Dies ist ein Beitrag zum Thema In welche Gehaltsgruppe mit ungeradem Lebenslauf... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo,
kann mir jemand sagen, in welcher Eingruppierung ich lande mit einem Agrar INg Studium und 13 jähriger Tätigkeit in ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: LKR Esslingen
Beiträge: 4
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hallo,
kann mir jemand sagen, in welcher Eingruppierung ich lande mit einem Agrar INg Studium und 13 jähriger Tätigkeit in der öffentl Verwaltung? Danke! |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Moin, kommt darauf an in welchem Bereich der Verwaltung Du tätig warst, waren es zB in Sozialamt, Jugendamt, ARGE etc? Welche Inhalte des Studiums könntest denn für die Betreuungsführung nutzen? Grüße! |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: LKR Esslingen
Beiträge: 4
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Ich bin im Büro, Sachbearbeitung, also weder Studium noch berufl Tätigkeit haben einen sozialen Hintergrund. Ich kenn mich lediglich mit div Gesetzen aus, habe eine Zeitlang Zwangsvollstreckung gemacht, also da weiß ich sehr gut Bescheid.
Ich werde auch bevor ich überhaupt meine Bewerbung losschicke eine erste Fortbildung machen, wahrscheinlich beim Weinsberger Forum, dieses 5tägige Seminar. |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 08.04.2011
Ort: Rhein-Pfalz Kreis
Beiträge: 28
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Von den Behörden habe ich meistens gehört das gerade Ingenieure nicht in die höchste Gehaltsstufe kommen, da das Studium keine verwertbaren Inhalte für die Berufsbetreuung hat...
Ich würde sagen Du kommst in die mittlere... |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
also gerade der Bereich Zwangsvollstreckung und Gesetzeskenntnis ist eher ein Punkt der für eine höhere Einstufung spricht. Wenn du es genau wissen willst müsstest du dich an dein zuständiges Amtsgericht wenden denn von dort wird die Vergütung bezahlt. Bzgl. der Eingruppierung müsstest du mit dem Rechtspfleger reden. Aber hast du überhaupt schon mal abgeklärt ob es in deiner Region überhaupt einen Bedarf an Berufsbetreuern gibt? Gruß, Andreas
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Hallo,
auf jeden Fall solltest du dir die Einstufung dann schriftlich bestätigen lassen, am besten mit dem Vermerk des zuständigen Revisors; sonst hast du eventuell Propleme, wenn du später für mehrere Gericht arbeitest, meiner Erfahrung nach verlangt jedes Gericht bei dem du erstmals tätig bist, einen entsprechenden Einstufungsnachweis; wie dein Ing.-Abschluß und die letzte Tätigkeit gewertet werden, ist nicht mit Sicherheit zu sagen; und Weinsberg-Forum kann sicher nicht schaden, aber die Fortbildungen werden m.E. bei der Einstufung nicht berücksichtigt; noch ein Hinweis: ich gebe immer (auch nach 9 Jahren Berufstätigkeit) eine Kopie jeder Weiterbildungsbestätigung an das AG für meine Personalakte; sollte die Situation "eng" werden und zu wenig Betreuungen zur Verfügung stehen, werfen die Rpfl und Richter schon mal einen Blick in die Akten und suchen die "fleißigen" Betreuer aus. LG OMADORO |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.07.2011
Ort: LKR Esslingen
Beiträge: 4
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Hallo,
danke schön für Eure Antworten! Zur Zeit ist wohl kein akuter Bedarf,der zuständige meinte aber, das der Bedarf grundsätzlich steigt....was auch immer das heißt.Ich denke es ist wie in allen Berufen, man braucht auch ein bisschen Glück und Mut zum Risiko. |
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