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Gesetzesänderung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzesänderung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im Juni wurden Änderungen im Vormundschafts-und Betreuungsrecht beschlossen. Gemäß § 1793 muss i.d.R. einmal monatlich ein persönlicher Kontakt zu den ...


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Alt 25.07.2011, 08:24   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
Standard Gesetzesänderung

Im Juni wurden Änderungen im Vormundschafts-und Betreuungsrecht beschlossen. Gemäß § 1793 muss i.d.R. einmal monatlich ein persönlicher Kontakt zu den Betreuten stattfinden. Bei Nichteinhaltung droht gemäß § 1908 b sogar die Entlassung aus dem Betreuungsfall. Wie geht ihr damit um?
niederrheiner ist offline  
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Alt 25.07.2011, 08:35   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Das betrifft bisher (!) nur den Vormund, nicht den Betreuer!!!

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 25.07.2011, 08:39   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
Standard

Superthor, bist du sicher? Der 1908b spricht ausdrücklich von der Entlassung eines Betreuers!!
niederrheiner ist offline  
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Alt 25.07.2011, 08:46   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
Standard

Hier der Originaltext nach der Gesetzesänderung


§ 1908b Entlassung des Betreuers
(1) Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlas-sen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt
oder den erforderlichen persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht gehalten hat. Das Gericht soll den nach § 1897 Abs. 6 bestellten Betreuer entlassen, wenn der Betreute durch eine oder mehrere andere Personen außerhalb einer Berufsausübung be-treut werden kann.
(2) …
(3) …
(4) …
(5)
niederrheiner ist offline  
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Alt 25.07.2011, 08:53   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo Niederrheiner

Du hast insofern recht mit deinem Zitat des §1908b BGB.
Aber die Frage ist, was ist der "erforderlichen persönlichen Kontakt".
Der ist im Gesetz nicht definiert.
Für Betreuungen auch nicht im § 1793 BGB, da im § 1908i BGB NICHT auf den § 1793 BGB verwiesen wird.

Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 25.07.2011, 08:56   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen

oder den erforderlichen persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht gehalten hat.
Ja, aber da steht nicht, dass 1 x monatlich erforderlich ist!...vielleicht siehts anders aus, wenn gerade der zuständige RP monatliche Besuche für erforderlich hält!!!

Das betrifft bisher nur die Vormünder!!!
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Superthor! ist offline  
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Alt 25.07.2011, 08:57   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Aber die Frage ist, was ist der "erforderlichen persönlichen Kontakt".
Der ist im Gesetz nicht definiert.
Genau!...da bleibts schön schwammig!!!
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Superthor! ist offline  
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Alt 25.07.2011, 09:02   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
Standard

Na ja, wirklich sehr fraglich die ganze Geschichte. Das offizielle Gesetz incl.des 1793 heißt: "Gesetz zur Änderung des Vormundschafts-und Betreuungsrechts"
niederrheiner ist offline  
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Alt 25.07.2011, 09:36   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Ja, iss ja auch richtig. Es wurden sowohl im Betreuungsrecht, als auch im Vormundschaftsrecht Änderungen vorgenommen.
Aber aus der Änderung ergibt sich nicht die Pflicht des Betreuers, seinen Betreuten einmal im Monat zu besuchen.
Es heisst nur, dass der fehlende persönliche Kontakt zum Betroffenen ein Entlassungsgrund sein kann. Mehr nicht.

R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 25.07.2011, 13:06   #10
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,592
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Moin Moin

Bedauerlicherweise ist die derzeitige Garde unserer Gesetzgeber ehr eine Stümpertruppe, die nicht regiert, sondern bestenfalls reAgiert. Deshalb sind die Gesetze nicht gerade immer durchdacht und - wie in diesem Falle - gerne aufgrund einer ärgerlichen Akutproblematik ohne besondere Sorgfalt zusammen gestrickt worden.
Amtsvormünder (und damit auch die Jugendämter, die üblicherweise deren Dienstvorgesetzten sind) haben seit "Kevin aus dem Kühlschrank" immer mehr Erklärungsnöte. Weil eben die Amtsvormünder viel zu viele Mündel haben, sind sie beim besten Willen nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Mündel zu kümmern. Sie können sie einfach nur verwalten - und das sollte durch das Gesetz geändert werden.
Weil aber das Vormundschaftsrecht und das Betreuungsrecht eng miteinander verbunden ist, kommt es dann zu fürchterlich sinnlosen Überlappungen, wenn die Regelungen für die Vormünder 1 zu 1 auf die Betreuer übertragen würden.

Für das kindliche Mündel wäre es sicherlich von Vorteil, wenn ein engagierter Vormund ein mal monatlich den Kontakt halten könnte. Bei einer Beschränkung auf 50 Mündel geht das wahrscheinlich sogar auch ganz gut, weil die Pflegeeltern die Hauptversorgungsarbeit übernehmen.

Bei Betreuungen ist das anders:
z.B. soll ich 1 mal monatlich meinen Koma-Patienten besuchen, den ich gut versorgt weiß?
oder soll ich andere Betreute, die von sich aus jeden Tag im Büro auflaufen, 20 mal pro Monat rausschmeißen ("heute ist nicht Dein TAG!")???

Egal wie:
Auch die aktuelle Gesetzgebung hat positive Seiten und ist durchaus dazu angetan, sowohl den Betreuten als auch den Betreuern, den Vormündern und den Mündeln eine Hilfe zu sein, solange man es pragmatisch und entsprechend der menschlichen Bedarfe auslegt.
Aber nur solange keiner kommt und sie völlig korinthenkackerisch auslegt und dabei glaubt, den Stein der Weisen gefunden zu haben.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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