Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug in ein Altenheim im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
meine Großeltern müssen aus gesundheitlichen Gründen in ein Altenheim. Für meine Oma bin ich schon die Betreuerin und ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
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Hallo zusammen,
meine Großeltern müssen aus gesundheitlichen Gründen in ein Altenheim. Für meine Oma bin ich schon die Betreuerin und für mein Opa läuft das Betreuungsverfahren. Wie läuft so eine Wohnungsauflösung, beide wohnten in einer Eigentumswohnung, muss die Wohnung verkauft werden? Wie kriege ich heraus bei welcher Versicherung die zwei sind, ich habe mal mit beiden in der Wohnung versucht Versicherungsunterlagen durchzugucken, aber irgendwie waren das alles Veträge von 1960-1970 und alles bei 5 verschiedenen Versicherungen, mein Opa weiß selber auch nicht wo und wie er versichert ist. Wie sieht es mit dem Auto aus, mein Opa ist 86 Jahre alt körperlich sehr schwach, aber seine Eigenwahrnehmung ist gestört, er denkt er könne noch ein Marathon laufen und möchte nicht aufs Auto fahren verzichten. Ich sehe aber echt ein Problem ihn noch mit dem Auto fahren zu lassen. Darf man ihm das verbieten? Fragen über Fragen, ich hoffe ihr habt einen Rat für mich. Gruß Sandra |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...ungschutz.html Viele Grüße! |
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#3 | ||
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,591
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Moin Sandra
Zitat:
du kannst die Wohnung ja vielleicht auch vermieten, das gibt auch Einkünfte. Wenn du die Wohnung aber auflösen und verkaufen willst, dann mußt Du dir beides vom Gericht genehmigen lassen. Nicht vergessen! Magst Du Krimis? Ermitteln und so? Eine Prima Möglichkeit ist es in den Kontoauszügen der Großeltern nachzulesen, wo denn das Geld so hingegangen ist - welche Versicherungen bezahlt wurden, wem was bezahlt wurde, welche Renten oder sonstigen Gelder eingegangen sind. Den Kontoauszügen kannst Du wunderschön entnehmen, wie die Kundennummern, Vertragsnummern etc. lauten. Im Internet kannst du die Adresse rausbekommen und dann einfach hinschreiben, dass Du Betreuerin bist und Unterlagen anfordern. So bekommst Du üblicherweise ganz schnell raus, was so gelaufen ist. Da Versicherungen üblicherweise maximal jährlich gezahlt werden, reichen Dir die Kontoauszüge der letzten 12 höchtens 15 Monate aus. Zitat:
(Onkel Doktor wird von Opa eher ernst genommen als die Liebe Enkelin - klingt doof, ist aber meißtens so und spart Dir in dem Fall viel Ärger) MfG & viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
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Moin,
danke Euch zwei, ihr habt mir schon sehr viel weiter geholfen. Werde dann mal die Tage die Kontoauszüge durchgucken. Und noch eine Frage zu der Wohnung, es war immer so abgemacht das wenn meine Großeltern sterben mein Bruder die Wohnung von beiden übernimmt. Kann ich die Wohnung auch an meinen Bruder vermieten? Oder verkaufen? Wie läuft es in so einen Fall, wisst ihr dazu auch was? Zitat:
Gruß Sandra |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
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Ah noch was vergessen, ich habe gestern mit dem Gutachter telefoniert, der das Gutachten über meinen Opa für das Amtsgericht erstellt. Er war auch der Meinung das mein Opa nicht mehr fahrtauglich ist.
Wenn ich mal irgendwann das Auto verkaufe, brauche ich dazu die Genehmigung vom Amtsgericht? Und wo am besten verkaufen, Privat oder lieber beim Autohändler? |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Moin, ja klar, solang Du einen normalen Mietzins nimmst und sonst auch alles "sauber" läuft, kannst Du auch an Deinen Bruder vermieten. Beim Verkauf würde ich es über einen Makler mit vorherigem Wertutachten laufen lassen, so dass alles transparent und sauber bleibt. Solang das Gericht grünes Licht gibt ist dann auch ein Verkauf innerhalb der Familie ok. Viele Grüße! |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 19
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Ich danke Dir Gonzo für Deine hilfreiche Antwort.
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin Sandra was mir noch einfällt,
ergänzend brauchst Du für diese Aktion noch weitere Aufgabenkreise, wenn Du sie nicht bereits hast: die Wohungsangelegenheiten, die Wohnungsauflösung und die Vermögenssorge für beide, wenn beide im Grundbuch stehen. Wenn Du die Wohnung nicht auf Dauer vermietetst benötigst Du keine Genehmigung des Gerichts, für den Verkauf aber schon. Viele Grüße! |
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#9 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 1
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Liebe Sandra,
die Frage mit dem Auto wurde meiner Wissens nach noch nicht beantwortet. Ich würde dir empfehlen, dass Auto in einem Autohaus bzw. einer (guten, professionellen) Autowerkstatt untersuchen zu lassen und die sollen dir dann den Wert berechnen. Dann kannst du entscheiden, ob du es doch lieber privat verkaufen möchtest oder über einen gute Händler/Autohaus. Ich rate dir das so an mit dem Autohaus, weil du bei Privaten oftmals Gefahr läufst für die Gewährleistungsansprüche aufzukommen. Das hättest du bei einem Autohaus oder einem professionell wirkenden Händler dann nicht, weil die Kunden ihre Ansprüche dann gegenüber den Händler geltend machen, falls irgendwas an dem Auto defekt sein sollte. Und jeder von uns, der Auto fährt, weiß wie schnell ein Auto einen Defekt haben kann. Zu den anderen Sachen würde ich dir raten eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Ich habe für meine Mutter ein Pflegeheim in Hamburg gesucht und war anfangs total überfordert. Ich habe mich dann an die Beratung der folgenden Seite gelöscht wegen kommerziellem Eintrag gewandt und schon hatte ich einen Leitfaden, der mich zu dem Ziel geführt hat. Ich wünsche dir noch viel Kraft bei de ganzen Angelegenheit! Liebe Grüße Nicole Geändert von Nicole Fu. (24.08.2011 um 11:21 Uhr) |
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