Dies ist ein Beitrag zum Thema Umsatzsteuer in Rechnungen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
Der Stundensatz eines Berufsbetreuers enthält ja die Umsatzsteuer.
Muss dann auf die Rechnung trotzdem die Umsatzsteuer ermittelt und ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Hallo Zusammen,
Der Stundensatz eines Berufsbetreuers enthält ja die Umsatzsteuer. Muss dann auf die Rechnung trotzdem die Umsatzsteuer ermittelt und geschrieben werden? Könnte mir evtl. jemand eine Musterrechnungsvorlagen zuschicken, damit ich eine Vorstellung davon habe wie es sein sollte? Liebe Grüße und ein schönes Wochende |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Btr.....
die Umsatzsteuerregelung steht im Moment ja auf dem Prüfstand. In den Vergütungsabrechnungen sollte sie nicht mehr ausgewiesen, aber auf jeden Fall und unbedingt ans Finanzamt gezahlt werden. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Wenn Du neu im Geschäft bist, dann solltest Du in jedem Fall über die Kleinunternehmerregelung nachdenken - hier geht es um die realen Zuflüsse im laufenden Jahr! Man kann also - wenn es knapp wird - im Dezember evtl. auf das Schreiben von Vergütungsanträgen verzichten und die erst im Januar stellen, dann spart man sich die Umsatzsteuer für das Jahr.
Ansonsten gilt: Nicht ausweisen, aber abführen. Denn wenn Du sie ausweist, dann mußt Du sie abführen, egal wie die Rechtslage ist. Ich habe daher mit meinem Steuerberater (du solltest einen haben) vereinbart, dass ich keine Rechnungen, sondern Anträge auf Festsetzung der Vergütung schreibe, und die auch nicht nummeriere, damit es eben nicht nach Rechnung ausschaut. Ansonsten darf man ja gespannt sein, wie das ausgehen wird. |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hm......:
Urteil > 5 K 3437/10 U | Finanzgericht Münster | FG Münster: Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer < kostenlose-urteile.de Wobei in der Angelegenheit meines Wissens ja der BFH noch das letzte - hoffentlich angenehmere - Wort hat. mfg
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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in dem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn endlich eine Anpassung an die aktuelle Umsatzsteuer erfolgen würde; in der Pauschale sind 16 % enthalten, wir führen 19 % ab.
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#6 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,,
Ja, zu wünschen wäre auch, dass die Inflationsrate, seit Festlegung der Betreuervergütung bis Heute, eingerechnet würde. Aber was ist nicht alles Wünschenswert. Gruß heiner |
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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