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Abrechnung bei Wohnungs- und Ortswechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung bei Wohnungs- und Ortswechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, wie rechne ich bei folgendem Sachverhalt korrekt mit welchem Gericht ab? Betreuung am 30.11.2009 wirksam geworden und Betreute ...


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Alt 16.08.2011, 19:42   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
Standard Abrechnung bei Wohnungs- und Ortswechsel

Hallo Zusammen,

wie rechne ich bei folgendem Sachverhalt korrekt mit welchem Gericht ab?

Betreuung am 30.11.2009 wirksam geworden und Betreute wohnte im Übergangsheim in Köln: hier anscheinend 2 x korrekt abgerechnet

01.12.09 - 18.02.10 (hier wurde die Abrechnungsweise des Vorbetreuers berücksichtigt), nicht im Heim, mittellos

19.02.10 - 18.05.10, nicht im Heim, mittellos

Beide o.g. Rechnungen wurden im April bzw. Juni 2010 beim AG Köln eingereicht und der ermittelte Betrag ohne Probleme erstattet.

Die Betreute wurde am 30.01.10 mit dem Rettungswagen in die LVR-Klinik eingeliefert und blieb hier aufgrund ihrer Erkrankung bis zum 14.07.2010. Bis zum 30.06.2010 hatte sie ein Zimmer im Übergangsheim der Stadt Köln, welches zum 30.06.2010 von der Stadt Köln gekündigt wurde. Am 14.07.2010 wurde sie von der KLinik aus Köln in ein Psychiatrisches Pflegeheim nach Gummersbach verlegt. Die Stadt Köln übernimmt auch hier die Kosten. Mittlerweile wurde das Verfahren aufgrund des gewöhnlichen Aufenthaltsort vom Amtsgericht Gummersbach übernommen.

1. Ich schreibe doch alle folgende Rechnungen ans AG Gummersbach, richtig?

2. Die nächste Rechnung würde doch korrekterweise lauten:

19.05.10 - 13.07.10 (oder 30.06.10?) nicht im Heim, mittellos
14.07.10 - 18.08.10 im Heim, mittellos

danach nur noch im Heim, mittellos

Könnt Ihr das bestätigen bzw. bitte korrigieren?

Vielen Dank Euch Allen!

LG
Firestar ist offline  
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Alt 17.08.2011, 21:23   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
Standard

Ich hab Deinen Beitrag gestern schon gelesen und mir war das alles zu kompliziert (so wie dir wahrscheinlich auch)

Lass Dir doch beim Notariat (ich bin in Baden-Württemberg) oder der entsprechneden Behörde bei Euch mal einen Termin geben und kläre das vor Ort ab.
Bevor Du Dir mit der Rechnung wahnsinnig Mühe und Kofzerbrechen machst und das Ganze dann vllt doch beanstandet wird, ist das doch der einfachere Weg.
Hirni ist offline  
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Alt 17.08.2011, 21:48   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
Standard

Aus meiner Erfahrung heraus ist Deine Berechnung mit Heimstatus ab 14.7. (leider) korrekt. Hatte das gerade so ähnlich. Habe versucht, erst ab Datum der Ummeldung nach der Probezeit im Heim Heimstatus abzurechnen, da ich während der Probezeit von gewöhnlichem Aufenthalt in der Wohnung ausgegangen war. Klappte nicht.

Vergütungsanträge immer an das Gericht an dem das Betreuungsverfahren aktuell geführt wird.
Flafluff ist offline  
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Alt 17.08.2011, 22:29   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Hatte das gerade so ähnlich. Habe versucht, erst ab Datum der Ummeldung nach der Probezeit im Heim Heimstatus abzurechnen, da ich während der Probezeit von gewöhnlichem Aufenthalt in der Wohnung ausgegangen war. Klappte nicht.
Ich auch: Kurzzeitpflege, anschließend dort fest aufgenommen, Wohnung erst danach aufgelöst: Wird ab Aufnahme "im Heim" gewertet, nicht ab Wohnungsauflösung.
__________________
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 18.08.2011, 08:55   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard

bei einigen Gerichten ist man großzügig und rechnet "Heim" erst ab Wohnungsauflösung; schließlich hat der Betreuer bis dahin auch einen hohen Aufwand;
leider sehen das nicht alle Gerichte so, eine entsprechende Rechts-
sprechung habe ich noch nicht gefunden.
OMADORO ist offline  
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Alt 18.08.2011, 09:19   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zuerst hatte die Rechtspflegerin das genauso gesehen wie ich es vorgeschlagen hatte und mir auch schriftlich geantwortet: Abrechnung "Wohnung" bis zur Wohnungsauflösung (sehr aufwendig, Klient kann überhaupt nichts machen, Entrümpelung und Renovierung über GS, schwierige Verhandlungen wg frühzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses etc.).

Dann mußte sie zurückrudern, nachdem sie mit der Revision gesprochen hatte.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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