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Rechnungslegung in Baden Württemberg

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Moin zusammen! ich komme aus Bayern und habe einen Betreuten, der nach Baden-Württemberg in ein Pflegeheim gekommen ist. Ich habe ...


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Alt 25.07.2011, 16:57   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard Rechnungslegung in Baden Württemberg

Moin zusammen!

ich komme aus Bayern und habe einen Betreuten, der nach Baden-Württemberg in ein Pflegeheim gekommen ist. Ich habe auch schon die Ausfertigung vom zuständigen Notariat bekommen, dass sie jetzt für die Angelegenheit zuständig sind. In der Ausfertigung wird ein Termin für die Abgabe der Rechnungslegung genannt. Mein Betreuter hat kein Vermögen, jedenfalls weniger als 2600 €. In BAyern habe ich für den Betreuten keine Rechnungslegung angefertigt. Auf Nachfrage sagte die nette Dame im Notariat, dass die Anfertigung einer Rechnungslegung bei ihnen obligatorisch ist. Kann das stimmen?

Danke für Antworten!
Stephan
Stephan ist offline  
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Alt 25.07.2011, 18:21   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,
ja das stimmt.

Du must ein Vermögensverzeichnis vorlegen. Die meißten Notare wollen auch die Taschengeldabrechnung des Heimes vorgelegt bekommen.

Erging mir übrigens in Bayern auch so beim AG Mühldorf am Inn. Also kein Württembergisches Problem.

Musste halt mit Leben. :-))

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 26.07.2011, 22:29   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Hallo,

wobei man Baden-Württemberg hier nicht in einer Gesamtheit sehen darf. Während in Württemberg (seltsamerweise) die Notariate zuständig sind, agieren in dem vernünftigeren Baden () - wie es sich gehört - noch die Betreuungsgerichte, die ggf. auch mal auf keine ausgiebige Rechnungslegung bestehen.
mfg
carlos ist offline  
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