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Umsatzsteuer in Rechnungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsatzsteuer in Rechnungen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, Der Stundensatz eines Berufsbetreuers enthält ja die Umsatzsteuer. Muss dann auf die Rechnung trotzdem die Umsatzsteuer ermittelt und ...


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Alt 26.03.2011, 01:54   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Beitrag Umsatzsteuer in Rechnungen

Hallo Zusammen,

Der Stundensatz eines Berufsbetreuers enthält ja die Umsatzsteuer.
Muss dann auf die Rechnung trotzdem die Umsatzsteuer ermittelt und geschrieben werden?

Könnte mir evtl. jemand eine Musterrechnungsvorlagen zuschicken, damit ich eine Vorstellung davon habe wie es sein sollte?

Liebe Grüße und ein schönes Wochende
Michael Meister ist offline  
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Alt 26.03.2011, 05:02   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Btr.....

die Umsatzsteuerregelung steht im Moment ja auf dem Prüfstand. In den Vergütungsabrechnungen sollte sie nicht mehr ausgewiesen, aber auf jeden Fall und unbedingt ans Finanzamt gezahlt werden.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.03.2011, 09:22   #3
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Wenn Du neu im Geschäft bist, dann solltest Du in jedem Fall über die Kleinunternehmerregelung nachdenken - hier geht es um die realen Zuflüsse im laufenden Jahr! Man kann also - wenn es knapp wird - im Dezember evtl. auf das Schreiben von Vergütungsanträgen verzichten und die erst im Januar stellen, dann spart man sich die Umsatzsteuer für das Jahr.

Ansonsten gilt: Nicht ausweisen, aber abführen. Denn wenn Du sie ausweist, dann mußt Du sie abführen, egal wie die Rechtslage ist.

Ich habe daher mit meinem Steuerberater (du solltest einen haben) vereinbart, dass ich keine Rechnungen, sondern Anträge auf Festsetzung der Vergütung schreibe, und die auch nicht nummeriere, damit es eben nicht nach Rechnung ausschaut.

Ansonsten darf man ja gespannt sein, wie das ausgehen wird.
Chrysologus ist offline  
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Alt 27.08.2011, 03:35   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Hm......:

Urteil > 5 K 3437/10 U | Finanzgericht Münster | FG Münster: Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer < kostenlose-urteile.de

Wobei in der Angelegenheit meines Wissens ja der BFH noch das letzte - hoffentlich angenehmere - Wort hat.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 28.08.2011, 08:17   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard

in dem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn endlich eine Anpassung an die aktuelle Umsatzsteuer erfolgen würde; in der Pauschale sind 16 % enthalten, wir führen 19 % ab.
OMADORO ist offline  
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Alt 28.08.2011, 09:44   #6
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,,

Ja, zu wünschen wäre auch, dass die Inflationsrate, seit Festlegung der Betreuervergütung bis Heute, eingerechnet würde.

Aber was ist nicht alles Wünschenswert.

Gruß
heiner
heiner ist offline  
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Alt 28.08.2011, 16:53   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Hallo,,Ja, zu wünschen wäre auch, dass die Inflationsrate, seit Festlegung der Betreuervergütung bis Heute, eingerechnet würde.Aber was ist nicht alles Wünschenswert.
Gruß
heiner
Hallo, ... naja von allein wird da nichts passieren. Es mangelt offenbar an einem Zusammenschluss der beruflich tätigen Betreuer/Innen, die sich gemeinsam für solche Ziele einsetzen. Und (praktische Erfahrung) : es mangelt an Zeit, sich intensiv neben der täglichen Arbeit wirklich mit der eigenen Problematik zu beschäftigen :-(
Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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