Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfänger Betreuung und viele Fragen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Wird beim Einwilligungsvorbehalt immer ein Gutachten vom Arzt gefordert???
ja, denn der Eiwi ist ein grosser Eingriff in die ...
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#21 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
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#22 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 19
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Ich habe folgende Text gefunden:
"Das Barvermögen, das nicht zur Bestreitung laufender Ausgaben benötigt wird, ist verzinslich und gesperrt (mündelsicher) anzulegen" Das heißt für mich ich könnte das noch vorhandene Guthaben auf dem Girokonto jetzt auf ein Sparbuch umbuchen, damit mein Vater dort nicht rankommt. |
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#23 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Loellie,
nein, das kannst Du nicht so ohne weiteres. Für Geldanlagen benötigst Du eine gerichtliche Genehmigung und für ein Sparbuch wirst Du diese bei höheren Beträgen wahrscheinlich nicht bekommen. Damit wäre ich sowieso vorsichtig, inzwischen muss man bei Entnahmen der Rechtskraftvermerk abwarten, der dauert vier Wochen offiziell, je nach Arbeitsanfall kanns auch noch länger sein. D.h. nach Antragsstellung entsteht eine ziemlich lange Wartezeit, vor allem wenns dann um solche Dinge geht wie vielleicht eine kaputte Waschmaschiene oder einen Herd zu ersetzen. Und solange kein Eiwi ausgesprochen wurde hast Du kein Recht deinem Vater seine finanziellen Mittel zu entziehen. Gruss Michaela
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#24 |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 19
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Das Sparbuch soll ja auch auf den Namen meines Vaters eröffnet werden, nur in meinem Besitz bleiben. Außerdem ist das kein großer Geldbetrag, aber alles was er noch hat. Die Bank würde es machen, da ich ja die Generalvollmacht habe. Ansonsten muss ich tatenlos zusehen wie mein Vater dann das Geld ausgibt, auch wenn ich als gesetzlicher Betreuuer mit Vermögensfürsorge berufen werde ???
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#25 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Das Sparbuch muss auf den Namen deines Vaters eröffnet werden- es ist ja sein Geld.
ich glaube Du stelst Dir das Betreuerdasein zu einfach vor. Wir müssen uns alle an die geltenden Regeln und Gesetze halten. Ja, ohne Eiwi musst Du tatenlos zusehen wie dein Vater sein Geld ausgibt. Und wenn ich ehrlich bin finde ich das teilweise auch richtig, es ist seins und wenn er es verschenken will oder sich sonstige Spässe damit erlauben, dann ist das erstmal, denn dabei gibt es schon Einschränkungen ich betone also erstmal- auch sein gutes Recht. Gruss Michaela
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#26 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 19
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Zitat:
Geändert von loelli06 (16.04.2011 um 20:25 Uhr) |
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#27 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo loellie,
wenn Du richtig gelesen hättest dann solltest Du die Stelle mit den Einschränkungen von denen ich geschrieben habe auch finden können. Mit seinem Geld kann jeder machen was er will (und das halte ich für richtig)- ausser z.B. er bringt sich damit in Existensznot. Gruss Michaela
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#28 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Bei der mündelsicheren Anlage geht es nicht um die Sicherheit VOR dem Mündel, sondern darum, dass das Geld DES Mündel sicher angeegt ist, also nicht in hochsepkulativen Fonds oä. Um Deinem Vater sein eigenes Geld vorzuenthalten benötigst Du wie hier schon beschrieben den Eiwi. Grüße! |
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#29 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 19
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Zitat:
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