Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensnachweis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
seit 10 Jahren kümmere ich mich um eine Onkel, der sich im Pflegeheim befindet und seit Jahren seine ...
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29.04.2011, 15:46 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 2
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Vermögensnachweis
Hallo zusammen,
seit 10 Jahren kümmere ich mich um eine Onkel, der sich im Pflegeheim befindet und seit Jahren seine Belange micht mehr alleine regeln kann. Es ist vielleicht sinnvoll mich als Betreuer beim Amtsgericht registrieren zu lassen. Bei einer Internetrecherche habe ich gelesen, dass u.a. ein Vermögensverzeichnis mit dem Anfangsvermögen zu erstellen ist. Mich würde interessieren welches Anfangsvermögen gemeint ist. Das aktuelle oder ggf. das zu einem früheren Zeitpunkt. Welche Möglichkeiten stehen mit zur Verfügung, die Vermögenswerte in Erfahrung zu bringen ? |
29.04.2011, 17:11 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
bei dem Vermögensverzeichnis geht es um den Stand zum Beginn der vom Gericht angeordneten Betreuung. Wenn du die Vermögenssorge als Aufgabenkreis hättest bist du der rechtliche Vertreter deines Onkels und bekommst auch Auskünfte bei der Bank. Hast du denn bisher vielleicht schon eine Vollmacht deines Onkels?? Gruß, Andreas
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01.08.2018, 11:02 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2018
Beiträge: 7
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Mitteilung Anfangsvermögen an amtsgericht
Hallo, ich bin noch ziemlich neu als Berufsbetreuerin und muss nun den o.g. Bericht verfassen.
Leider konnte ich nirgends etwas darüber finden ob es dafür eine vorgeschriebene Form gibt oder ob man das formlos macht. Wer kann mir etwas dazu sagen. |
01.08.2018, 11:20 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Hast du keine Einführungen durch dein Gericht oder deine Betreuungsbehörde erhalten? Ansonsten : LMGTFY
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01.08.2018, 16:14 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Betreuungsrecht-Lexikon
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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02.08.2018, 09:53 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2018
Beiträge: 7
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Guten Morgen,
danke ür Eure antworten. Ganz unbedarft bin ich nicht , da ich seit 30 Jahren im öffentlichen dienst arbeite und dort in verschiedenen sozialen Bereihen. Ich habe nur nirgendwo etwas darüber gefunden ob es für das Vermögensverzeichnis eine vorgeschriebene Form gibt. Nun habe ich ein ganz gutes Dokument in Form einer Exel Liste gefunden. Da wird quasi alles abgefragt und man kann es eintragen bzw. abhaken. Mich hat interessiert wie Ihr das handhabt. |
02.08.2018, 09:58 | #7 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hier schickt das Gericht üblicherweise die Vordrucke mit, wenn der Betreuer nicht sowiesso ein eigenes Programm verwendet. Ich erstelle mein VV mit BdB AtWork.
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02.08.2018, 12:58 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Formular ?
Hallo, die Landesjustizverwaltungen geben Vordrucke zum V.verzeichnis heraus, meist auf den Seiten der JM des Bundeslandes daunzulauden (auch unten im Online-Lexikon beim Stichwort Vermögensverzeichnis). Sind alles keine amtlichen Vordrucke, man kann also, wenn mans lyrisch mag, auch als Fließtext. Würde beim Anfangsverzeichnis aber zum Vordruck raten. Wenn später erhebliche Vermögenswerte oder Schulden vekannt werden, meldet man das als Fließtext im Rahmen des nächsten Jahresberichtes.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
03.08.2018, 08:22 | #9 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Gerade beim Vermögensverzeichnis rächt es sich (erst) nach einem Jahr, nämlich bei der dann fälligen Rechnungslegung, fürchterlich wenn man die falsche Entscheidung hinsichtlich seiner Dokumentation dazu gewählt hat. Zitat:
Aus diesem Grund nutze ich, wie agw, ein Arbeitsprogramm welches mir ständig automatisch alle Umtragungen, Eintragungen usw. in der Vermögensverwaltung vornimmt und das Ergebnis berechnet. So hat man (fast) immer das Ganze im Überblick. (Vor allem wenn man hnischaut) Einzelne Exeltabellen bilden z.B. nie die Gesamtheit des Vermögens ab was im Verlauf enorm wichtig ist.Ohne diesen Überblick überschreitet man schnell mal gesetzmässig vorgegebene Grenzen oder rutscht drunter. Genau und alleine aus diesem Grund raten wir hier den Anfängern zur unbedingten Nutzung vom Betreuungsrechtlexikon. (Formulare sind dort auch enthalten, ohne Automatismus) Betreuungsarbeit in der Verwaltung hat langfristige "Folgen" die am Anfang nicht sofort ersichtlich sind. Dort wird das als Überblick u.a. gut und verständlich aufgezeigt. Schau dich im Forum mal um und achte auf die vielen Beiträge die die Schwierigkeiten nach einem Jahr gerade die Rechnungslegungen betreffen Das muss nicht sein auch wenn es gerade am Anfang sicher schwer ist solche Ratschläge aufzunehmen ohne die eigene praktische Erfahrung dazu zu haben.
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