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Umzugswünsche des Klienten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzugswünsche des Klienten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen: Ich habe folgenden Fall und würde gern mal wissen, wie Ihr Euch in einer solchen Situation verhalten ...


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Alt 14.08.2011, 16:53   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard Umzugswünsche des Klienten

Hallo alle zusammen:

Ich habe folgenden Fall und würde gern mal wissen, wie Ihr Euch in einer solchen Situation verhalten würdet:

Mein Klient lebt seit 1/2 Jahr in einer Pflegeeinrichtung, nach dem er vorher in seiner eigenen Wohnung bewusstlos und völlig verwahrlost (so behauptet die Schwester) aufgefunden worden ist. Sie hat auch zusammen mit dem Vater die Wohnung beräumt.

Der Heimleiter berichtet ebenfalls davon, dass der Klient nur unter ständiger Ermahnung zu Körperhygiene und Kleidungswechsel anzuhalten ist. Seine Prognose: Nach wenigen Wochen in der eigenen Wohnung wäre er wieder total verwahrlos.

Der Klient selbst sieht dies natürlich ganz anders: Er kam allein in der Wohnung zu Recht, seine im selben Haus wohnende Mutter hat ihm bei Bedarf unterstützt. Er möchte unbedingt wieder in eine eigene Wohnung. Auf mich macht er keinen verwirrten Eindruck.

Wenn ich nun aufgrund der Äußerungen Dritter vorallem die der Heimmitarbeiter, die mitteilen, dass er selbst mit Unterstützung durch das Personal nur sehr schwer allein zu Recht kommt, der Meinung bin, dass er nicht geeignet ist allein in einer Wohnung zu Recht zu kommen, inwieweit muss ich dann dem Wunsch des Klienten nachkommen? Wie verhaltet Ihr Euch in solchen Fällen? Als Betreuer soll man doch immer nach dem Wunsch und den Willen des Klienten handeln, wo kann ich hier die Grenze ziehen?

Ich bin sehr gespannt. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Frau Keil ist offline  
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Alt 14.08.2011, 17:11   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo,

Du mußt die Wünsche des Betreuten respektieren , bzw. sogar umsetzen, sofern sie nicht seinen objektiven Interesssen zu wider-laufen oder sein wohl sogar gefährden würden.

Im beschriebenen Fall geeh ich davon aus, daß ein weiterer Verbleib wohl dem Wohl des Betreuten am besten entspricht.

Nachdem hier anscheinend Angehörige auch einen Heimauszug unterstützen, ist zu befürchten, daß ihm irgendwer vielleicht einen Mietvertrag für eine neue Wohnung zur Unterschrift vorbeibringt und noch eine Kündigung des Heimvertrages.

Ich würde unter Hinweis auf diesen Sachverhalt unverzüglich beim Gericht die Anordnung des Einwilligungsvorbehalt fürs Vermögen beantragen. Dann soll das Gericht entscheiden, ob die Vorstellungen des Betreueten seinem Wohl entsprechen oder nicht.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 14.08.2011, 17:45   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo zusammen,

sowas ist schwierig zu beantworten wenn man den Betreuten nicht kennt.
Grundsätzlich versuche ich die kunden in den Wohnungen zu lassen wenn es irgendwie noch verantwortbar scheint. Zumal die tatsächlichen Gegebenheiten oft weit auseinander klaffen. was für den einen verwahrlost ist, ist für den anderen fast noch normal.

Würde er sich denn in einer eigenen Wohnung auf zusätzlich ambulante Dienste noch einlassen können? Haushaltshilfe z.b.?

Dinge wie, er wechselt nicht regelmässig die Kleidung oder wäscht sich nicht, sind begrifflich ja dehnbar wie ein Kaugummi.

Bei uns gibts für solche Kandidaten sog. Schlichtwohnungen, alles ist dann auch recht pragmatisch eingerichtet nach dem Motto, je weniger rumsteht desto besser kann man Ordnung halten, die Haushaltshilfe kommt zwei mal wöchentlich vorbei zum putzen, einkaufen, Wäsche machen und manchmal sogar duschen (übers Sozialamt).

Ich denke immer solange es nicht wirklich gefährlich und unüberschaubar für denjenigen ist wage ich zumindest den Versuch. Kommt natürlich auch immer darauf an wie zugänglich jemand ist und wie gut ich ihn einschätzen kann.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.08.2011, 11:12   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten.

Habe mich wohl etwas unklar ausgedrück, die Schwester möchte, dass er im Heim bleibt, hält ihn dort am besten aufgehoben.

Der Klient möchte unbedingt in eine eigene Wohnung.

Mir gegenüber hat er geäußert, dass er Hilfe zulassen würde.

Es wär schön, wenn sich noch mehrere dazu äußern könnten, wie ihr in diesen Fällen vorgeht.

Danke
Frau Keil ist offline  
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Alt 15.08.2011, 18:48   #5
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo,

nachdem der Klient im Pflegeheim ist, würde ich mir mal die dortige Pflegedokumentation und vorallem die Pflegeplanung ansehen. Dort erhältst Du vielleich einen Hinweis auf die Ressourcen und Defizite Deines Klienten.
Ich geh mal davon aus, daß die Pflegekasse und gegebenenfalls der Sozialhilfeträger auch nicht aus Jux und Tollerei sich an den Heimkosten beteiligen.
Gibts im Pflegegutachten einen Hinweis auf eine eingeschränkte Alltagskompetenz ?
Wieviel Kontakte/Handreichungen braucht der Betreute pro Tag und wären diese mit der vorhandenen Pflegestufe zu hause zu mit ner Sozialstation im Rahmen der SGB XI Pauschale zu erbringen ?

Was Du noch nicht angesprochen hast, ist die psychiatrische Dignose, sofern eine solche zur Betreuung geführt hat. Was steckt hinter der "Verwahrlosung" ?


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 15.08.2011, 19:57   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo fwu

Du schreibst:
Zitat:
Sozialstation im Rahmen der SGB XI Pauschale zu erbringen ?
Gibts dafür bei euch Pauschalen? Bei uns nicht.
Der jeweilige Bedarf wird anhand eines Gutachtens /einer Feststellung vom Gesundheitsamt in Rücksprache mit dem Betreuer immer wieder neu festgelegt.
Wenns bei euch die Pauschalen gibt, wie hoch sind die? Interessiert mich einfach nur mal.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.08.2011, 22:59   #7
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard Pauschale >>>falscher Begriff

Hallo Michaela,


sorry , ich hab natürlich mit "Pauschale" die maximal möglichen Sachleistungen der Pflegekassen für den Pflegedienst pro Monat gemeint , zur Erinnerung 1.10.2010)
Pflegestufe maximal

I 440,-
II 1.040,-
III 1.510,-

schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 16.08.2011, 05:08   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

achso fwu,

und ich dachte schon was machen die Bayern da für Sachen?

Die Pflegestufe hatte ich in meinem Beitrag nicht gemeint, klar wenn sie da ist und ausreicht ist das gut. Ich hatte die Hilfen in besonderen Lebenslagen und zum Erhalt der Wohnung gemeint die das Sozialamt übernimmt wenn dadurch ein Heimaufenthalt vermieden werde kann.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.08.2011, 11:27   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Im Betreuungsbeschluss steht lediglich wg. psychischen Krankheit. Das Guthachten habe ich angefordert.

Die Schwester meinte er habe bis zu seinem Unfall und anschließem KH- und danach Heimaufenthalt getrunken, habe 4 kalte Entzüge hinter sich und leide unter einer Antriebsstörung. Seit dem Unfall ist er "zwangstrocken". Er ist erst 51 und hockt jetzt zwischen den alten Leutchen. Ich kann nachvollziehen, dass er dort nicht bleiben möchte.

Die Pflegestufe I hat er bewilligt bekommen. Eingeschränkte Alltagskompetenz wurde nicht festgestellt.

Ich werde mir auf alle Fälle die Pflegedoku ansehen und weitere Erkundigen einholen. Ich hatte auch schon an eine Wohnstätte gedacht oder eine AWG, in die er besser passt.

Vielen Dank noch mal.
Frau Keil ist offline  
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