Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vermögensnachweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensnachweis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, seit 10 Jahren kümmere ich mich um eine Onkel, der sich im Pflegeheim befindet und seit Jahren seine ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.04.2011, 15:46   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 2
Standard Vermögensnachweis

Hallo zusammen,

seit 10 Jahren kümmere ich mich um eine Onkel, der sich im Pflegeheim befindet und seit Jahren seine Belange micht mehr alleine regeln kann. Es ist vielleicht sinnvoll mich als Betreuer beim Amtsgericht registrieren zu lassen. Bei einer Internetrecherche habe ich gelesen, dass u.a. ein Vermögensverzeichnis mit dem Anfangsvermögen zu erstellen ist.
Mich würde interessieren welches Anfangsvermögen gemeint ist.
Das aktuelle oder ggf. das zu einem früheren Zeitpunkt. Welche Möglichkeiten stehen mit zur Verfügung, die Vermögenswerte in Erfahrung zu bringen ?
Kongo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2011, 17:11   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Kongo Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren welches Anfangsvermögen gemeint ist.
Das aktuelle oder ggf. das zu einem früheren Zeitpunkt. Welche Möglichkeiten stehen mit zur Verfügung, die Vermögenswerte in Erfahrung zu bringen ?
Hallo Kongo,

bei dem Vermögensverzeichnis geht es um den Stand zum Beginn der vom Gericht angeordneten Betreuung.

Wenn du die Vermögenssorge als Aufgabenkreis hättest bist du der rechtliche Vertreter deines Onkels und bekommst auch Auskünfte bei der Bank.

Hast du denn bisher vielleicht schon eine Vollmacht deines Onkels??


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2018, 11:02   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.04.2018
Beiträge: 7
Standard Mitteilung Anfangsvermögen an amtsgericht

Hallo, ich bin noch ziemlich neu als Berufsbetreuerin und muss nun den o.g. Bericht verfassen.

Leider konnte ich nirgends etwas darüber finden ob es dafür eine vorgeschriebene Form gibt oder ob man das formlos macht.

Wer kann mir etwas dazu sagen.
Martina161 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2018, 11:20   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
ich bin noch ziemlich neu als Berufsbetreuerin und muss nun den o.g. Bericht verfassen.
Das ist kein Bericht sondern ein Vermögensverzeichnis.
Hast du keine Einführungen durch dein Gericht oder deine Betreuungsbehörde erhalten?


Ansonsten : LMGTFY
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2018, 16:14   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wer kann mir etwas dazu sagen.
Mit der allerhöchsten Dringlichkeitsstufe rate ich dir unbedingt und sofort: lies bitte das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert!!!


Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2018, 09:53   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.04.2018
Beiträge: 7
Standard

Guten Morgen,
danke ür Eure antworten. Ganz unbedarft bin ich nicht , da ich seit 30 Jahren im öffentlichen dienst arbeite und dort in verschiedenen sozialen Bereihen.

Ich habe nur nirgendwo etwas darüber gefunden ob es für das Vermögensverzeichnis eine vorgeschriebene Form gibt. Nun habe ich ein ganz gutes Dokument in Form einer Exel Liste gefunden. Da wird quasi alles abgefragt und man kann es eintragen bzw. abhaken. Mich hat interessiert wie Ihr das handhabt.
Martina161 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2018, 09:58   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Martina161 Beitrag anzeigen
Mich hat interessiert wie Ihr das handhabt.

Hier schickt das Gericht üblicherweise die Vordrucke mit, wenn der Betreuer nicht sowiesso ein eigenes Programm verwendet.


Ich erstelle mein VV mit BdB AtWork.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2018, 12:58   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard Formular ?

Hallo, die Landesjustizverwaltungen geben Vordrucke zum V.verzeichnis heraus, meist auf den Seiten der JM des Bundeslandes daunzulauden (auch unten im Online-Lexikon beim Stichwort Vermögensverzeichnis). Sind alles keine amtlichen Vordrucke, man kann also, wenn mans lyrisch mag, auch als Fließtext. Würde beim Anfangsverzeichnis aber zum Vordruck raten. Wenn später erhebliche Vermögenswerte oder Schulden vekannt werden, meldet man das als Fließtext im Rahmen des nächsten Jahresberichtes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2018, 08:22   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
da ich seit 30 Jahren im öffentlichen dienst arbeite und dort in verschiedenen sozialen Bereihen.
Es ist bestimmt hilfreich wenn man das Arbeiten und Strukturen auf dem Amt kennt, bei Betreuungen und hier besonders den "verwalterischen" Inhalten nützt es letztendlich wenig.



Gerade beim Vermögensverzeichnis rächt es sich (erst) nach einem Jahr, nämlich bei der dann fälligen Rechnungslegung, fürchterlich wenn man die falsche Entscheidung hinsichtlich seiner Dokumentation dazu gewählt hat.


Zitat:
Ich habe nur nirgendwo etwas darüber gefunden ob es für das Vermögensverzeichnis eine vorgeschriebene Form gibt.
Ob es dazu eine vorgeschriebene Form gibt ist mal fast egal, die Tücken liegen ganz woanders.


Aus diesem Grund nutze ich, wie agw, ein Arbeitsprogramm welches mir ständig automatisch alle Umtragungen, Eintragungen usw. in der Vermögensverwaltung vornimmt und das Ergebnis berechnet. So hat man (fast) immer das Ganze im Überblick. (Vor allem wenn man hnischaut)
Einzelne Exeltabellen bilden z.B. nie die Gesamtheit des Vermögens ab was im Verlauf enorm wichtig ist.Ohne diesen Überblick überschreitet man schnell mal gesetzmässig vorgegebene Grenzen oder rutscht drunter.



Genau und alleine aus diesem Grund raten wir hier den Anfängern zur unbedingten Nutzung vom Betreuungsrechtlexikon. (Formulare sind dort auch enthalten, ohne Automatismus) Betreuungsarbeit in der Verwaltung hat langfristige "Folgen" die am Anfang nicht sofort ersichtlich sind. Dort wird das als Überblick u.a. gut und verständlich aufgezeigt.



Schau dich im Forum mal um und achte auf die vielen Beiträge die die Schwierigkeiten nach einem Jahr gerade die Rechnungslegungen betreffen Das muss nicht sein auch wenn es gerade am Anfang sicher schwer ist solche Ratschläge aufzunehmen ohne die eigene praktische Erfahrung dazu zu haben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39