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Fragen zum Betreuerstatus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zum Betreuerstatus im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen, meine Name ist Daniel, 29 Jahre alt, komme aus Berlin. Ich habe einen 4 jährigen Sohn und eine dazugehörige ...


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Alt 24.04.2011, 21:44   #1
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Standard Fragen zum Betreuerstatus

Hallöchen,

meine Name ist Daniel, 29 Jahre alt, komme aus Berlin. Ich habe einen 4 jährigen Sohn und eine dazugehörige Frau :-))

Ich habe mich vor einiger Zeit mit einer Übernahme eines Ehrenamtes als Betreuer befasst, viel gelesen und in meinem Kopf aufgesaugt. Dennoch blieben mir einige Fragen offen, die ich hoffe hier gelöst zu bekommen ?!

Zum einen komme ich aus einer Familie in dem gute 70 % in der Altenpflege (Heimen und Ambulant) tätig sind. Ich habe zwar eine sehr ausgeprägte soziale Ader aber die Altenpflege war nie meines, auch wenn ich davon umgeben sind. Mein 4 jährigen Sohn ist als behindert gestuft (Integrationsstatus) aufgrund einer Sprechbehinderung, ich bin also emotional und geistig gefestig :-))))).

Ich bin Sachverständinger des Landes Berlin und absolviere derzeit ein Studium der Rechtswissenschaften. Ich habe die Sache also etwas umgedreht, in dem ich erst Arbeiten ging und jetzt studiere.

Ich würde gerne ein Ehrenamt aufnehmen und habe diesbezüglich auch schon Kontakt zu einem Betreuungsverein aufgenommen (Caritas), die mit mir ein Gespräch führen möchten. Nun mal meine Fragen, die noch offen sind.

1.) Muss ich mich einem Betreuungsverein anschließen oder könnte ich auch eine Bewerbung (ehrenamt) direkt zum Gericht schicken ?

2.) Gelesen habe ich, dass ab einer bestimmten Anzahl von Betreuungen das Gericht die als "Beruflich" einstuft, stimmt das ?

3.) Ist es zutreffend, dass ich mit allen Kosten (Telefon, Fax, Briefmarken für Briefe, etc. in Vorlauf gehen muss und erst am Ende des Jahres die Aufwandspauschale von 300,00 Euro vom Gericht erhalte ?

Einiges ist mir hier aufgefallen, dass mir doch merkwürdig erscheint.

Zum einen habe ich mitbekommen, dass viele versuchen sofort als Berufsbetreuer anzufangen. Zu lesen ist oft, dass dort sehr strenge Regeln gelten und teilweise ohne akademischen Grad kein rankommen ist. Dem Gegenüber steht die ehrenamtliche Tätigkeit, von dem gesagt wird, es gelten keine besonderen Regeln (das kann jeder). Niedergeschrieben wird, dass sich die Arbeit eines Berufsbetreuuer von denen des Ehrenamtes nicht unterscheidet, wenn denn im Schwierigkeitsgrad der Fälle selber.

Logik ?

Im Moment sieht es doch wirklich so aus, als wolle man nur die ehrenamtlichen fördern, da die es "umsonst" tun. Aus diesem Grund werden diese auch bevorzugt genommen für Betreuungsfälle ?
Das ist doch wieder ein gegeneinander Ausspielen der Gruppen untereinander ? Selbstverständlich kann man jetzt damit Argumentieren, da,s ein Ehrenamt halt ein Ehrenamt ist und Vordergründig anderes wichtiger erscheint als die Bezahlung. Was tun aber derweile die gut Qualifizierten Berufsbetreuer mit akademischen Abschluss ? Was würde man tun, wenn sich keiner mehr zum Ehrenamt bereit erklärt ? Denn hätte die Bundesrepublik aber eine gehöriges Problem.

Und wenn wir ehrlich sind, pocht doch wahrscheinlich jeder zweite darauf aus dem Ehrenamt eine Hauptberufliche Tätigkeit zu machen, was ich durchaus verstehen kann. Der Sinn des Ehrenamtes ist denn aber wieder verfehlt. Uns ist allen klar, dass die Betreuung in der Zukunft, steigen wird. Ich habe in der Zeit, meiner Sachverständigen Tätigkeit einige mehr oder minder Freundschaften in Bezirks und anderen Ämtern geschlossen, die mir sagten, dass dies mit Absicht so klein wie möglich gehalten wird, um Kosten zu sparen. Am liebsten würde man es sehen, wenn einfach jeder zweite Bundesbürger so eine ehrenamtliche Tätigkeit ausführen würde, damit man gestrost die Berufsbetreuer nicht mehr benennen brauch. Da ist die Kostenpausschale für Ehrenamtliche Betreuuer ein Witz gegenüber der Bezahlung der Berufsbetreuer. Gibt es denn diese Kostenpauschale pro Betreuung oder in das egal wie viel man betreut es bleibt jährlich gleich ?

Ich bin aus diesen Gründen sehr skeptisch gegenüber einen Ehrenamtes, das für viele (Betreute, Gerichte, Länder) Vorteile bringt aber auf der Gegenseite (Berufsbetreuer) auch viele Nachteile. Ich stecke nicht so in der Materie drin, habe wie gesagt viel gelesen und einige doch merkwürdige Ungereimtheiten entdeckt. Vielleicht möchte sich der eine oder andere dazu äußern und in die Diskussion treten und vielleicht einige meiner negativen Gedanken entwurzeln. Ich würde mich freuen.

Gruß Daniel

Geändert von Daniel81 (24.04.2011 um 21:53 Uhr)
Daniel81 ist offline  
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Alt 25.04.2011, 07:21   #2
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Moin Daniel!

Herzlich Willkommen im Forum!

Ich würde in Deiner Stelle zuerst in Eurer Betreuungsstelle vorstellig werden...dort kannst Du Dich beraten lassen (es besteht auch Beratungspflicht) und ggfs. von hier aus an einen Betreuungsverein vermitteln oder direkt ans Betreuungsgericht verweisen lassen!...alternativ wird diese Beratung aber auch direkt beim AG angeboten...ich würde hiervon wirklich Gebrauch machen!

Ab der elften Betreuung können die Betreuungen beruflich geführt werden...hierbei muss dann aber für jede zuvor ehrenamtlich geführte Betreuung quasi eine "Umwandlung" in befufsmässig geführte Betreuung beantragt werden.
Guck mal hier...ich hatte die Frage auch schon mal:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...brechnung.html

Du kannst auch die Entschädigung der Aufwendungen (Fax, Fahrkosten, Telefon etc.) einzeln beantragen...ich denke aber, dass die Pauschale meistens sinnvoller ist...und diese kannst Du dann nach einem Jahr beantragen!...sind z.Zt. 323 Euronen!
Genaueres gibts auch hier:
Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon

So, muss erst mal weiter!

Viel Erfolg & einen sonnigen Feiertag!

Lieben Gruß,

Thorsten
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Alt 25.04.2011, 11:50   #3
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Zitat:
Ich würde in Deiner Stelle zuerst in Eurer Betreuungsstelle vorstellig werden...dort kannst Du Dich beraten lassen (es besteht auch Beratungspflicht) und ggfs. von hier aus an einen Betreuungsverein vermitteln oder direkt ans Betreuungsgericht verweisen lassen!
Gut, dass geht denn also doch! Ich habe jetzt erstmal eine E-Mail an die Betreuungsbehörde geschrieben mal sehen was die mir anworten.
Gibt es denn vielleicht Vor und Nachteile eines Betreuungsverein ?

Wahrscheinlich geht es auch um die Versicherungen. Bei den Betreuungsvereinen bin ich automatisch mitversichert außerdem sind die Weiterbildungsmaßnahmen kostenlos.

Zitat:
Du kannst auch die Entschädigung der Aufwendungen (Fax, Fahrkosten, Telefon etc.) einzeln beantragen...ich denke aber, dass die Pauschale meistens sinnvoller ist...und diese kannst Du dann nach einem Jahr beantragen!...sind z.Zt. 323 Euronen!
Das heißt es gibt für jeden betreuten Fall diese Aufwandsentschädigung ?

3 betreute = 969 Euro ! Richtig so ? Und wenn man berufliche Betreuer ist, würde man denn dnach den jeweiligen Stundensätzen (je nach Qualifizierung und Ausbildung) bezahlt werden ?

2 Stunden Arbeit = 54 Euro (bei 27 Euro Stundensatz).

Gruß Daniel
Daniel81 ist offline  
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Alt 25.04.2011, 12:12   #4
Held der Arbeit
 
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Zitat:
Zitat von Daniel81 Beitrag anzeigen
Gut, dass geht denn also doch! Ich habe jetzt erstmal eine E-Mail an die Betreuungsbehörde geschrieben mal sehen was die mir anworten.
Gibt es denn vielleicht Vor und Nachteile eines Betreuungsverein ?

Wahrscheinlich geht es auch um die Versicherungen. Bei den Betreuungsvereinen bin ich automatisch mitversichert außerdem sind die Weiterbildungsmaßnahmen kostenlos.
Zu den Versicherungen im Ehrenamt findest Du auch hier was:
Betreuer (Ehrenamt) ? Betreuungsrecht-Lexikon

Zitat:
Zitat von Daniel81 Beitrag anzeigen
Das heißt es gibt für jeden betreuten Fall diese Aufwandsentschädigung ?
Yepp!...für 5 ehrenamtliche Betreuungen einmalig 323 Euronen
wäre dann doch etwas arg wenig!
Zitat:
Zitat von Daniel81 Beitrag anzeigen
Und wenn man berufliche Betreuer ist, würde man denn dnach den jeweiligen Stundensätzen (je nach Qualifizierung und Ausbildung) bezahlt werden ?

2 Stunden Arbeit = 54 Euro (bei 27 Euro Stundensatz).
2 Stunden im Monat wären z.B. für einen Betreuten / mittellos / im Heim / ab dem 2. Betreuungsjahr! Wenn Du dann in der entsprechenden Vergütungsgruppe bist, dann passt es mit den 54 Euro!
Aber...jetzt kommts: BRUTTO!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Von diesen 54 Euro gehen erst einmal die Steuern ab, die nötigsten Haftpflicht-Versicherungen, Beiträge für Berufsgenossenschaft, evtl. noch Pkw und Büromiete, Porto, Bürozeugs, ggfs. Steuerberater usw. usf. !...und Krankenversicherung und Altersvorsorge, vielleicht noch ne Berufsunfähigkeitsversicherung sind ja auch nicht das übelste!

Gruß,
Thorsten
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Alt 25.04.2011, 12:38   #5
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Zitat:
Aber...jetzt kommts: BRUTTO!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Na Logisch, wie kann man das vergessen

Werden denn für das Ehrenamt noch irgendwelche Dokumente benötigt, denn kann ich schon mal alles zusammen suchen ? Möchte das Gericht noch irgendwas sehen ?

Vielen Dank erstmal für die Infos.

Gruß Daniel
Daniel81 ist offline  
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Alt 25.04.2011, 12:47   #6
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Zitat:
Zitat von Daniel81 Beitrag anzeigen

Werden denn für das Ehrenamt noch irgendwelche Dokumente benötigt, denn kann ich schon mal alles zusammen suchen ? Möchte das Gericht noch irgendwas sehen ?
Fürs EA kann ichs nicht sagen...als Berufsbetreuer brauchte ich nen tabellarischen Lebenslauf, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0), Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis!

Viel Erfolg!

Thorsten
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Alt 25.04.2011, 12:50   #7
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Na gut, das wäre zu mindestens schon mal alles kein Problem!
Daniel81 ist offline  
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Alt 10.05.2011, 14:16   #8
Forums-Azubi
 
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Hallo Daniel,

also ich habe einen kostenlosen Kurs bei der Caritas absolviert. (hilft ungemein) Es ist schon wichtig die notwendigen, rechtlichen Kenntnisse zu haben, auch wenn man Rechtswissenschaft studiert.
Ich habe es mir auch eine Zeit angeschaut und mich entschieden erst einmal ehrenamtlich tätig zu werden. Mittlerweile habe ich 3 Betreute, das reicht auch erstmal vom Zeitaufwand. Denk dran, Du hast die gleichen Pflichten und Recht wie ein Berufsbetreuer.

Liebe Grüße
paulus777 ist offline  
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