Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung bei Wohnungs- und Ortswechsel im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
wie rechne ich bei folgendem Sachverhalt korrekt mit welchem Gericht ab?
Betreuung am 30.11.2009 wirksam geworden und Betreute ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
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Hallo Zusammen,
wie rechne ich bei folgendem Sachverhalt korrekt mit welchem Gericht ab? Betreuung am 30.11.2009 wirksam geworden und Betreute wohnte im Übergangsheim in Köln: hier anscheinend 2 x korrekt abgerechnet 01.12.09 - 18.02.10 (hier wurde die Abrechnungsweise des Vorbetreuers berücksichtigt), nicht im Heim, mittellos 19.02.10 - 18.05.10, nicht im Heim, mittellos Beide o.g. Rechnungen wurden im April bzw. Juni 2010 beim AG Köln eingereicht und der ermittelte Betrag ohne Probleme erstattet. Die Betreute wurde am 30.01.10 mit dem Rettungswagen in die LVR-Klinik eingeliefert und blieb hier aufgrund ihrer Erkrankung bis zum 14.07.2010. Bis zum 30.06.2010 hatte sie ein Zimmer im Übergangsheim der Stadt Köln, welches zum 30.06.2010 von der Stadt Köln gekündigt wurde. Am 14.07.2010 wurde sie von der KLinik aus Köln in ein Psychiatrisches Pflegeheim nach Gummersbach verlegt. Die Stadt Köln übernimmt auch hier die Kosten. Mittlerweile wurde das Verfahren aufgrund des gewöhnlichen Aufenthaltsort vom Amtsgericht Gummersbach übernommen. 1. Ich schreibe doch alle folgende Rechnungen ans AG Gummersbach, richtig? 2. Die nächste Rechnung würde doch korrekterweise lauten: 19.05.10 - 13.07.10 (oder 30.06.10?) nicht im Heim, mittellos 14.07.10 - 18.08.10 im Heim, mittellos danach nur noch im Heim, mittellos Könnt Ihr das bestätigen bzw. bitte korrigieren? Vielen Dank Euch Allen! LG |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Ich hab Deinen Beitrag gestern schon gelesen und mir war das alles zu kompliziert (so wie dir wahrscheinlich auch)
Lass Dir doch beim Notariat (ich bin in Baden-Württemberg) oder der entsprechneden Behörde bei Euch mal einen Termin geben und kläre das vor Ort ab. Bevor Du Dir mit der Rechnung wahnsinnig Mühe und Kofzerbrechen machst und das Ganze dann vllt doch beanstandet wird, ist das doch der einfachere Weg. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Aus meiner Erfahrung heraus ist Deine Berechnung mit Heimstatus ab 14.7. (leider) korrekt. Hatte das gerade so ähnlich. Habe versucht, erst ab Datum der Ummeldung nach der Probezeit im Heim Heimstatus abzurechnen, da ich während der Probezeit von gewöhnlichem Aufenthalt in der Wohnung ausgegangen war. Klappte nicht.
Vergütungsanträge immer an das Gericht an dem das Betreuungsverfahren aktuell geführt wird. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich auch: Kurzzeitpflege, anschließend dort fest aufgenommen, Wohnung erst danach aufgelöst: Wird ab Aufnahme "im Heim" gewertet, nicht ab Wohnungsauflösung.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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bei einigen Gerichten ist man großzügig und rechnet "Heim" erst ab Wohnungsauflösung; schließlich hat der Betreuer bis dahin auch einen hohen Aufwand;
leider sehen das nicht alle Gerichte so, eine entsprechende Rechts- sprechung habe ich noch nicht gefunden. |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zuerst hatte die Rechtspflegerin das genauso gesehen wie ich es vorgeschlagen hatte und mir auch schriftlich geantwortet: Abrechnung "Wohnung" bis zur Wohnungsauflösung (sehr aufwendig, Klient kann überhaupt nichts machen, Entrümpelung und Renovierung über GS, schwierige Verhandlungen wg frühzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses etc.).
Dann mußte sie zurückrudern, nachdem sie mit der Revision gesprochen hatte.
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