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Höhere Vergütung rückwirkend bei Auftauchen von Vermögen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Höhere Vergütung rückwirkend bei Auftauchen von Vermögen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, bei mir ist folgender Fall: Eine Betreute, sie bezog ALG II und jetzt EU-Rente, galt bislang als mittellos, ...


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Alt 08.03.2011, 08:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
Standard Höhere Vergütung rückwirkend bei Auftauchen von Vermögen?

Hallo Leute,

bei mir ist folgender Fall:
Eine Betreute, sie bezog ALG II und jetzt EU-Rente, galt bislang als mittellos, entsprechend wurde meine Vergütung aus der Staatskasse bezahlt.
Nun kam im Dezember heraus, dass sie noch einen Bausparvertrag über ca. 4500 € hat.
Das AG hat sogleich einen Erstattungsanspruch für die Betreuervergütung für den ges. Zeitraum, den ich sie betreue, i.H.v. 2970 € an mich geschickt.
Ich habe sodann ans Gericht berichtigte Vergütungsanträge und einen Antrag auf Zahlung der Differenz i.H.v. gesamt 660 € gestellt. Weil bei vermögenden Betreuten ja ein höherer Stundenansatz zu gewähren ist.

Nun bekomme ich die Antwort:
"wird unter Bezug auf IHren Antrag vm 15.02.11 mitgeteilt, dass sich Ihr Vergütungsanspruch nach dem Vermögen der Betroffenen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung richtet.
Ihnen steht somit kein erhöhter Stundensatz zu."

Ist das so? Ich finde das ja irgendwie nicht so dolle, das Gericht holt sich das Geld wieder, das sie quasi ausgelegt haben, und ich bekomme die Differenz zum höheren Stundenansatz nicht?
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir etwas dazu sagen?

Liebe Grüße
silencer
silencer ist offline  
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Alt 08.03.2011, 12:34   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Na, da liegen sie scheinbar etwas schief: Das Vermögen bestand zum Zeitpunkt der - unrichtigen - Vergütungsantragstellung ja bereits, es wurde nur später bekannt.
Deshalb ist IMHO die korrekte Vergütung - hier: für Vermögende - festzusetzen.

Andererseits ist sie ja nicht mehr vermögend, wenn sie deine Vergütung auf einmal bezahlen muß.

Ich würde das quartalsweise abrechnen, als "vermögend", bis der Überschuß aufgebraucht ist, und dann als mittellos.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim

Geändert von mungo (08.03.2011 um 12:38 Uhr)
mungo ist offline  
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