Dies ist ein Beitrag zum Thema Änderung Aufwandspauschale in Einkommensteuererklärung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
nun noch einmal ein 2. Versuch, meine erste Anfrage ist irgendwo entschwunden.
Kann mir jemand sagen, ob die Erhöhung ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
nun noch einmal ein 2. Versuch, meine erste Anfrage ist irgendwo entschwunden. Kann mir jemand sagen, ob die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale auf 2.100,- Euro bereits für die Einkommenssteuererklärung 2010 Anwendung findet, oder erst für das jahr 2011? Danke für die hoffentlich hilfreiche Antwort Helga |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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@ gonzo,
ich klick mich mal in Helga's Anfrage ein. Ist nämlich auch meine Frage. Habe Deinen angegebenen Link geöffnet, aber sicher bin ich mir jetzt auch nicht, ob ich in meiner anstehenden Steuererklärung für 2010 nun schon die neue Regelung anwenden kann. Also, weiß jemand, wie wir das zu interpretieren haben? - Oder weißt Du jetzt mehr, Helga? Gruss Sikoba |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo,
unter Rechtsfragen (29.03.2011) hatten wir den Thread schon mal. 2010 beschlossen ab 2011 anzuwenden .... Gruß aus dem Norden inne-huhn |
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