Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung in Baden Württemberg im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin zusammen!
ich komme aus Bayern und habe einen Betreuten, der nach Baden-Württemberg in ein Pflegeheim gekommen ist. Ich habe ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Moin zusammen!
ich komme aus Bayern und habe einen Betreuten, der nach Baden-Württemberg in ein Pflegeheim gekommen ist. Ich habe auch schon die Ausfertigung vom zuständigen Notariat bekommen, dass sie jetzt für die Angelegenheit zuständig sind. In der Ausfertigung wird ein Termin für die Abgabe der Rechnungslegung genannt. Mein Betreuter hat kein Vermögen, jedenfalls weniger als 2600 €. In BAyern habe ich für den Betreuten keine Rechnungslegung angefertigt. Auf Nachfrage sagte die nette Dame im Notariat, dass die Anfertigung einer Rechnungslegung bei ihnen obligatorisch ist. Kann das stimmen? Danke für Antworten! Stephan |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ja das stimmt. Du must ein Vermögensverzeichnis vorlegen. Die meißten Notare wollen auch die Taschengeldabrechnung des Heimes vorgelegt bekommen. Erging mir übrigens in Bayern auch so beim AG Mühldorf am Inn. Also kein Württembergisches Problem. Musste halt mit Leben. :-)) Gruß Heiner |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
wobei man Baden-Württemberg hier nicht in einer Gesamtheit sehen darf. Während in Württemberg (seltsamerweise) die Notariate zuständig sind, agieren in dem vernünftigeren Baden ( ) - wie es sich gehört - noch die Betreuungsgerichte, die ggf. auch mal auf keine ausgiebige Rechnungslegung bestehen. mfg
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