Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen an alle Frühaufsteher,
habe bezüglich des Betreuerausweises eine Frage.Wie handel ich wenn der Bereuerausweis vom Amtsgericht nicht herbei ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Guten Morgen an alle Frühaufsteher,
habe bezüglich des Betreuerausweises eine Frage.Wie handel ich wenn der Bereuerausweis vom Amtsgericht nicht herbei kommt???? Beschluss liegt seit 14 Tagen aber vor???? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar ![]() liebe Grüße Vanessa |
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#2 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Ich habe auch schon ggf. den Beschluss selbst vorgelegt - zumindest in Bamberg findet sich die Begründung immer erst auf der 2. Seite, die wird dann einfach nicht kopiert.
Ansonsten Rate ich zur Nachfrage bei der zuständigen Rechtspflegerin. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen vanessa,
das kann schon mal vorkommen wenn das Gericht viel zu tun hat. Arbeiten kannst Du auch ohne den Ausweis, Du hast ja den Beschluss, den musst Du nur unten bei Diagnse, Gutachten usw. fett einschwärzen, nochmal kopieren und fertig ist die Laube. Wenn Du nach 6 Wochen immer noch keinen hast könntest Du auf der Geschäftststelle telefonisch nachfragen ob was schief gegangen ist. Bei uns werden die Ausweise oft zusammen mit der Aufforderung für das Vermögensverzeichnis erstellt und sind manchmal auch erst spät da. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Vielen lieben Danke! Ihr habt mir sehr geholfen.
wünsche euch einen schönen Tag
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Hallo, Beschluss als Nachweis nehmen---- >>> aber Datenschutz beachten, unbedingt Diagnosen und so schwärzen. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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