Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nein,
das heißt eher Kontakt mit dem Rechtspfleger aufnehmen um das zu besprechen.
Gruß,
Andreas...
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#11 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Nein,
das heißt eher Kontakt mit dem Rechtspfleger aufnehmen um das zu besprechen. ![]() Gruß, Andreas
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#12 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
Zitat:
Das mit den Wünschen der Betreuten ist auch so eine Sache. Betreuungen sind kein Ponyhof. Wenn es Unklarheiten oder z.B. Zweifel an der "Herkunft" oder dem Nutzen bestimmter Wünsche gibt dann besteht keine Verpflichtung dieen nachzukommen. Wenn man automatisch geschäftsunfähig wäre bei eingerichteter Vermögensorge dann hätten auch Äusserungen und Wünsche keinerlei Gewicht mehr. Ich kann Dir nur, wie Andreas auch, dringend raten Deine Vorstellungen über die finanziellen Modalitäten der Besuche vorher mit dem Rechtspfleger zu besprechen, und das besser auch schriftlich. Gruss Michaela
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#13 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
![]() ich widerspreche Dir mal halb versuchweise. es würde mich schwer wundern wenn im einfachen Attest zur Betreuung etwas zur Geschäftsunfähigkeit stehen würde. Für diese Feststellung wird üblicherweise ein komplettes Gutachten benötigt, aber kann ja sein dass dies bereits da liegt. Der nächste Schritt wäre dann, oder könnte vielleicht die Beantragung eines Eiwi sein. Damit wärs dann aber Essig mit den Reisekosten auf Grund der Wünsche des Betreuten. Gruss Michaela
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#14 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
da würde ich dir auch gar nicht widersprechen. ( S. #8) Da rede ich ja vom Gutachten und nicht vom Attest. ![]() Gruß, Andreas
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#15 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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ich hab ja auch absichtlich gesagt "halb" und "versuchsweise"
![]() aber ich glaube hier im Thread sind ganz schön irrige Vorstellungen in der Welt
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#16 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 6
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Hm, ich kann ja im Prinzip auch nur wiederholen was mir die Betreuungsstelle mitgeteilt hat. Schade daß man da so schlecht bzw. unvollständig beraten wird.
Eben wegen der strikten Regelungen (welche sicher sinnvoll sind) bei der Verwaltung fremden Vermögens möchte ich keine Fehler machen. Es geht ja auch nicht darum, daß ich mir von meiner Oma Urlaube finanzieren lassen möchte. Aber wenn ich zur Betreuerin bestellt werden sollte, möchte ich vorher wissen, was da auf mich zukommt. Ich möchte gerne für meine Oma da sein, aber wenn es meine Existenz gefährdet, kann ich das leider nicht machen. Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben und bin für Eure Antworten sehr dankbar! Grüße, Susi |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 123
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