Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechercheaufwand im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe gerade für eine Betreute, die ich erst seit kurzem übernommen habe, einen Antrag auf Altersrente gestellt. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo zusammen,
ich habe gerade für eine Betreute, die ich erst seit kurzem übernommen habe, einen Antrag auf Altersrente gestellt. Sie ist vor ca. 20 Jahren aus dem EU-Ausland nach Deutschland gekommen, hatte ein paar kürzere Arbeitsverhältnisse, während der sie dann auch in die Rentenkasse eingezahlt hat, es ist aber nur eine sehr geringe Rente zu erwarten. Die Rentenversicherung hat mich jetzt angeschrieben, sie könnten keinen Rentenbescheid erstellen, da (zwischen den Arbeitsverhältnissen) noch diverse Zeiten ungeklärt sind, ich möge zunächst auflisten und nachweisen, was die Betreute in den Zeiträumen gemacht hat. Die B. selbst weiß es nicht mehr und leider hat sie praktisch keine Unterlagen über ihre Vergangenheit, wenigstens gab es eine Geburtsurkunde. Vermutlich hat sie in manchen der Zeiträume einfach gar nichts gemacht, sie hatte auch immer mal wieder Alkoholprobleme. Gibt es vielleicht noch Möglichkeiten, wie / wo man solche Zeiten ohne einen riesen Aufwand abklären kann? Finanzielle Mittel stehen übrigens nicht zur Verfügung (sie bekommt jetzt Grundsicherung). Eine ähnliche Frage habe ich im Zusammenhang mit dem Ehemann der Betreuten: Sie ist noch mit einem Mann verheiratet, der im EU-Ausland lebt. Sie hatte seit mehr als 20 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm, es gab wohl Gewalt in der Ehe. Der Sozialhilfeträger fordert nun von mir, den Ehemann im Ausland aufzuspüren zwecks Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, sofern welche bestehen. Ich habe schon bei der Stadt, in der er nach Angaben der B. zuletzt mit ihr lebte, nachgefragt, dort kennt man die Adresse nicht. Wie weit geht nach Eurer Meinung meine Pflicht als Betreuerin in dieser Hinsicht, welchen zeitlichen / finanziellen Aufwand muss ich hier betreiben? Danke und liebe Grüße, Anni |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Anni,
manchmal kommt man über die Krankenkasse noch an weitere Daten aus dem früheren Arbeitsleben ran. Wegen dem Aufenthalt des Mannes würde ich die von ihm zuletzt bekannte Adresse angeben und im Übrigen auf die Amtsermittlungspflicht hinweisen. Wenn absehbar wäre dass (Unterhalts)leistungen meiner Betreuten direkt zu Gute kommen sähe mein Engagement vielleicht noch anders aus. Aber für ein Amt- letztendlich noch ohne jeden Sinn- einen Mann in Kral Nr. 5 aufzuspüren ist mir meine Zeit zu wertvoll. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
wenn man bei der Rentenversicherung bei den fehlenden Zeiträumen angibt: "ohne sozialversicherungspflichtige Arbeit und ohne staatliche Leistungen" sind die in der Regel zufrieden. Die Zeiten spielen eh keine Rolle. Wenn sie weniger Rente erhält, bekommt sie halt höhere Grundsicherung. Gruß Heiner |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Danke für Eure Antworten! Wegen dem verschollenen Ehemann werde ich dann wohl den Ball flach halten und das Amt seine Arbeit machen lassen.
Grüße Anni |
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