Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkostenabrechnung bei Selbständigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, ich habe folgende fragen zur berechnung/absetzung von fahrtkosten als betriebsausgabe:
1. wie rechne ich den weg von zu hause ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
|
hallo, ich habe folgende fragen zur berechnung/absetzung von fahrtkosten als betriebsausgabe:
1. wie rechne ich den weg von zu hause zur regelmäßigen arbeitstätte (bürogemeinschaft) ab? einfache fahrt bei 0,30 cent pro kilometer? 2. wie rechne ich den weg zum betreuten ab, wenn ich nicht vom büro aus hinfahre, sondern von zu hause? 0,30 cent pro jedem gefahrenen kilometer? oder kann ich immer erst vom büro aus abrechnen? bei mir befinden sich wohnort, büro und betreute manchmal ganz schön weit auseinander ...vielen dank und viele grüße berufsbetreuerin |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
|
Hallo,
am kostengünstigsten und vorallem die meiste Rückerstattung bekommst Du, wenn Du ein Fahrtenbuch führst. Ist zwar am Anfang gewöhnungsbedürftig, lohnt sich jedoch. Du musst alle geschäftlichen Fahrten, auch Besorgungs-, Einkaufsfahrten im Fahrtenbuch aufführen. Du musst dann die geschäftlichen Fahrten prozentual zu den privaten ausrechnen. Dann kannst Du den geschäftlichen Anteil auf alle Kosten des Autos (Anschaffungskosten, Reparaturkosten, Reifen, Benzin etc.) umlegen und beim Finanzamt als Betriebskosten absetzen. Es gibt auch noch die 1%-Regelung. Ist jedoch in der Regel ungünstiger. Gruß Heiner |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Berufsbetreuerin
Die Antwort von Heiner bezieht sich auf Dein Auto, wenn es gegenüber dem Finanzamt als Geschäftsfahrzeug ausgegeben wird. Wenn das Fahrzeug aber als Privatwagen läuft und nur gelegentlich damit geschäftliche Fahrten gemacht werden, dann ist die Angabe mit den 0,30 € pro Kilometer OK. Was den Weg zur Arbeit (Gemeinschaftsbüro) angeht, soltest Du einen Steuerberater fragen. hier haben sich die Regeln in den letzten Jahren in alle Himmelsrichtungen und wieder zurück bewegt. Der Weg von zu Hause direkt zu Betreuten wird voll berechnet. Vom Betreuten zurück nach Hause auch. Vom Betreuten zum Büro ebenfalls. Aber vom Büro wieder auch Hause: siehe oben. Noch ein Wort zum Fahrtenbuch: Bei der Nutzung des Privatwagens ist die Fahrtenbuchschreiberei noch einigermaßen zu handhaben. Bei einem Geschäftsfahrzeug kann ich ein Fahrtenbuch nicht mehr empfehlen. Da ist die 1%-Regelung zwar erstmal teurer, aber wenn man die Arbeit gegenrechnet, die das Fahrtenbuch aufwirft, relativiert sich das wieder. Insbesondere, wenn man eine Steuerprüfung hat, in der Fahrtenbücher grundsätzlich nicht anerkannt werden. Die Durchfallquote liegt kurz vor 100% - und dann ärgert man sich doof und dämlich, warum man die Dinger so akribisch geschrieben hat. Fahrtenbücher sind die Lieblingslektüre der Prüfer... ![]() MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
|
vielen dank für die antworten, ich ruf dann mal morgen meinen steuerberater an, um sicherzugehen
viele grüße berufsbetreuerin
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Hallo
die 1% Regelung geht erst wenn Dein Fahrzeug in des Betriebsvermögen aufgenommen wurden. Das geht, wenn Du den Wagen deutlich mehr als 50% gewerblich nutzt und er somit zum notwendigen Betriebsvermögen wird. In diesem Fall werden dann alle Kosten angerechnet und 1% des Neuwertes als Einnahme gewertet. Hat das Fahrzeug einen hohen Neupreis ist es etwas unrentabel, aber sonst ist diese Variante bei den heutigen Benzipreise Versicherungen ganz nett. Ansonsten wie schon gesagt, werden die 30ct pro Dienst- km als Betriebsausgabe abgerechent auf Basis des Fahrtenbuches. Viele Grüße! |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
|
hallo! also, mein steuerberater sagt:
weil mein büro eine regelmäßige arbeitsstätte darstellt, kann ich nur für die hinfahrt die 0,30 cent pro kilometer als betriebsausgabe geltend machen. wenn ich vom büro aus betreute besuche, werden alle gefahrenen kilometer berücksichtigt. wenn ich direkt von zu hause aus betreute besuche, ohne im büro gewesen zu sein, werden auch alle gefahrenen kilomenter berücksichtigt. komplizierte welt ...
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Moin
Eben. Deshalb lieber 1% und das Fahrtenbuch kann mir den ... Wie gonzo es schrieb: Wer eine alte Karre fährt, die neu mal teuer war, der schneidet sich ins eigene Fleisch. Da lohnt sich eher ein Fahrtenbuch. Bei einem neuen Auto ist da schon was anderes und die 1%-Regelung zu empfehlen. Man kann ja den Kaufpreis schön mit angeben kann. Es lohnt also auch nicht eine billige Kiste zu kaufen und dann 1% zu regeln. Wie sagt der Bio-Laden: Die Frische-Kiste ist angesagt. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
|
hallo beisammen,
habe mir gerade einen neuen fahrbaren Untersatz angeschafft und stehe vor dem gleichen Problem . Bisher habe ich die Kilometer immer mit 0,30 € / km abgerechnet. Die 1 % Regelung setzt voraus, daß der Wagen mehr als zu 50 % betrieblich benutzt wird. Ich hatte beim Kauf eines Fahrtenbuchs einen netten Plausch mit dem Schreibwarenhändler. Bei dem lief das Auto auch über die 1% Regelung - bis kürzlich zur Betriebsprüfung. da zweifelte das Finanzamt plötzlich an, daß er sein Auto tatsächlich zu mehr als 50 % betrieblich nutzt. Insoweit erscheint es mir sinnvoll, zumindest zu beginn ein Fahrtenbuch zu führen , da man dann bei der Erstellung nachweisen kann, wie hoch der geschäftliche und der private Anteil war. Wenn ich eindeutig über 50 % komme , geht die 1 % Regelung, wenns mehr werden , kann man so abrechnen. In Hinblick auf die Auseinandersetzung um die Umsatzsteuer-befreiuung weise ich derzeit in meinen Umsatzsteuer-Vormeld-ungen gar keine gezahlte Vorsteuer aus. Ich kann dann bei der Gewinnermittlung immer noch die Fahrezugkosten rauslassen und dann nach echten geschäftlichen Kilometern a 0,30 € abrechnen. Kleiner Hinweis am Rande : gut macht es sich , wenn zu einer ansonsten schwernachzuweisenden Geschäftsreise neben einem Kalendereintrag noch irgend ein Beleg im Kassenbuch auftaucht. Im Zweifelsfall Tanken , Briefmarken kaufen, Geld abheben. schöne grüße fwu |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|