Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen!
Ich bin ganz neu in der Betreuung. Meine Großmutter leidet an Demenz und ist jetzt in einem ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 6
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Hallo alle zusammen!
Ich bin ganz neu in der Betreuung. Meine Großmutter leidet an Demenz und ist jetzt in einem Pflegeheim untergebracht. Da sich niemand sonst in der Familie gefunden hat die Betreuung zu übernehmen, habe ich mich einverstanden erklärt. Noch habe ich keinen Bescheid, aber das ist nur noch eine Frage der Zeit. Ich habe von der Betreuungsstelle das Handbuch für Betreuer (in Bayern) bekommen und habe schon viel gelernt. Was mir allerdings nicht ganz klar ist wie ich meine Fahrtkosten geltend machen kann, weil ich nicht in Deutschland lebe. Bin zwar hier gemeldet, mein Hauptwohnsitz befindet sich aber in Spanien. Wichtig ist evtl noch zu erwähnen, daß meine Großmutter ziemlich vermögend ist. Ich hoffe mir kann da jemand aushelfen! Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße! SCP |
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#2 |
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Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo SCP78,
soweit ich weiß, erhalten ehrenamtliche Betreuer entweder eine pauschale Aufwandsentschädigung (323€ pro Jahr) oder können ihren Aufwand in Form einer Einzelabrechnung geltend machen. Ich denke, du wirst dann einen entsprechenden Antrag an das Gericht stellen müssen, dass du die Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen deiner Großmutter entnehmen kannst. Bzgl. deines Wohnsitzes in Spanien würde ich aber direkt beim Gericht einmal in Erfahrung bringen, inwiefern du dann entsprechende Fahrt- bzw. Flugkosten geltend machen kannst. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass z. B. einmal monatlich ein Hin- und Rückflug geltend gemacht werden kann, da wäre ja ein Berufsbetreuer vor Ort günstiger.
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Viele Grüße Kathrin |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 6
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Hallo Kathrin,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Betreuungsstelle weiß, daß ich im Ausland ansässig bin und sieht da kein Problem. Angeblich hätten sie schon Fälle gehabt, bei denen der Betreuer in den USA ansässig war...Und meine Großmutter möchte keinen Fremden als Betreuer, das hat sie ganz eindeutig gegenüber der Betreuungsstelle geäußert. Könnte nun meine Großmutter sich einverstanden erklären die Reisekosten zu übernehmen trotz der Tatsache, daß mir die Vermögenssorge übertragen wurde? Letztlich ist es ihr Geld und sie darf ja auch immer noch im Rahmen darüber verfügen, solange sichergestellt wird, daß dies nicht zu ihrem Nachteil ist. Liebe Grüße Susi |
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#4 | ||
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
die Betreuungsstelle kann dazu meinen was sie will, die Entscheidung wird beim Betreuungsgericht getroffen. Du solltest das Problem schnellstens mit dem zuständigen Rechtspfleger besprechen. Zitat:
Es kommt darauf an ob deine Oma geschäftsfähig ist oder nicht. Da du von Demenz schreibst gehe ich mal davon aus das es problematisch sein könnte. Wenn sie nicht geschäftsfähig ist müsste für den vertrag über eine Zahlung von Fahrtkosten ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden, da du dir diese Kosten ja nicht selber bewilligen kannst. (§181 BGB) Da das ganze nicht einfach werden wird kann ich dir nur raten dich umgehend an das zuständige Gericht zu wenden. Gruß, Andreas
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 6
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Guten Abend Andreas,
vielen Dank für die Hinweise. Wie bekomme ich heraus, wer der zuständige RP ist? Einfach beim zuständigen AG nachfragen? Ich dachte, daß das Gericht sowohl den Wünschen des Betroffenen als auch den Empfehlungen der Betreuungsstelle mehr oder weniger nachkommt. Die Demenz meiner Großmutter ist erst im Anfangsstadium. Ist man nicht automatisch geschäftsunfähig bei Bestellung einer Betreuung in der Vermögens - und Gesundheitssorge? Liebe Grüße, Susi |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 123
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Zitat:
Also: automatisch geschäftsunfähig ist man natürlich nicht. NUR im Falle eines gesondert für den entsprechenden Bereich angeordneten Einwilligungsvorbehaltes. Welcher Rechtspfleger für deine Großmutter zuständig ist - erfährst du durch Nachfrage beim Betreuungsgericht. |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 6
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Superschnelle Antwort, DANKE!
Ich werde mich morgen gleich erkundigen und mal sehen wie sich das Ganze entwickelt. LG, Susi |
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#8 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
das stimmt so nicht. Geschäftsunfähigkeit kann natürlich auch ohne Einwilligungsvorbehalt vorliegen. Unter Umständen sagt das Gutachten zur Betreuungseinrichtung etwas dazu aus. Gruß, Andreas
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#9 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
da bist du falsch informiert. Das Gericht hat u.U. sehr wenig bis gar keine Berührung mit der Betreuungsstelle. Für die Verwaltung fremden Vermögens gibt es sehr strikte Regelungen. Solange eine gerichtliche Betreuung eingerichtet ist unterstehst du der Kontrolle des Gerichts bei der Vermögensverwaltung. Anders wäre es im Falle einer Vollmacht aber offensichtlich konnte oder wollte deine Großmutter dies ja nicht machen. Stell dich darauf ein das es nicht ganz so einfach wird wie du es derzeit denkst. Insbesondere aufgrund der Entfernung geht es ja auch um Beträge. Gruß, Andreas
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 6
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Also heißt das erstmal abwarten was genau im Beschluß steht bzgl. der Geschäftsunfähigkeit.
Vielen Dank! |
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