Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung für meine Oma - Fragen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Opa ist vor einigen Wochen gestorben und ich wurde mehr oder weniger von der Familie beauftragt die rechtliche Betreuung ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Mein Opa ist vor einigen Wochen gestorben und ich wurde mehr oder weniger von der Familie beauftragt die rechtliche Betreuung für meine Oma (Pflegestufe 2 und Demenzkrank) zu übernehmen.
Das ganze ging jetzt alles ziemlich schnell und ich weiß eigentlich gar nicht was ich nun für Rechte und Pflichten habe. Ich hoffe ihr könnt mir mal kurz einen Überblick geben. Alles was ich im Internet gefunden habe war eher auf Berufsbereuung zugeschnitten und ich hab da noch einige Fragen. Bei der Bank ist alles geregelt und ich habe dort eine Vollmacht für alle Konten und habe die letzten Wochen nur Geld zum Einkaufen abgehoben. Ich denke mal, dass ich alle Quittungen aufheben muss? Hab jetzt mal eine Art Haushaltbuch gestartet wo ich alles eintrage und die Quittungen sammel. Für Freunde des Hauses die mal vorbeikommen habe ich auch Bier und Wein gekauft, ist sowas erlaubt oder muss alles für meine Oma sein? Mein Opa hatte ein Auto das jetzt auf meine Oma umgemeldet wurde. Die Oma hat Pflegestufe 2 und ist natürlich nicht in der Lage zu fahren. Also nehme ich das Auto jetzt immer zum Einkaufen und fahre zur Apotheke, Ärzte etc. her. Darf ich das? Muss ich ein Fahrtenbuch führen? Desweiteren gibt es diverse Zeitschriften Abos, Oma kann nicht mehr lesen aber schaut sich gerne die Bilder an auch gibt es einen Telefonanschluss samt DSL Flatrate, darf das alles weiterlaufen oder muss ich das kündigen? Meine Oma wohnt in einem Mehrfamilienhaus darf ich eine leerstehende Wohnung renovieren und dann vermieten? Wie sieht es mit mir aus, habe ich einen Anspruch auf eine Vergütung? Eigentlich habe ich noch 1000 Fragen und ich denke mal das Beste wäre wenn ich zu einem Fachanwalt schaue und mich beraten lasse, könnte ich die Rechnung einfach über Oma abrechnen? Bzw. gibt es vielleicht ein Literaturtipp für angehörige? |
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#2 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo svsieben,
ist Deine Oma denn noch Geschäftsfähig? Die Pflegestufe sagt ja nichts über ihren Verstand aus. Wenn sie eigentlich nicht mehr für sich denken und regeln kann, kenne ich so eine Art von "Betreuung" nicht. Dann könnst Ihr (die Berufsbetreuer können Dir das genauer sagen) eine Betreuung anregen, die Du dann übernehmen könntest. Sollte sie geistig noch fit sein, lass Dir eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Hier im Forum findest Du jede Meng Informationen darüber. Denn bei allem was Du machst, musst Du nur an die Oma denken. Verwandte sind schnell dabei und lassen sich von Dir Rechenschaft ablegen. Damit setzt Du Dich unweigerlich zwischen die Stühle. Kläre erst mal Deinen Status ab. Und such mal hier im Forum über Betreuung und Vollmacht. Vielleicht wird da schon einiges beantwortet. Vielleicht hilft Dir das schon weiter. Liebe Grüße Lisa |
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#3 | |||||||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
Als Kindeskind bist Du von der aufwändigen Rechnungslegung als sog. Befreiter Betreuer grundsätzlich befreit - das bedeutet schonmal eine ziemliche Entlastung. Ansonsten haben ehrenamtliche Betreuer (meistens Familienangehörige) grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsbetreuer. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Ungeachtet dessen empfehle ich Dir, im Buchhandel einen einfachen Ratgeber für Betreuer bzw. Betreuungsrecht zu kaufen. Als Taschenbuch kosten diese nicht viel. Bei Unklarheiten - wie bereits erwähnt - kannst Du Dich auch vom Betreuungsgericht oder der Betreungsbehörde beraten lassen. mfg |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Ich bin nun doch mal zum Anwalt gegangen, weil mir die Sache doch etwas zu heiß war. Hab den Experten mit jeder Menge fragen gelöchert und ich muss sagen es lohnt sich! Es gibt soviele Tipps und Tricks die man niemals vom Rechtspfleger oder Gericht hören wird.
Ich will mich sicher nicht bereichern allerdings will ich für meine Arbeit auch was bekommen, so war es auch als es meiner Oma noch besser ging. Vielleicht ein paar kleine Sachen: Der Anwalt meinte Haushaltsbuch absolut mind. 90% aller ausgaben müssen dokumentiert sein. Einkaufen für bekannten, Geburtstagsfeier oder mal ein Grillfest sind absolut zulässig. Das Auto der Oma ist extrem bedenklich, Fahrtenbuch unbedingt! Besser noch verkaufen: Wert schätzen lassen, im Familien (Erbberechtigten-Kreis) nach Fragen ob es jemand für -30% des Wertes kaufen will, alles schriftlich festhalten und dann kann ich es selbst kaufen. Für meine Fahrten zur Apotheke, Arzt oder Supermarkt kann ich mir dann eine großzügig Pauschale auszahlen. Sowas ist immer die beste Lösung wenn man vermutet das es irgendwann mal Probleme in der Familie geben könnte. Zum Telefon noch kurz. Das ist natürlich erlaubt, allerdings ist die DSL Flatrate + Festnetzflatrate wieder gefährlich, hier lasse ich das ganze auf meinen Namen ummelden und rechne dann Telefongespräche und Internetrecherche pauschal ab. Ich kann nur allen empfehlen einen Anwalt zu fragen, sonst kann die ganze Bemühung im schlimmsten Fall richtig teuer werden. |
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#5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo cvsieben,
es wäre ganz hilfreich wenn du mal sagst für welche Bereiche du eigentlich bestellt wurdest. Ich finde das etwas verwirrend, du schreibst mal von Betreuung und dann wieder von Bankvollmacht. Die Aussagen deines Anwaltes kann ich so nicht nachvollziehen aber es ist ja deine Entscheidungt wie du das handhaben willst. Gruß, Andreas
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Ich habe eine gerichtliche Betreuungsvollmacht erhalten, weil meine Oma nicht mehr geschäftsfähig ist. Weil sie nicht mehr sagen kann was sie möchte.
Welche Aussagen kannst du nicht nachvollziehen? |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo cvsieben,
falls Du vom Betreuungsgericht zum ehrenamtlichen Betreuer Deiner Oma mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt worden bist, dann empfehle ich Dir dringend die Aussagen des Anwalts hinsichtlich der Art und Weise wie diese Betreuung zu führen und abzurechnen sei mit dem zuständigen Rechtspfleger detailliert zu besprechen. Wenn Du in der Art und Weise bestellt wurdest wirst Du mit den Ideen, z.B. das Auto 30% unter Wert verkaufen, grosszügige Pauschalen usw. bei Gericht vermutlich böse Überraschungen erleben. Das ist es was Andreas gewundert hat und mich auch. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Auch mir erschließt sich aus dem Gesagten bisher nicht, inwieweit der um Rat gefragte Anwalt sich mit dem Betreuungsrecht und den dortigen Besonderheiten auskennt.
In diesem Fall würde ich auch ehesten ein Gespräch mit dem Rechtspfleger suchen oder schriftlich anfragen, ob Bedenken gegen die weitere Nutzung des Kfz zur Erledigung von Einkäufen usw. bestehen. Die Frage ist z.B. auch, ob die Oma zwar geschäftsunfähig, aber doch noch in der Lage ist, ihre Wünsche zu artikulieren. Das Betreuungsgericht hat es z.B. genehmigt, dass eine geschäftsunfähige Betreute ihr allerdings schon etwas älteres Auto an ihren Besuchsdienst verschenken durfte, nachdem sie dies in zwei Sätzen selbst geschrieben hatte. Das Gericht hat in diesem Fall eingesehen, dass es von Vorteil ist, wenn derjenige, der das Auto zum Einkaufen für die Betreute und Spazierenfahren mit der Betreuten nutzt, für Steuer und Versicherung aufkommt. Insofern halte einen mit dem Betreuungsbereich nicht vertrauten Anwalt nicht unbedingt für einen uneingeschränkt empfehlenswerten Berater.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 4
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Meine Oma kann ihre Wünsche nicht mehr artikulieren, sonst würde ich sie einfach selbst fragen ob und wie was geregelt werden soll.
Der Rechtspfleger ist absolut unfähig und hat mir immer nur gesagt das die Angehörigen sich einigen müssen. Das Gericht ist auch nicht das Problem, die machen laut Anwalt am wenigsten Probleme solange genug Geld da ist. Die eigene Familie kann aber schnell zum Problem werden. Das Gericht ist so wie mir es erscheint und vom Anwalt bestätigt wurde nicht auf "meiner Seite" sondern nur daran interessiert das alles rechtlich Einwandfrei läuft und genügend Geld da ist. Ich habe eine rechtliche Beratung bekommen von einem Experten auf die ich mich verlassen kann. Ich kann nur nochmals allen ehrenamtlichen empfehlen die einen Familienangehörigen betreuen sich beraten zu lassen. Sollten Fehler in der Betreuung passieren (auch wenn es nur 500Euro sind) ist das kein Kavaliersdelikt und wenn die Absichten auch noch so gut waren. Geändert von cvsieben (04.04.2011 um 12:47 Uhr) |
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#10 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Und hier haben dir einige Leute, die mit dem Betreuungsrecht vermutlich mehr Erfahrung haben als ein durchschnittlicher Rechtsanwalt, ihre Meinung dazu gesagt. Solange Du aber nicht einmal deinen genauen Rechtsstaus in der Sache benennen kannst, können wir dir auch nicht weiterhelfen.
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