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Verfahrensbeistandschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrensbeistandschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe gestern meinen ersten Beschluss für eine Verfahrensbeistandschaft vom Familiengericht erhalten,nachdem ich mich vor 7 Monaten beworben habe. Da ...


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Alt 04.08.2011, 18:01   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Verfahrensbeistandschaft

Ich habe gestern meinen ersten Beschluss für eine Verfahrensbeistandschaft vom Familiengericht erhalten,nachdem ich mich vor 7 Monaten beworben habe.
Da ich ansonsten nur nebenberuflich Betreuungen führe,habe ich gar nicht mehr mit einem Beschluss gerechnet.
Habt Ihr hier Erfahrungen, wie der Bedarf in Berlin ist?Habe ich nach der ersten Bestellung,Chancen regelmäßig Beschlüsse zu erhalten?

Ich denke ,das ich mich ganz gut vorbereitet habe.Leider kann ich nirgends ersehen,wann man als Verfahrensbeistand, die pauschale Vergütung beantragen kann.
Nach Beendigung des Verfahrens oder nachdem ich meinen Bericht eingereicht habe.
Bin echt ratlos.Danke für Tips.
mirsarda ist offline  
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Alt 04.08.2011, 19:46   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Wieso bitte Bericht abgeben ???

Als Verfahrensbeistand in Familiensachen bist Du Verfahrensbeteiligter im Verfahren und kannst je nach Situation Erklärungen abgeben . Deine Vergütung kannst Du nach Abschluß des Verfahrens in Ansatz bringen, ist als Pauschale/n im FamVG gerreglt. Vor dem Abschluß des Verfahrens gibts ja in der Regel eine Entscheidung in Form eines Beschluss des Familiengerichts. Nach dieser Entscheidung gibts nicht mehr zu berichten, außer Dir passt die Entscheidung nicht und Du legst Rechtsmittel ein.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.08.2011, 00:02   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Mal ne Frage: nennt sich das auch Anwalt des Kindes?

Gruss m.
mary ist offline  
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Alt 05.08.2011, 08:32   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

ja,das nennt sich auch Anwalt des Kindes.
Ich weiss,das ich am Verfahren beteiligt bin.Das Gericht wartet auf meinen Bericht ,um einen Termin anzuberaumen.
Daher meine Frage.
mirsarda ist offline  
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Alt 07.08.2011, 22:36   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 17
Lächeln

Herzlichen Glückwunsch zur ersten Bestellung!

Als Verfahrensbeistand hat man eine schriftliche Stellungnahme hinsichtlich des Willens und Wohles des betroffenen Kindes an das Gericht zu schicken, worin man auch ggf. eine Anregung über das weitere Vorgehen an das Gericht ausspricht.

Meistens findet anschließend eine Verhandlung statt, zu der man auch geladen wird. Das ist aber nicht zwangsweise so. Bei einstweiligen Anordnungen und Unterbringungen gibt es nicht immer eine Verhandlung.

Abrechnen kann man offiziell nach "tätig werden"! Ich mache das so, dass ich nach Abgabe meiner Stellungnahme abrechne, wenn ich nicht zur Verhandlung geladen bin. Werde ich sofort bei der Bestellung geladen (oder wird die Ladung schon angesprochen), rechne ich erst nach der Verhandlung ab. Beim ersten Fall würde ich auf jeden Fall noch die Verhandlung abwarten.

Viel Erfolg!!

Vivi
Vivi ist offline  
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Alt 08.08.2011, 08:18   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Danke,für die Antwort.Das genau wollte ich wissen.Ansonsten hoffe ich,das es nun auch zu weiteren Bestellungen kommt.

Leider gibt es hier Leute im Forum,die nur Unruhe stiften.
Mary lass diese Spitzen in den privaten Nachrichten,oder hast Du ein Problem?
mirsarda ist offline  
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