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Einzelabrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einzelabrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hab gerade einen Fall in dem ich Gegenbetreuerin bin. Ich soll eine Einzelabrechnung einreichen. Wie und was kann ...


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Alt 29.06.2011, 16:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 23
Standard Einzelabrechnung

Hallo,

ich hab gerade einen Fall in dem ich Gegenbetreuerin bin. Ich soll eine Einzelabrechnung einreichen.

Wie und was kann ich denn alles abrechnen?

Aufsuchen der Bank
Aufsuchen des Betreuten
Aufsuchen der Betreuerin
gefahrene Kilometer
Schriftverkehr und Telefonate mit Banken, Ämtern, Betreuerin, Einrichtung,..

Danke und liebe Grüße
Isabelle
Isabelle ist offline  
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Alt 30.06.2011, 20:25   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
Standard

Ich würde es wie Verfahrenspflegschaftsabrechnung aufbauen nur mit Berufsbetreuervergütung. Märchensteuer nicht vergessen (*und dann auf den Rüffel warten*). Hatte ich aber auch noch nicht...
sandra.zora ist offline  
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Alt 30.06.2011, 20:48   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 23
Standard

Danke schonmal für deine Antwort. Ich hatte noch nie eine Verfahrenspflegschaft, nur "normale" Betreuungen. Die Verfahrenspflegschaften werden hier immer an gewisse Verfahrenspfleger vergeben die nichts anderes machen.

Daher weiss ich leider nicht wie ich abrechnen soll Mein Programm weiss es auch nicht

Viele Grüße
Isabelle
Isabelle ist offline  
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Alt 30.06.2011, 21:05   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Zitat:
Zitat von Isabelle Beitrag anzeigen
Daher weiss ich leider nicht wie ich abrechnen soll Mein Programm weiss es auch nicht
Hallo Isabelle,
dein Programm weiß es wahrscheinlich du müsstest nur wissen was du einstellen musst.

Zur Vergütung schau doch einfach hier nach:
Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 30.06.2011, 21:21   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Hm. Das geht ein bißchen aus der Richtung, denke ich.

Klar ist:
"Ein beruflicher Gegenbetreuer darf nach § 1899 Abs. 1 BGB neben einem beruflichen Betreuer bestellt werden. Dies ist eine Ausnahme vom Verbot der Bestellung mehrerer Berufsbetreuer. Der Gegenbetreuer hat den gleichen pauschalierten Vergütungsanspruch wie der sonstige berufliche Betreuer. Rechtsgrundlagen: § 4 und § 5 VBVG."
(Gegenbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon)

Also kein Anspruch auf Kilometerentschädigung und es kommt bei USt-Berechnung der Rüffel korrekterweise; nur daß eben der konkrete (Zeit-)Aufwand berechnet werden muß.
Dabei ist klar, daß das Programm das nicht kann, weil es schlicht die Eingabe der entsprechenden Stunden braucht, sonst nix.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim

Geändert von mungo (30.06.2011 um 21:26 Uhr)
mungo ist offline  
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Alt 30.06.2011, 21:51   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 23
Standard

Es handelt sich um eine rechtliche Verhinderung des Betreuers. Daher Einzelvergütung gem. §§ 3 u. 6 VBVG.

Meinem Programm hatte ich schon gesagt, dass ich Gegenbetreuerin bin. Es scheint aber nur die tatsächliche und nicht die rechtliche Verhinderung zu kennen
Isabelle ist offline  
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