Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe bei Betreuerwechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin gerade dabei, die Schlussrechnung für eine beruflich geführte Betreuung zu erstellen. Es erfolgt ein Betreuerwechsel, der Vater ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo,
ich bin gerade dabei, die Schlussrechnung für eine beruflich geführte Betreuung zu erstellen. Es erfolgt ein Betreuerwechsel, der Vater der Betreuten wird die Betreuung ehrenamtlich weiterführen. Leider zeigt er bisher kein Interesse an den Unterlagen, ich hatte ihn bereits angeschrieben und auf eine dringende Angelegenheit hingewiesen und um Terminvereinbarung für eine Übergabe gebeten, aber er meldet sich nicht. Ich weiß schon, dass es eine Holschuld des neuen Betreuers ist. Die Betreuung war wegen psychischer Krisen der Betreuten und der vielen Gläubiger sehr arbeitsintensiv, ich habe einiges erreicht, aber es muss noch vieles zu Ende gebracht werden und es wäre schade, wenn man jetzt nicht dranbleibt, daher fände ich eine Übergabe wichtig. Kann ich Dinge notfalls auch mit der (ehemaligen) Betreuten alleine durchsprechen und Sie die Übergabe der Unterlagen quittieren lassen? Sie ist momentan gerade psychisch stabil und kann die Dinge gut verstehen, ob sie sich später auch darum kümmert, ist eine andere Frage. Der neue Betreuer macht bisher auch keine Anstalten, sich bei den Behörden, Gläubigern u.s.w. zu melden, so dass wahrscheinlich noch eine ganze Zeit jede Menge Post zu mir kommt. Wenn es nur ein, zwei Briefe wären, würde ich es nachsenden, aber wenn es mehr ist? Ungeöffnet zurück an den Absender mit Hinweis auf Unzuständigkeit oder wie haltet ihr das? Ich muss dazu sagen, dass ich mir gerade von der Mutter dieser Betreuten Beschimpfungen nach dem Motto "Sie machen ja gar nichts!!!" anhören musste, als ich sie eines Abends besorgt wegen eines angeblichen Notfalls bei der Tochter (den es gar nicht gab) zurückgerufen habe, da musste ich mich schon sehr zusammenreissen. Ich habe daher nicht allzuviel Lust, dem neuen Betreuer wegen der Übergabe hinterher zu laufen, aber es soll auch nicht zu Lasten der Betreuten gehen. Liebe Grüße, Anni Geändert von Anni (27.05.2011 um 18:00 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo Anni,
ich hatte mal einen Fall, da hatte ich mit der Vorbetreuerin ziemlichen Trouble - die Lösung war dann, dass sie die Unterlagen ans Amtsgericht abgab, zu denen hin also die Übergabe machte und vom Gericht aus gingen die Unterlagen dann an mich. Wenn der neue Betreuer sich nicht bei Dir meldet, würde ich es an Deiner Stelle genauso machen, kannst ihm ja kurz vorher nochmal mitteilen, wenn er sich bis dann und dann nicht meldet, würdest Du die Übergabe ans Gericht machen. Punkt. Dem Gericht gegenüber dokumentieren, welche Versuche Du unternommen hast, die Übergabe persönlich zu regeln. Und - um Deiner Betreuten nicht zu schaden - würde ich eine Liste mit den noch zu regelnden Angelegenheiten zu den Unterlagen legen. Wieweit er das aufgreift, ist nicht mehr in Deiner Verantwortung. Du bist da jetzt raus - Deine Betreute hat schließlich zugestimmt, dass ihr Vater die Betreuung übernimmt - aus welchen Gründen auch immer - Viele Grüsse Sikoba |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hallo zusammen,
ei uns nimmt das Gericht keine Unterlagen für den Nachfolger entgegegen aber Du könntest ja mal fragen ob es bei euch so geht wie bei Sikoba. Ich würde die Akten behalten, dem Nachfolger nochmals schriftlich mit Einschreiben mitteilen, dass sie bei Dir zur Abholung bereit liegen, zusammen mit dem "Waschzettel" den Sikoba beschrieben hat. Wenn innerhalb eines Monats nichts passiert würde ich dem Gericht Mitteilung machen, ebenso von den noch anstehenden Aufgaben. Briefe usw. würde ich erst mal ungeöffnet eine Zeit lang sammeln. Wenn nämlich bei einem Leistungsträger die Post z.B. zurückkommt wird der Fall geschlossen. Das wäre dann für deine Betreute sicher eine Katastrophe. Warte mit dem Aktenabgeben lieber solange ab bis klar wird ob die jetzt ehrenamtliche Betreuung nicht doch wieder zu Dir zurückkomt wegen Untätigkeit/Unfähigkeit des Vaters. Dann müsstest Du Deinen schönen Akten nämlich hinterherrennen. Viel Geduld, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Vielen Dank für Eure Tipps.
Ihr würdet also die Akten jedenfalls nicht an die Betreute selbst übergeben? Grüße Anni |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo Anni,
auf keinen Fall würde ich das machen. Vergrößert nur das Chaos. Und rechtlich ist ja die Betreuung nicht aufgehoben, in dem Fall würde die Betreute selbst die Unterlagen zurückerhalten. Es gibt einen Wechsel- also "muss" die Akte an den neuen Betreuer gehen. Gruss Sikoba |
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