Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungsbeginn und Abrechnungszeitraum im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
[quote=agw;51820]Scheinbar ja, ich kann es gerade nicht nachvollziehen. Unter dem Link den ich dir geschickt habe findest du reichlich Rechtsprechung ...
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#11 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.09.2010
Ort: Wuppertal
Beiträge: 10
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[quote=agw;51820]Scheinbar ja, ich kann es gerade nicht nachvollziehen. Unter dem Link den ich dir geschickt habe findest du reichlich Rechtsprechung zu deiner Frage.
Der Richter hat meine Bestellung bei der Anhörung mündlich ausgesprochen, jedoch nicht im Beschluss vermerkt. Auf dem Beschluss steht "zur Geschäftsstelle gelangt am 18.02." (das war auch das Datum der Anhörung). Meine Abrechnung datierte ich auf den 19.02. Der Beschluss wurde mir dann - obwohl ich sofort tätig wurde - erst am 22.02. gefaxt. Die Zustellung per Post erfolgte am 24.02. Die Rechtspflegerin ist der Meinung das ich erst ab dem 25.02. abrechnen dürfte. Ich kann keinem Paragraphen eindeutig entnehmen das der Vermerk "zur Geschäftstelle gelangt..."!) für den Abrechnungsbeginn zugrunde gelegt wird. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen und mir mitteilen wie ich argumentieren soll? Internette Grüße Isabella |
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#12 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Isabella,
der entscheidende Satz im Beschluss ist die"sofortige Wirksamkeit". Gruß, Andreas
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Zitat:
Auch meine vierte Bestellung war mit sofortiger Wirksamkeit am Anhörungstag. Um mir sicher zu sein, habe ich a) die Richterin bei der Anhörung gefragt und b) wurde das im Beschluss genauso niedergeschrieben. Pass auf: Bei mir steht drin: Das Amtsgericht....erlässt durch die Richterin .... am 23.05.11 folgenden Beschluss. (Das war auch der Anhörungstermin) Dann kommt der Passus bis wann.... und dann das entscheidende: Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet. Zugestellt ist mir der Bescheid natürlich per Postweg erst am 25.05.11.
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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