Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als Berufsbetreuer habe ich mehrfach jährlich Rechnungslegungen zu erstellen. Bislang habe ich das immer mit den vorgeschriebenen Vordrucken gemacht und ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Als Berufsbetreuer habe ich mehrfach jährlich Rechnungslegungen zu erstellen. Bislang habe ich das immer mit den vorgeschriebenen Vordrucken gemacht und alle Rechnungslegungen sind ausnahmslos als richtig und vollständig von den RechtspflegerInnen anerkannt worden. Nun hat ein Rechtspfleger eine Rechnungslegung zurückgewiesen und eine Erstellung nach seiner Vorstellung verlangt. Ist das rechtens?
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo,
wie unterscheidet sich denn die Vorstellung des Rechtspflegers von den amtlichen Vordrucken?? Vielleicht kannst du dazu mal ein wenig ausführlicher was schreiben. Gruß, Andreas
__________________
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Also in der normalen Rechnungslegung werden die Buchungen aller Konten( in diesem Fall 3) und der Barkasse kontinuierlich verbucht und nummeriert. Die Belege werden anliegend ebenfalls nummeriert beigefügt. Reine Umbuchungen werden ( wie auch ausdrücklich auf den Vordrucken vermerkt) nicht verbucht.
Der Rechtspfleger verlangt nunmehr eine seperate Abrechung aller Konten incl. der dann erforderlichen doppelten Erfassung der Umbuchungen. Das Ergebnis ist in beiden Fällen das gleiche. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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hallo, hier hatten wir auch gerade schwierigkeiten mit dem bdb- system und den vorstellungen eines rechtspflegers.. ein neuer sehr kompetenter abteilungsleiter hat hier einige dinge des systemvordruckes bemängelt, die nun handschriftlich ergänzt werden.. wir haben das an den bdb weitergeleitet und nutzen das system weiter, durch die ergänzungen wird es noch übersichtlicher..ich buche ohnehin auch dinge, die nur umgebucht werden und auch dinge, die der betreute selbst veranlasst hat mit entsprechendem hinweis, einfach der eigenen übersicht und kontrollfunktion halber..also quasi das komplette konto.. beim bdb kann man es auch importieren.. und alle konten und schulden ganz einfach gegenbuche.. manuell ist es wirklich viel arbeit...
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich habe noch niemals die Vordrucke verwendet. Ich lege immer die Buchungslisten und das Vermögensverzeichnis meines §Btg (Pledel) Betreuungsprogrammes vor. Hatte noch nie Schwierigkeiten. Gruß Heiner |
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#6 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Ich kenne das überhaupt nicht anders. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Es gibt meines Wissens keine Vorschriften für die Verwendung von Vorlagen, auch die Abrechnung über die unterschiedliche Software (butler, at work usw.) ist nie beanstandet wurden.
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo,
für z.B. den Jahresbericht gibt es keinen Formularzwang. Die Rechnungslegung muss aber nachvollziehbar abgegeben werden und d.h. für jedes einzelne Konto also einzeln. Egal welche Software man nutzt, da geht nix zusammen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
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Vielleicht nochmal zur Klarstellung: Die von mir vorgelegte Rechnungslegung ist sowohl nachvollziehbar als auch rechnerisch richtig. Es geht um die Frage, ob ein Rechtspfleger trotzdem, eine von ihm willkürlich gewählte Form der Rechnungslegung, verlangen kann.
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#10 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo niederrheiner,
Du schreibst: Zitat:
Zitat:
Aber eine kontinuierlich durchnummerierte Liste aller Konton ist tatsächlich verwirrend und nur nachvollziehbar wenn man sich gleichzeitig 3 seperate Listen anlegt. Nachvollziehbar soll bedeuten dass man z.B. auf einen Blick die Entwicklung des einzelnen Konto erkennen kann. Also jeweils Anfangs- und Endstand. Vielleicht reden wir aber auch aneinender vorbei. Weiter denke ich bei solchen Problemen manchmal, für mich ist es einfacher und ich ich spare letztendlich Zeit in solchen Dingen so zu arbeiten wie der Rpf es will anstatt mich tagelang schriftlich auseinanderzusetzen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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