Dies ist ein Beitrag zum Thema S.O.S - Wohnungsräumung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Betreuerinnen und Betreuer,
(Euch zur Info: Alte Dame ins Heim, Aufgabenkreise: Vermögen, Behörden, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Post)
Wie schon an ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
Liebe Betreuerinnen und Betreuer,
(Euch zur Info: Alte Dame ins Heim, Aufgabenkreise: Vermögen, Behörden, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Post) Wie schon an der ein oder anderen Stelle hier im Forum erwähnt, ist meine Betreute ins Heim gekommen. Die Wohnung befindet sich in der akuten Auflösung. Für die (notwendige) Entrümpelung und Umzug einiger Dinge (zwei Möbelstücke und 4 Umzugkisten Kleidungsstücke) sieht das Sozialamt sich in keiner Weise zuständig. Auch die derzeit nicht gezahlte Miete sei Vermieterrisiko. Es sind nur Schulden vorhanden. Die Vermieterin hängt mir (täglich) im Nacken, da sie die Wohnung bis Ende Mai geräumt haben will!! Unterstützung soll ich - laut Sozialamt- bei den Kindern der alten Dame suchen (und finden)!! Die zwei Kinder, auf die sich das Sozialamt moralisch und unterhaltsverpflichtend bezieht, sehen die Geschichte ganz anders. Erstens haben sie eine extrem schlechte Kindheit mit dieser Mutter gehabt und sehen absolut keine Verpflichtung dieser "Person" gegenüber. Zum anderen haben sie gerade ihren Vater (geschiedener Mann der Betreuten) verloren und sind hier mit Beerdiung (und deren Kosten) "ausgelastet". Die Tochter ist zudem alleinerziehend mit vier Kindern (eins davon behindert) hat gerade selbst ihre Wohnung verloren und zieht nun um. (und das 80 km entfernt, falls jemand auf die Idee kommen sollte, man könnte beide "Umzüge" miteinander irgendwie verbinden) Der Sohn läßt sich auf "null" Diskussion mit mir ein. Was nun? Bringt es Eurer Meinung nach etwas, die Vermieterin mit den Kindern sprechen zu lassen? Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt machen soll. ![]() Ich habe die Schlüssel zur Wohnung. Die Vermieterin kann noch nicht mal mit der Renovierung für eine Neuvermietung beginnen, aufgrund des ganzen Schrotts in der Wohnung, der noch raus muss. Eine Übergabe ist in dem Zustand ja auch nicht möglich. Der Transport der zwei Möbelstücke - Aufsteh-Sessel und Sekretär - ist mit einem normalen PKW auch gar nicht zu bewerkstelligen. Von den Kisten dazu ganz zu schweigen. Das Heim ist für die Kinder 20km und 80 km entfernt. Das Sozialamt stellt sich total quer: " Wir sind für die Bezahlung der Heimkosten zuständig und für das Taschengeld, für nichts sonst!!" Und nun???? Ich hatte mal zwei Kostenvoranschläge von Entrümpler eingeholt (1.800 € + 1950 €) und einen vorläufigen Termin mit dem günstigeren nächste Woche Dienstag gerade wieder abgesagt- den Kostenvoranschlag werde ich mal der Vermieterin in die Hand drücken.... Ich hoffe auf etwas Hilfe von Euch... Gruss campina |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Campina,
schau mal hier nach: Das Sozialamt muss, neben den Heimkosten, bis zur Kündigungsfrist für die Wohnung zahlen. LSG NRW L 9 SO 6/08 v. 18.2.2010. LSG Baden-Württemberg, L 2 SO 2078 v. 22.12.2010 Viel Erfolg, Gruss. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
|
Hallo,
zunächst möchte ich mich kurz vorstellen. Ich arbeite seit 2007 als Angestellte bei einem Berufsbetreuer und bin seit September 2010 mit 13 eigenen Fällen nun auch Berufsbetreuerin. Irgendwann - wenn mein Chef in Rente - geht, möchte ich dann ganz selbstständig als Berufsbetreuerin tätig sein. So, nun zu meinem Vorschlag: In Deinem Fall, ohne finanzielle Mittel, steht dem Vermieter lediglich die Kaution und das Vermieterpfandrecht zur Verfügung, um nicht ganz auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich würde die persönlichen Sachen und Möbel, soweit es die Finanzen erlauben, ins Heim bringen lassen; vielleicht gibt es ja einen Dienstleister, der dies für einen Pauschalpreis macht? Was nicht mit kann wegen der Kosten, muss leider in der Wohnung bleiben. Was willst Du sonst machen? Dann würde ich die Schlüssel der Vermieterin abgeben; vorher für Dokumentationszweckce noch ein paar Fotos machen und mit einem Zeugen nach ev. Wertgegenständen schauen (nicht dass dann die Kinder im nachhinein meinen, es war eine teure Vase o.ä. vorhanden gewesen). Die Vermieterin soll eine Auflistung der ihr entstandenen Kosten unter Antrechnung der Kaution übergeben Diese könnte dann dem Sozialamt zur Übernahme vorgelegt werden. Ev. hilft dieses Urteil:LG Niedersachsen-Bremen L 13 SO 26/07 ER vom 16.07.2007. Die Vermieterin wird sicherlich nicht erfreut sein, aber wo kein Geld ist ... Viel Erfolg |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
Lieben Dank für die Antwort.
Das Gerichtsurteil hilft hier insofern nicht, als die alte Dame vor meinen Erstantrag beim Sozialamt überhaupt keine Grundsicherung erhalten hat. Nun zu der Wohnungsräumung. Der Barbestand der alten Dame liegt bei 0,32 € - selbst ein Pauschalpreis kann da nicht helfen. Die Rente geht momentan (ohne zusätzliche Sozialhilfe) abzüglich des Taschengeldes zu 100% ins das Heim für deren Rechnung. Es sind schon Möbel verkauft worden. Das Geld wird auf die Schuldner verteilt. Für den Umzug ins Heim sind nun noch zwei Möbelstücke übrig. Die Wohnung ist von der betreuten Dame sehr vermüllt hinterlassen worden. Einige Sachen (zwei Böden) müssen auf jeden Fall getauscht werden. Also muss die Vermieterin mir eine Aufstellung geben? Und ich reiche die dann an das Finanzamt oder macht die Vermieterin das dann selbst? Fragen über Fragen.... Vielen Dank schon mal für Anregungen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
|
Hallo campina,
ich würde die Vermieterin erstmal auf die Rechtslage hinweisen, wonach sie zuerst mal eine Räumungsklage erheben muß, damit sie ein Räumungsurteil bekommt, das sie dann durch den Gerichtsvollzieher nach Zahlung eines entsprechenden Vorschusses vollstrecken kann. Das dauert und kostet. Bezüglich der Übernahme von Wohnungskosten durch das Sozialamt gebe ich Dir insoweit recht, als die in letzter Zeit angeführten Urteile sich wohl auf die Situationen beziehen, in der der Hilfebedürftige schon vorher irgendwelche SGB II oder XII Leistungen bezogen hat. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß das Sozialamt möglicherweise ergänzend zu den Heimkosten als Hilfe in einer besonderen Lebenslage zumindest die Transportkosten für die persönlichen Dinge, Kleidung etc ins Heim übernehmen müsste. Ansonsten stimme ich Frau Keil zu, daß Du Dich in der Wohnung umsehen solltest, ob Du Wertsachen findest oder noch irgendwelche wichtigen Unterlagen, Geburtsurkuden, Stammbuch in der Wohnung findet etc. (Könnte ja sein, daß Deine Klientin mal erbt) . Das einzige was Du jetzt in der Hand hast , ist der Wohnungsschlüssel. Eine ganz freche Idee wäre, gegenüber dem Vermieter damit zu wedeln : wenn er den Transport von Sessel und Sekretär irgendwie ins Heim bewerkstelligt, bekommt er sofort die Wohnungsschlüssel und die Erlaubnis den Wohnungsinhalt auf eigene Kosten sofort zu entsorgen. ... ansonsten, mußt Du versuchen , die Sachen zu verkaufen und das dauert ... und dann muß er leider doch die Räumungsklage .... schöne Grüße fwu |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
|
Hallo Campina!
Wieso das Geld für den Verkauf der Möbel den Gläubigern in den Rachen werfen? Ich würde es für den Transport der persönlichen Sachen und der Möbel verwenden, wenn es reicht ... oder als kleine Reserve. Den Gläubigern würde ich mitteilen, dass die Betreute Sozialhilfe bezieht, das unter der Pfändungsfreigrenze liegt und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Ende aus! Die können warten bis sie schwarz werden, denn an der finanziellen Situation wird sich nichts mehr ändern. Die Wohnung musst Du zwangsläufig so vermüllt der Vermieterin übergeben, was willst Du sonst tun. Die Vermieterin muss Dir keine Aufstellung geben. Was sie machen muss, ist die Mietkaution abrechnen. Diese kann sie sich dann einbehalten zur Deckung der Kotsen für die Beräumung der Wohnung. Wenn sie die verbleibenden Kosten wieder haben möchte oder sich den Anspruch sichern möchte (für 30 Jahre mit einem sog. Titel/Urteil), wird sie sie gerichtlich geltend machen müssen und vorher die Zahlung der Forderung anmahnen (dies meinte ich mit Aufstellung). Vielleicht verzichtet sie ja auch darauf, da bei Deiner Klientin ohnehin nichts zu holen ist. Eine gerichtl. Geltendmachung würde dann noch mehr Kosten für sie bedeuten. Bei uns gibt es für einen notwendigen Umzug für Sozialhilfeempfänger eine sog. Umzugskostenpauschale für 225,00 € vom Grundsicherungsamt. Vielleicht kannst Du dich ja mit der Vermieterin auch vergleichen, die Kaution + diese Pauschale oder den Erlös aus den Möbel und die Vermieterin verzichtet auf den Rest. Ist nicht die optimale Lösung für sie aber Du kannst ja auch nur das anbieten, was Du zur Verfügung hast. Viele Grüße |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
o.k. Erträge aus Möbelverkauf für Transport verwenden, das klingt gut.
Kann mir jemand sagen, wie ich das Gerichtsurteil beim Sozialamt "einreiche" ? Gibt es da ein Antragsformular oder geht das formlos mit Hinweis auf das Gerichtsurteil? Mit der Vermieterin hab ich bis jetzt ein recht gutes Verhältnis aufbauen können, so dass " Schlüssel wedeln" meiner Meinung nach eher nicht in Frage kommt. Bei der Mietkaution hat sich jetzt noch gestern ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Meine Betreute hatte die Wohnung zusammen mit ihrem Lebensgefährten gemietet, der in 2008 gestorben ist. Die Tochter will nun die Herausgabe der Kaution an die Vermieterin nicht dulden, sondern die Hälfte ausbezahlt haben. Der Rechtsanwalt fordert Aufstellung über Mietvertrag, Schönheitsreparaturen etc....ausgebliebene Miete soll schon gar nicht angerechnet werden. Egal wohin man sich wendet, bei diesem Betreuungsfall tut sich ein Loch nach dem nächsten auf....
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
|
Das gute Verhältnis zur Vermieterin hin oder her, du kannst nur auf ihr Verständnis setzen, da Du auch nur mit dem Geld "arbeiten" kannst, was Du zur Verfügung hast und wenn beim Klienten nichts da ist, dann ....
wäre ein Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit, um die 3monatige Kündigungsfrist zu sparen oder wurde schon gekündigt? hier an die notwendigen Genehmigungen denken, falls Deine Betreute nicht mehr selbst kündigen kann; Zur Kaution: Ich nehme an, die Tochter hat den Anwalt beauftragt und ist tatsächlich Erbin geworden (ev.Erbschein zeigen lassen), dann ist sie gemäß § 564 BGB (Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung) "Mitmieterin" geworden, wenn sie das Mietverhältnis nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todes gekündigt hat. Dann müsste sie m.E. auch anteilig Miete zahlen?! Hier würde ich für Deine Betreute einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen und einen RA mit der Prüfung der Forderung des Anwalts beauftragen. Das kostet lediglich 10,00 € Eigenanteil. Aus der Ferne und ohne Unterlagen lässt sich der genaue Sachverhalt nur schwer beurteilen. Weiter Vorteil, Du musst Dich nicht weiter damit rumärgern und bis haftungsrechtlich auch auf der sicheren Seite. Nimm die persönlichen Sachen aus der Wohnung, sorge für eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag) übergib die Wohnungsschlüssel der Vemieterin und harre der Dinge, die da kommen. Mehr kannst Du m.E. nicht tun. |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
Gut. In der Tat, es handelt sich um die Tochter als Erbin. Das mit dem Erbschein und so werde ich jetzt aber wiederum einen Rechtsanwalt überlassen. Wer weiss, mit welchen falschen Halbwahrheiten ich meiner Klientin eher noch schade. Ich hab schon Kontakt aufgenommen mit der Rechtspflegerin, die ist nur leider heute nicht im Haus. Mein Sachbearbeiter bei der Betreuungsbehörde ist aber der gleichen Meinung. Ich beauftrage einen Rechtsanwalt und eigentlich ist das Sache zwischen der Erbin und der Vermieterin.
Meine erneute Frage bezieht sich nun auf den Antrag beim Sozialamt (+ Gerichtsurteil) zur Übernahme der Mietkosten- Wie schaut der aus? Antrag formlos oder als Formular...mit Begründung oder ohne? Vielen Dank schon mal campina |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
|
Zitat:
ich laufe fast Amok wil ich fast dasselbe Problem habe, die Betreute hat aber Geld. Bitte einmal hier - Probleme mit den AG Forderungen- (siehe Verlinkung unten am Rand) nachsehen und einen Tipp geben, wenn möglich .. Danke
__________________
Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25°
Geändert von Ehrenamtler (12.05.2011 um 15:02 Uhr) |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|