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Stimmen die Zeiträume meiner Rechnungen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stimmen die Zeiträume meiner Rechnungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich würde gerne wissen, ob die Zeiträume meiner Rechnungsabrechnungen stimmen. Zeitraumfrage(2).jpg Zeitraumfrage.zip Liebe Grüße und einen schönen sonnigen ...


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Alt 26.03.2011, 01:18   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Idee Stimmen die Zeiträume meiner Rechnungen?

Hallo Zusammen,

ich würde gerne wissen, ob die Zeiträume meiner Rechnungsabrechnungen stimmen.
Zeitraumfrage(2).jpg
Zeitraumfrage.zip
Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag

Geändert von Michael Meister (26.03.2011 um 01:45 Uhr)
Michael Meister ist offline  
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Alt 26.03.2011, 05:00   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Btr.....

wir können hier keine Verantwortung für sachliche Korrekturen übernehmen, also stelle Fragen bitte zukünftig entsprechend.

Ich habs mir ausnahmsweise angesehen und meine, dass bei Dir im ersten Quartal Monate fehlen, es sind immer 1-2-3, nicht nur zwei.
Auch hier ist ein Blick in Betreuungsrecht-Lexikon
sicher hilfreich.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.05.2011, 00:50   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Unglücklich Ich Bitte Euch Um Hilfe!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Btr.....

wir können hier keine Verantwortung für sachliche Korrekturen übernehmen, also stelle Fragen bitte zukünftig entsprechend.

Ich habs mir ausnahmsweise angesehen und meine, dass bei Dir im ersten Quartal Monate fehlen, es sind immer 1-2-3, nicht nur zwei.
Auch hier ist ein Blick in Betreuungsrecht-Lexikon
sicher hilfreich.

Gruss Michaela
Hallo Michaela,
ich möchte dir keine Verantwortung aufdrücken. Anders wüsste ich nicht, wie ich diese Frage stellen sollte.
Was ich nur wissen möchte ist, wie doch die Zeiträume bestimmt werden. Da ich nur praktisch lerne, habe ich diese Tabelle angehängt und auf eine Korrektur oder einen Verbesserungsvorschlag gehofft.

Ich würde mich freuen, wenn jemand mir zur Demonstration diese Tabelle korrigieren könnte.

Schöne Grüße und einen schönen Tag
Michael Meister ist offline  
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Alt 04.05.2011, 06:25   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo,

ich verstehs immer noch nicht. Du kannst nicht nur zwei Monate abrechnen, es müssen drei sein. Also schau bei Deinen ersten beiden Abrchnungen jetzt noch mal nach, das geht nicht vom Monat Dezember bis zum Februar sondern bis zum März.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.05.2011, 08:41   #5
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Die Abrechnung dürfte im wesentlichen richtig sein, sofern die alten Quartale seit der Bestellung des Vorbetreuers weitergelten. Das dürfte aber der Fall sein.

Wenn nicht zu Beginn des Abrechnungsquartals übernommen wurde, muss das erste Abrechnungsquartal zwangsläufig kürzer sein. Manchmal beträgt das sogar nur zwei Wochen.

Die Stichproben, die ich überprüft habe, waren ok.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 04.05.2011, 17:15   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo,

ich verstehs immer noch nicht. Du kannst nicht nur zwei Monate abrechnen, es müssen drei sein. Also schau bei Deinen ersten beiden Abrchnungen jetzt noch mal nach, das geht nicht vom Monat Dezember bis zum Februar sondern bis zum März.

Gruss Michaela
Auch dann nicht, wenn ich die Betreuung übernommen habe?
Michael Meister ist offline  
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Alt 04.05.2011, 17:19   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard Tut mir sehr leid, aber ich verstehe es nicht!

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Die Abrechnung dürfte im wesentlichen richtig sein, sofern die alten Quartale seit der Bestellung des Vorbetreuers weitergelten. Das dürfte aber der Fall sein.

Wenn nicht zu Beginn des Abrechnungsquartals übernommen wurde, muss das erste Abrechnungsquartal zwangsläufig kürzer sein. Manchmal beträgt das sogar nur zwei Wochen.

Die Stichproben, die ich überprüft habe, waren ok.
Also stimmt es doch?
Tut mir wirklich sehr leid, aber ich verstehe es nicht. Hat jetzt Michaela recht oder du, Ronja?

Falls es euch nichts ausmacht, würde mir vielleicht jemand die Tabelle ergänzen? Ich bin total verwirrt
Michael Meister ist offline  
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Alt 04.05.2011, 17:43   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Ronja hat Recht....
Stephan ist offline  
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Alt 04.05.2011, 17:47   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan Beitrag anzeigen
Ronja hat Recht....
Super Stephan, danke danke dankeschön

Dann stimmt also meine Tabelle!
Michael Meister ist offline  
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Alt 04.05.2011, 17:55   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

sorry, Ronja hat recht, ich habe nicht aufgepasst
__________________
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michaela mohr ist offline  
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