Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt für Bankauskünfte ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wegen einer mittellosen Betreuten, die im Heim lebt und Sozialhilfe vom Bezirk erhält, bekomme ich regelmäßig Anfragen hinsichtlich eines ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 8
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Hallo,
wegen einer mittellosen Betreuten, die im Heim lebt und Sozialhilfe vom Bezirk erhält, bekomme ich regelmäßig Anfragen hinsichtlich eines größeren Geldbetrags, den sie 2000 bei ihrer Scheidung erhalten hat und von dem beim Heimeintritt 2007 nichts mehr vorhanden war. Da ich die Betreuung von einer früheren Betreuerin übernommen habe, die dem Bezirk zwar mitteilte, dass kein Geld mehr vorhanden ist, dies aber nur lückenhaft belegte, stelle ich nun nochmals bei der früheren Bank eine Anfrage über früher bestehende Konten und Umsatzabfrage. Ich gehe davon aus, dass mir dafür Gebühren von mindestens 30.- Euro entstehen ( Die Vorbetreuerin hatte ebenfalls eine Rechnung über diesen Betrag in der Akte).Da meine Betreute vom Taschengeld des Bezirks lebt, kann ich wohl kaum von ihr diesen Betrag verlangen. Muß ich für diese Kosten aufkommen oder kann ich beim Bezirk einen Antrag stellen, da der Sachbearbeiter immer wieder den Verdacht äußert, dass meine Betreute das Geld durch eine Schenkung zur Seite geschafft hat. Danke ! pepina |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo pepina,
erst mal herzlich Wilkommen bei uns ![]() Jetzt zu deiner Frage: die Schenkung war 2000. Rückwirkend kann gefragt werden innerhalb von 10 Jahren. So oder so, der Käs dürfte gegessen sein. (Ausser das Sozialamt hat etwas Fristhemmendes unternommen) Wenn das Amt in 11 Jahren eine evtl. Schenkung nicht aufklären konnte würde ich mich 1. auf die Verjährung beziehen und wenn das Amt weiter etwas will dann sollen sie versuchen selbst Auskünfte einzuholen. Gebühren für Bankauskünfte würde ich weder die Betreute zahlen lassen noch selbst zahlen, bzw. das sowieso nicht. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 123
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Hallo,
ich habe ebenfalls für die Soz.hilfe rückwirkend für 10 Jahre Kontoauskünfte benötigt. Dafür berechnete die RaiBa 250,- Euro und die Sparkasse 150 ,- Euro. Zahlbar jeweils vom Betreuten (sind beide vermögend). Nach Rücksprache mit Betreuungsstelle und Rechtspfleger müssen diese Rechnungen vom Betreuten übernommen werden. Bei Mittellosigkeit zahlt vielleicht das Sozialamt.?? Lieben Gruß Tanja |
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