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Anfänger Betreuung und viele Fragen

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Alt 14.04.2011, 18:16   #21
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Zitat:
Wird beim Einwilligungsvorbehalt immer ein Gutachten vom Arzt gefordert???
ja, denn der Eiwi ist ein grosser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
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Alt 16.04.2011, 05:14   #22
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Ich habe folgende Text gefunden:


"Das Barvermögen, das nicht zur Bestreitung
laufender Ausgaben benötigt wird, ist verzinslich
und gesperrt (mündelsicher) anzulegen"

Das heißt für mich ich könnte das noch vorhandene Guthaben auf dem Girokonto jetzt auf ein Sparbuch umbuchen, damit mein Vater dort nicht rankommt.
loelli06 ist offline  
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Alt 16.04.2011, 06:14   #23
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Hallo Loellie,

nein, das kannst Du nicht so ohne weiteres.
Für Geldanlagen benötigst Du eine gerichtliche Genehmigung und für ein Sparbuch wirst Du diese bei höheren Beträgen wahrscheinlich nicht bekommen.

Damit wäre ich sowieso vorsichtig, inzwischen muss man bei Entnahmen der Rechtskraftvermerk abwarten, der dauert vier Wochen offiziell, je nach Arbeitsanfall kanns auch noch länger sein. D.h. nach Antragsstellung entsteht eine ziemlich lange Wartezeit, vor allem wenns dann um solche Dinge geht wie vielleicht eine kaputte Waschmaschiene oder einen Herd zu ersetzen.

Und solange kein Eiwi ausgesprochen wurde hast Du kein Recht deinem Vater seine finanziellen Mittel zu entziehen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.04.2011, 18:14   #24
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Beiträge: 19
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Das Sparbuch soll ja auch auf den Namen meines Vaters eröffnet werden, nur in meinem Besitz bleiben. Außerdem ist das kein großer Geldbetrag, aber alles was er noch hat. Die Bank würde es machen, da ich ja die Generalvollmacht habe. Ansonsten muss ich tatenlos zusehen wie mein Vater dann das Geld ausgibt, auch wenn ich als gesetzlicher Betreuuer mit Vermögensfürsorge berufen werde ???
loelli06 ist offline  
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Alt 16.04.2011, 18:54   #25
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Das Sparbuch muss auf den Namen deines Vaters eröffnet werden- es ist ja sein Geld.

ich glaube Du stelst Dir das Betreuerdasein zu einfach vor. Wir müssen uns alle an die geltenden Regeln und Gesetze halten.

Ja, ohne Eiwi musst Du tatenlos zusehen wie dein Vater sein Geld ausgibt.
Und wenn ich ehrlich bin finde ich das teilweise auch richtig, es ist seins und wenn er es verschenken will oder sich sonstige Spässe damit erlauben, dann ist das erstmal, denn dabei gibt es schon Einschränkungen ich betone also erstmal- auch sein gutes Recht.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.04.2011, 20:18   #26
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen


Und wenn ich ehrlich bin finde ich das teilweise auch richtig, es ist seins und wenn er es verschenken will oder sich sonstige Spässe damit erlauben, dann ist das erstmal, denn dabei gibt es schon Einschränkungen ich betone also erstmal- auch sein gutes Recht.

Gruss Michaela
Über solche Aussagen kann ich nur den Kopf schütteln. Du findest das vollkommen richtig, wenn jemand der vorher immer umsichtig mit seinem Geld umgegangen ist, seine gesamten Rücklagen aufgrund seiner Krankheit ausgibt. Was hat das den im Enddefekt für Konsequenzen, wenn er aufgrund dessen vielleicht sein selbst bewohntes Haus verliert, weil er dann kein Geld mehr für anfallende Instandhaltungskosten ect. hat. Wer soll das dann bezahlen wenn derjenige nur eine kleine Rente hat, von der er gerade so leben kann. Hier handelt es sich nur noch um ein Notgroschen den er dringend benötigt, das andere hat er vorher schon ausgegeben. Außerdem bin ich wie du weißt noch kein Betreuuer sonder habe eine Generalvollmacht, mit der ich auch über das Konto verfügen kann ohne mir die Genehmigung beim Gericht einholen zu müssen, ansonsten würde mir die Bank es wohl kaum genehmigen das Geld umzubuchen.

Geändert von loelli06 (16.04.2011 um 20:25 Uhr)
loelli06 ist offline  
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Alt 17.04.2011, 06:05   #27
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Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
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Hallo loellie,

wenn Du richtig gelesen hättest dann solltest Du die Stelle mit den Einschränkungen von denen ich geschrieben habe auch finden können.

Mit seinem Geld kann jeder machen was er will (und das halte ich für richtig)- ausser z.B. er bringt sich damit in Existensznot.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.04.2011, 14:28   #28
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Zitat:
Zitat von loelli06 Beitrag anzeigen
Ich habe folgende Text gefunden:


"Das Barvermögen, das nicht zur Bestreitung
laufender Ausgaben benötigt wird, ist verzinslich
und gesperrt (mündelsicher) anzulegen"

Das heißt für mich ich könnte das noch vorhandene Guthaben auf dem Girokonto jetzt auf ein Sparbuch umbuchen, damit mein Vater dort nicht rankommt.

Bei der mündelsicheren Anlage geht es nicht um die Sicherheit VOR dem Mündel, sondern darum, dass das Geld DES Mündel sicher angeegt ist, also nicht in hochsepkulativen Fonds oä.
Um Deinem Vater sein eigenes Geld vorzuenthalten benötigst Du wie hier schon beschrieben den Eiwi.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 03.08.2011, 16:22   #29
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

vielleicht habe ich ja etwas überlesen aber bei einer Generalvollmacht kann gar kein Einwilligungsvorbehalt genehmigt werden, da muss man gar nichts abwarten. Von wem auch? Das Betreuungsgericht ist nicht zuständig. Dort ergehen nur Genehmigungen in Betreuungssachen.

Du solltest schnellstens mit einem Attest die Einrichtung der Betreuung als Eilsache beantragen, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und dazu gleich den Einwilligungsvorbehalt.

Zuständig ist das Betreuungsgericht des Ortes an dem Dein Vater sich aufhält. Hier geht es tatsächlich zunächst um die aktuell örtliche Zuständigkeit, der Richter muss sich deinen vater ja ansehen und mit ihm sprechen vor einer Entscheidung.
Ergänzend, ich habe das eben erst gesehen: teile mit dass Du die Vollmacht nicht mehr ausüben kannst. Von dem Anwalt würde ich mir das Ged wohl wieder geben lassen.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
Ich bin jetzt endlich vom Gericht als Betreuer (Vermögenssorge) mit Einwilligungsvorbehalt bestellt worden. Ich wollte nur mitteilen, dass dieses auch trotz Generallvollmacht möglich ist. Mir wurde hier von mehreren Seiten empfohlen die Generalvollmacht zurückzuziehen, da ansonsten keine gesetzliche Betreuung möglich ist. Zum Glück habe ich dieses nicht gemacht. In der Urkunde steht, dass kein Verfahrenspfleger erforderlich ist. Ist damit gemeint, dass ich nicht bei größeren Sachen (z.B.) Autoverkauf die Genehmigung des Gericht brauche ??
loelli06 ist offline  
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