Dies ist ein Beitrag zum Thema S.O.S - Wohnungsräumung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Campina
den Antrag kannst Du formlos stellen; ich würde ihn begründen und um Übersendung der notwendigen Antragsformulare bitten. Auf ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
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Hallo Campina
den Antrag kannst Du formlos stellen; ich würde ihn begründen und um Übersendung der notwendigen Antragsformulare bitten. Auf einen Antrag muss dann auch eine schriftliche Entscheidung erfolgen, der eine Begründung enthalten muss. Dann besteht die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen. Hier könnte man dann das Urteil - soweit es passt - anbringen. Aber auch hier wäre dann zu überlegen, ob man einen Fachmann/frau zu Rate zieht (RA für Sozialrecht). Viele Grüße |
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