Dies ist ein Beitrag zum Thema Stimmen die Zeiträume meiner Rechnungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
ich würde gerne wissen, ob die Zeiträume meiner Rechnungsabrechnungen stimmen.
Zeitraumfrage(2).jpg
Zeitraumfrage.zip
Liebe Grüße und einen schönen sonnigen ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Hallo Zusammen,
ich würde gerne wissen, ob die Zeiträume meiner Rechnungsabrechnungen stimmen. Zeitraumfrage(2).jpg Zeitraumfrage.zip Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag Geändert von Michael Meister (26.03.2011 um 01:45 Uhr) |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Btr.....
wir können hier keine Verantwortung für sachliche Korrekturen übernehmen, also stelle Fragen bitte zukünftig entsprechend. Ich habs mir ausnahmsweise angesehen und meine, dass bei Dir im ersten Quartal Monate fehlen, es sind immer 1-2-3, nicht nur zwei. Auch hier ist ein Blick in Betreuungsrecht-Lexikon sicher hilfreich. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Zitat:
ich möchte dir keine Verantwortung aufdrücken. Anders wüsste ich nicht, wie ich diese Frage stellen sollte. Was ich nur wissen möchte ist, wie doch die Zeiträume bestimmt werden. Da ich nur praktisch lerne, habe ich diese Tabelle angehängt und auf eine Korrektur oder einen Verbesserungsvorschlag gehofft. Ich würde mich freuen, wenn jemand mir zur Demonstration diese Tabelle korrigieren könnte. Schöne Grüße und einen schönen Tag |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo,
ich verstehs immer noch nicht. Du kannst nicht nur zwei Monate abrechnen, es müssen drei sein. Also schau bei Deinen ersten beiden Abrchnungen jetzt noch mal nach, das geht nicht vom Monat Dezember bis zum Februar sondern bis zum März. Gruss Michaela
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#5 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Die Abrechnung dürfte im wesentlichen richtig sein, sofern die alten Quartale seit der Bestellung des Vorbetreuers weitergelten. Das dürfte aber der Fall sein.
Wenn nicht zu Beginn des Abrechnungsquartals übernommen wurde, muss das erste Abrechnungsquartal zwangsläufig kürzer sein. Manchmal beträgt das sogar nur zwei Wochen. Die Stichproben, die ich überprüft habe, waren ok.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Auch dann nicht, wenn ich die Betreuung übernommen habe?
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#7 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Zitat:
Tut mir wirklich sehr leid, aber ich verstehe es nicht. Hat jetzt Michaela recht oder du, Ronja? Falls es euch nichts ausmacht, würde mir vielleicht jemand die Tabelle ergänzen? Ich bin total verwirrt
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#8 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Ronja hat Recht....
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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sorry, Ronja hat recht, ich habe nicht aufgepasst
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