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Frage zum Datenschutz

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Hallo, ich habe eine Frage zum Datenschutz: ich habe vor kurzem eine neue Betreuung übernommen und habe von der vorherigen ...


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Alt 06.03.2011, 21:38   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
Standard Frage zum Datenschutz

Hallo,

ich habe eine Frage zum Datenschutz: ich habe vor kurzem eine neue Betreuung übernommen und habe von der vorherigen Betreuerin diverse Akten dazu bekommen. Nun habe ich u.a. Kontakt zum Betreuten Wohnen aufgenommen und der Bezugs-Mitarbeiter sagte, er wäre an alten Arztbriefen interessiert. Ich finde das auch sinnvoll für deren Arbeit, bin aber unsicher wegen des Datenschutzes.

Wie würdet ihr das handhaben? Den Betreuten fragen, ob er einverstanden ist, dass ich so was weitergebe?

Bisher waren eure Ratschläge immer sehr hilfreich und nun bin ich gespannt auf eure Antworten.

Liebe Grüße, Antonia
Antonia ist offline  
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Alt 07.03.2011, 11:35   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Das wäre ein guter Weg.
Ganz auf die sichere Seite kommst Du, wenn Du dem Sozialarbeiter eine Schweigepflichtentbindungserklärung von deinem Klienten geben kannst. Die kannst Du eventuell (Aufgabenkreise?) auch selber mit unterschreiben.
Dann ist klar, daß der Klient das voll unterstützt und Du einverstanden bist.
Im Ergebnis kann der Sozialarbeiter dann auch selbst frühere Befunde besorgen, die Dir nicht vorliegen - und Kopien an dich weiterleiten.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 07.03.2011, 14:15   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo Antonia,

ich würde sagen es kommt darauf an ob dein Betreuter in der Lage ist eine Schweigepflichtsentbindung wirksam zu unterschreiben.

Da soll doch am besten das Betreute Wohnen seinen Wunsch nach Kopie der Befunde mit dem Betreuten besprechen und dir eine Schweigepflichtsentbindung vorlegen. Dann steht doch den Kopien nichts im Weg und der Betreute ist informiert was mit seinen Unterlagen passiert.

Quasi an dem Betreuten vorbei würde ich keine Unterlagen weitergeben.

Ich gehe davon aus das es immer noch in erster Linie das Recht des Betroffenen ist über seine Daten zu entscheiden und ich nur in dem Fall zu entscheiden habe wenn er selber nicht mehr einwilligen kann.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 07.03.2011, 20:54   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
Standard vielen Dank,

genau so werde ich das machen. Hätte ich ja auch selbst drauf kommen können, denke ich jetzt, wo ich eure Antworten lese. Aber manchmal stehe ich vor so was und bin wie vernagelt, - das sind aber auch einfach noch Anfänger-Unsicherheiten.
Antonia ist offline  
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Alt 07.03.2011, 21:51   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Schweigepflichtentbindungserklärung: Die kannst Du eventuell (Aufgabenkreise?) auch selber mit unterschreiben.
Die Frage habe ich mir im Zuge dessen gestellt, ist dies möglich?

Vielen Dank!
gonzo ist offline  
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Alt 07.03.2011, 22:11   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Die Frage habe ich mir im Zuge dessen gestellt, ist dies möglich?
Hallo Gonzo,

möglich ist es schon aber völlig sinnfrei.
Wenn der Betreute eine Schweigepflichtsentbindung abgibt dann hat der Betreuer nicht nochirgenetwas zu bestätigen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 07.03.2011, 22:24   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Gonzo,

möglich ist es schon aber völlig sinnfrei.
Wenn der Betreute eine Schweigepflichtsentbindung abgibt dann hat der Betreuer nicht nochirgenetwas zu bestätigen.

Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
ich habe das von Mungo so verstanden, dass nur der Betreuer die Schweigepflichtsentbindung abgibt, ohne den Betreuten zu fragen.
Daher war ich mir nicht sicher, ob das so möglich ist.

Grüße!

Geändert von gonzo (07.03.2011 um 22:26 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 08.03.2011, 08:41   #8
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Guten Morgen,

also ich hatte Mungo so verstanden das der Betreuer sein Einverständnis erklärt und der Betreute quasi nur mitunterschreibt.

Das ist ja auch etwas was gerne von Kliniken verlangt wird.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 08.03.2011, 12:28   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
also ich hatte Mungo so verstanden das der Betreuer sein Einverständnis erklärt und der Betreute quasi nur mitunterschreibt.
Und ich hatte gemeint, daß der Betreute dem Sozialarbeiter eine Schweigepflichtentbindung erteilen kann, die ggf. - mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge - auch vom Betreuer unterschrieben werden kann.
Dann kann der Betreuer medizinische Befunde weiterleiten und vielleicht sogar bekommen.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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