hat Andree zu der Dame ja nicht wie er sagt.
Wenn vom Vermögen ein reiner Besuchsdienst gezahlt werden sollte ist das allerdings etwas anderes. Aber ich glaube wir schweifen ab......
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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sorry, gerade habe ich gehört, ich habe mich geirrt. Ehrenamtler und Berufsbetreuer zusammen gehen doch.
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.02.2011
Beiträge: 5
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Guten Abend und vielen Dank schon mal für eure schnellen Infos und Diskussionen. Ich konnte heute zwar kurzzeitig ins Forum schauen, komme aber erst jetzt dazu, mich weiter zu beteiligen. Nachdem ich erst gestern mit der Anfrage konfrontiert wurde und bis rund 1 Uhr im Netz unterwegs war, habe ich heute nur wenig Zeit gehabt, mich intensiver mit dem Thema zu befassen. Was ich herausgefunden habe, ist, dass es sich definitiv um einen Job handelt, der einiges an Engagement und Zeit erfordert. Vom fehlenden Fachwissen einmal abgesehen. Und was noch wichtiger ist: Harmoniert überhaupt die Beziehung zwischen meiner Kundin als Betreute und mir als Betreuer? Ich habe mich deshalb entschieden, morgen erst einmal persönlich mit der Dame zu sprechen und meine Entscheidung nich voreilig zu fällen. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Aber eine Frage habe ich noch: Wenn ich mich nun entschliessen sollte, die Betreuung meiner Kundin zu übernehmen. Wer kann diesen Antrag stellen und auf was sollte ich achten? Nochmals vielen Dank! |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Eben ist uns noch was eingefallen, der Paragraph 1897 spricht ebenfalls dagegen. Es geht dabei um Abhängigkeitserhältnisse.
Schau doch mal im Betreuungsrechtslexikon von Horst Deinert nach, das findest Du unter Wkipedia. Gruss Michaela
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#10 | |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Wenn man es denn wollte und die Dame vermögend ist, dann könnte man Andree zunächst zum Gegenbetreuer iSd § 1792 BGB bestellen, das wäre mit § 1899 Abs. 1 BGB kompatibel. |
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