Dies ist ein Beitrag zum Thema Prüfung der Mittellosigkeit meiner Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen,
ich bräuchte mal wieder Euren Rat. Folgendes teilte mir der Rechtspfleger mit:
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In dem vorgenannten Antrag haben ...
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
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Liebe Kollegen,
ich bräuchte mal wieder Euren Rat. Folgendes teilte mir der Rechtspfleger mit: ... In dem vorgenannten Antrag haben Sie vorgetragen, dass die Betroffene über kein Vermögen verfügt. Es ist zu prüfen, ob die Vergütung und der Auwendungsersatz aus der Staatskasse oder aus dem Vermögen bzw. Einkommen der Betroffenen zu zahlen sind. Dabei sind auch gesetzliche Unterhaltsansprüche der Betroffenen oder an deren Stelle tretende Rentenansprüche als Einkünfte einzusetzen. Es wird daher um Prüfung und Mitteilung gebeten, ob Personen bekannt sind, die möglicherweise der Betroffenen unterhaltspflichtig sind. Sollte dies der Fall sein, sind die unterhaltspflichtigen Personen zumindest zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aufzufordern, sofern deren mangelnde Leistungsfähigkeit nicht bereits bekannt ist. Unterbleibt eine solche Aufforderung, wird eine Zahlungspflicht der Staatskasse nicht begründet. ... Meine Betreute erhält die Grundsicherung nach SGB XII; Regelleistung + Unterkunftskosten. Dies teilte ich bereits im Vermögensverzeichnis anhand von Belegen mit. Meine Betreute hat eine psychische Erkrankung und steht bereits seit 2005 unter Betreuung. Im März 2010 übernahm ich die Betreuung. Meine Betreute hatte nie Vermögen und bezog bis März 2011 ALG II, seit dem 01.04.2011 Grundsicherung nach SGB XII. Die Vorbetreuung lief bis zum letzten Jahr in Bayreuth. Einen Bescheid der Stadt Köln nach SGB XII fügte ich dem Vermögensverzeichnis bei. Meine Fragen: Müsste dem Gericht nicht durch Berichte + Vermögensverzeichnisse der Vorbetreuerin bekannt sein, dass meine Betreute mittellos ist und genau wissen, wie viele Stunden ich abrechnen darf? Dem Gericht müssten doch die komplette Gerichtsakte inkl. der Vergütungsanträge der Vorbetreuerin übermittelt worden sein, oder nicht? Sind durch die entsprechenden aktuellen Bescheide vom Jobcenter oder der STadt Köln die Mittellosigkeit nicht schon geprüft und damit schriftlich bescheinigt? Um überhaupt Leistungen vom Jobcenter (ALGII) oder der Stadt Köln (Grundsicherung nach SGB XII) zu erhalten, müssen umfassende Anträge mit entsprechenden Unterlagen eingereicht werden, die die Mittellosigkeit meines Erachtens ausreichend aufzeigen. Ansonsten gibt es doch eine keine Unterstützung (meine logische Schlussfolgerung). Meine wichtigste Frage: Bin ich wirklich verpflichtet, unterhaltspflichtige Personen (Eltern in diesem FAll) zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aufzufordern, wenn mir mangelnde Leistungsfähigkeit nicht bereits bekannt ist? (Selbst dies müsste durch Vorbetreuerin dem Gericht bereits bekannt sein) Meine Betreute bezieht Leistungen durch die Stadt Köln. Diese wiederum (so kenne ich es durch andere Betreute) wartet auch nicht lange, um Verwandte 1. Grades anzuschreiben und um Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse "bittet" bzw. sie an Beteiligung der Kosten verpflichtet. Der Vater meiner Betreuten wurde bereits von der Stadt Köln angeschrieben und ist nun zur Auskunft gegenüber der Stadt Köln verpflichtet. Diese wiederum wird mir doch keine Auskunft weitergeben aus Datenschutzgründen. Ich kann die Eltern doch nicht zwingen mir Auskunft zu geben, warum auch?! Wie soll ich also weiter vorgehen? VG und vielen Dank für das lange Lesen. Manuel |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Firestar,
genau diese Frage hatte ich neulich mit einem Rpf besprochen. Das kann vom Gericht verlangt werden und es soll eine Stadt in der BRD geben wo das auch tatsächlich dann so gehandhabt wird, nämlich dass Angehörige an den Kosten des Betreuungsgerichts beteiligt werden. Kann auch sein, dass gerade keiner Lust oder Zeit hatte die anschenend umfangreiche Akte ganz von Anfang an zu lesen. Versuch das mit Deinem Rpf zu besprechen. Ich habe das bei "meinem" so verstanden, dass wohl der Betreuer die Angehörigen einmal deswegen anschreibt aber das dann im Weiteren das Gericht selbst seiner eigenen Ermittlungspflicht nachkommt. Zitat:
Wie ist das bisher in Deinen anderen Fällen an diesem Gericht gelaufen? Gruss Michaela
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