Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung zeitpunkt Heimaufenthalt ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe mal eine Frage zu folgendem Punkt:
Habe Betreuung übernommen für dementen 75jährigen Mann. Zum zeitpunkt der betreuungsübernahme befand er ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Habe mal eine Frage zu folgendem Punkt:
Habe Betreuung übernommen für dementen 75jährigen Mann. Zum zeitpunkt der betreuungsübernahme befand er sich zur Kurzzeitpflege im Altenheim; anschließend erfolgte die direkte Verlegung in ein Seniorenheim.Die Wohnungskündigung seiner Wohnung erfolgte fristgerecht zum 30.04.2011. Nun habe ich auf bzgl. der Abrechnung vom 18.01.-18.04.2011 mal auf btprax.de nachgelesen: Dort steht unter "Aufenthaltswechsel Strittig werden kann auch die Frage des genauen Zeitpunktes des Aufenthaltswechsels des Betreuten. Nach § 5 Abs. 4 VBVG sind hier keine vollen Monate zugrunde zu legen. Vielmehr muss bei einem Wechsel in das Heim oder von diesem in eine andere Wohn-orm, die innerhalb des Abrechnungszeitraums liegt, eine tageweise Quotelung vorgenommen werden, wobei der Monat zu 30 Tagen zu rechnen ist.Dabei sollte auf den Abschluss des tatsächlichen Aufenthaltswechsels abgestellt werden, also bei einem Umzug ins Heim den letzten Tag des Umzugsvorgangs. Allerdings wäre es auch vorstellbar, auf den Beginn des Heimvertrags, das Ende des zuvor bestehenden Mietverhältnisses, auf die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nach § 1907 BGB, die das definitive Verbleiben des Betreuten im Heim besiegelt, abzustellen oder auf das Datum der tatsächlichen Wohnungsauflösung, der Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe an den Vermieter oder die Ummeldung beim Meldeamt. Hier tun sich in der nächsten Zeit genügend Fragen auf, die die Rechtsprechung zu beantworten aufgerufen ist. " Ich habe hier bei meiner Abrechnung auf die Auflösung/Kündigung der Wohnung abgestellt und demnach abgerechnet das Betreuter nicht im Heim lebt. Nun schreibt mir Rechtspflegel ich solle eine berichtigte Abrechnung nach "Heim " einreichen. Abrechnung Ende Quartal 18.4.11. Auf was stellt ihr denn in so einem Fall ab.? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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auf den Tag an dem der neue Lebenmittelpunkt begründet wird, also der Tag der regulären Heimaufnahme.
Gruss Michaela
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