Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung / Verkauf an Angehörige im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine ehrenamtlich Betreute ist seit Mittwoch im Heim. Gestern hab ich der Vermieterin (via Quittung) die vom Gericht genehmigte Kündigung ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Meine ehrenamtlich Betreute ist seit Mittwoch im Heim. Gestern hab ich der Vermieterin (via Quittung) die vom Gericht genehmigte Kündigung übergeben. Räumung bis 30.6 - wenn es geht natürlich früher. Das Sanitätshaus holt am Montag ihre Sachen, bringt das Notwendige ins Heim. In der Wohnung befinden sich neuwertige Schreinermöbel (Ursprungswert aus 2006: Wohnzimmerschrank 4000,-, Kleinst-Küche 3600,-, Schlafzimmer 6000,-) Leider sieht man diesen Möbeln den Wert überhaupt nicht an. Ansonsten gibt es - wie oft bei alten Menschen - viel Kruschelkram in der Wohnung.
Fragen 1. Bestelle ich erst ein Entrümplungsunternehmen? Oder beantrage ich erste eine (wie hoch?) Kostenübernahme des Sozialamtes? Was kann man dem Sozialamt in Rechnung stellen? Was ist der "Normwert" für die Räumung einer kleinen 3-Zimmerwohnung + Speicher (2 Kisten) + Keller (3 Kisten)? 2. Was wird aus den Möbeln - macht man ein "Deal" mit einem Unternehmen - Möbel geben Entrümpelung? Ist das zulässig? Sonst bleibt nur Kruschelkram für ein Zimmer. 3. Muss die Vermieterin für einen defekten Boden bis zur Kautionsverrechnung für das Gericht einen Kostenvoranschlag vorlegen? 4. Darf man Einzelteile: Waschmaschine, Vorwerk-Staubsauger, Kühlschrankkomination (alles aus 2006) bei Ebay verkaufen für den Betreuten oder über die Zeitung eine Wohnungsauflösung schalten - wer bezahlt die Announcengebühr? 5. Wie berwerkstellige ich Transport von Ledersessel (mit Aufstehhilfe) und Sekretär ins Heim? Wer trägt die Kosten? 6. Ist ein Verkauf von Möbeln an Angehörige statthaft? Vielen Dank für die Hilfe |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin Campina,
ich mache das grad mit einer 2 Zimmerwohung, Klientin mittelos und auch im Heim. Zitat:
Kosten sind Regional unterschiedlich, hilfreich ist wenn Du zwei drei Firmen an der Hand hast wo Du weist, dass die Arbeit gut gemacht wird und Du Dich drauf verlassen kannst. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn der Preis real ist und alles über Quittung läuft kein Problem. Viel Erfolg! |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Oh ja, vielen Dank für die Auskünfte, das hilft mir schon mal sehr.
Aber zu dem Thema Verkauf an Angehörige: Wann ist ein Preis real? Wenn ich eine Kühlkombi verkaufen will, die in 2006 bestimmt mal (keine Rechnung gefunden) locker so 500 Euro gekostet hat, da von Siemens. Oder eine Toplader Mielewaschmaschine aus 2006 ähnlich im Preis liegt - für welchen Preis dürfen die dann miminmal veräußert werden? Die Sachen müssen halt raus aus der Wohnung..... |
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#4 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Guck doch z.B. bei Ebay (oder ähnlichen Auktionen ) mal, für welchen Kurs diese oder ähnliche Geräte dort über den Tisch gehen...so hast Du zumindest einen Anhaltspunkt!
Schönes WE
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Ja, gute Idee, danke!! Das kann ich zur Beweissicherung ja auch mal mit ausdrucken und an die Quittungen anhängen.
Meine Betreute ist in diesen Dingen "sehr" mißtrauisch und schwierig. Aber für einen alten Menschen ist es auch sehr unverständlich, warum teure Dinge so schnell an Wert verlieren. |
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#6 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
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