Dies ist ein Beitrag zum Thema Stimmen die Zeiträume meiner Rechnungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bin ja absoluter Anfänger, aber müssten die ersten Zeiträume nicht so lauten?
Datei ist auch nochmal angefügt. Änderungen habe ich ...
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#21 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 08.04.2011
Ort: Rhein-Pfalz Kreis
Beiträge: 28
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Bin ja absoluter Anfänger, aber müssten die ersten Zeiträume nicht so lauten?
Datei ist auch nochmal angefügt. Änderungen habe ich fett markiert. Bei den mittleren 2 entspricht der Zeitraum 3 Monaten, also ein Quartal. Bei den anderen waren es jeweils nur 2 Monate. Was stimmt jetzt? Ich hatte es auch so verstanden das ein Quartal im Sinne von 3 Monaten abgerechnet wird. Oder wird die erste Rechnung, unabhängig davon ob es ein oder zwei Monate sind zum Ende des Kalenderquartals gestellt und dann immer die 3 Monate? Ich hoffe ich stifte jetzt keine Verwirrung.... Geändert von Shwadow (09.06.2011 um 10:58 Uhr) |
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#22 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Du musst berücksichtigen, dass dann, wenn die Betreuung von jemand anders übernommen wird, der erste Zeitraum kürzer als drei Monate ist, wenn nicht direkt am Quartalsende gewechselt wird. Den Teil des Quartals, der noch in den Zeitraum des ersten Betreuers fällt, rechnet dieser ja ab, sofern er ein Berufsbetreuer ist.
Für den Quartalsbeginn und das Quartalsende muss man sich an der ersten Betreuerbestellung orientieren. Man kommt als zweiter Betreuer also im Regelfall mitten im Quartal, hat dann meist ein unvollständiges Quartal abzurechnen -das im Extremfall nur einen Tag beinhalten kann - und rechnet ab da mit vollständigen Quartalen.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#23 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Ja. und dann hat mich die Rechtspflegerin drauf aufmerksam gemacht, dass ich dann nicht etwa 2 Monate u. 3 Tage in Rechnung stellen darf. Es müssen mindestens immer 3 Monate sein.
Wollte mit meiner 1. Rechnung ab BB-Beginn halt auf das Betreuungs-quartal abzielen. Netterweise hat sie mir gleich eine korrigierte Aufstellung zukommen lassen mit dem Abrechnungszeitraum von 5 Monaten und 3 Tagen. Gruß Sikoba |
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#24 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 08.04.2011
Ort: Rhein-Pfalz Kreis
Beiträge: 28
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So, habs jetzt nochmal überarbeitet und vollständige Quartale draus gemacht (mit Ausnahme des ersten). Und dann immer die vollen Quartale vom ersten Quartalsbeginn bis Monatsende.
Passt das jetzt so? |
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#25 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 08.04.2011
Ort: Rhein-Pfalz Kreis
Beiträge: 28
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Ach ja.... wenn es jetzt aber heißt die erste Rechnung kann man nach drei monaten schreiben, bedeuted das quasi nur, die Anfangstage + das darauffolgende volle Quartal?
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