Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Aufgabenkreis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine Frage an die Fachleute und danke im voraus für Eure Hilfe!
Also meine Frage ist: Was ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 10
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Hallo,
ich habe eine Frage an die Fachleute und danke im voraus für Eure Hilfe! Also meine Frage ist: Was ist in dem Aufgabenkreis "Regelung des Umgangs der Betroffenen mit Familienangehörigen" enthalten? Vielen Dank:-) |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Sabine
Tolle Frage, die wird Dir so schnell keiner umfassend beantworten können. Aber: Dieser Aufgabenbereich ist dass sinnvoll, wenn das Verhältnis des Betreuten zu seiner Familie oder seinem Bekanntenkreis sehr problematisch ist. In diesem Fall kannst Du direkten Einfluss darauf nehmen und z.B. Kontaktzeiten festlegen, an die sich die betreffenden Personen zu halten haben. Du kannst sogar evtl. Kontakte unterbinden und im Namen des/r Betreuten Hausverbote o.ä. aussprechen. Schau Dir Deine/n Betreute/n an und versuche herauszubekommen, welche Kontakte ihm/ihr gut tun (die solltest Du fördern) und welche Kontakte eher schaden (Daumen drauf...) Ich bin aber auch auf weitere Beiträge von anderen gespannt. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 10
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Liebe Imre,
Vielen Dank. Habe mir so etwas bereits gedacht. Liebe Grüße Sabine |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
Imre hat hierzu ja schon treffend geantwortet. Ehrlich gesagt finde ich diesen Aufgabenkreis - wohl einmalig bis selten - schon etwas merkwürdig, da er m.E. keine wesentliche Betreueraufgabe (klingt ziemlich persönlich) beschreibt. Eigentlich ergeben sich solche Aktivitäten "von alleine" im Rahmen anderer Aufgaben. mfg |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Hallo,
diesen Aufgabenkreis hatte ich auch schon; meine Betreute hatte einen Suizidversuch unternommen, wäre fast gestorben; man hat damals Mißbrauch in der Familie (Vater) vermutet, nach außen hin war alles heile Welt, gutes Elternhaus; die Eltern und Geschwister haben "gemauert" - es kann nicht sein, was nicht sein darf -; meine Betreute wollte keinen Kontakt, konnte sich aber nicht gegen die Familie durchsetzen, so daß ich diesen Aufgabenkreis bekam; das lief zeiweise ab wie in einem Krimi: man hat sich unter falschem Namen in die Klinik eingeschlichen (ich hatte Besuchsverbot für die Familie ausgesprochen); der jungen Frau wurden vorgefertigte Briefe zur Unterschrift vorgelegt, in denen sie dem Mißbrauch widersprach usw. Zum Glück kommt dieser Aufgabenkreis (zum Schutz der Gesundheit) tatsächlich selten zur Anwendung, falls doch, muß man als Betreuer einiges aushalten können, um den Betreuten zu schützen. Viel Erfolg! |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 10
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Hallo Omadoro,
vielen Dank für deine Anmerkungen. Meine ersten Gedanken "Na klasse, Ihr macht mir Mut!" Ich weiß gar nicht, warum der Richter das vorschlägt, aber es gibt Streitigkeiten mit Familie und z.B. Briefe, die trotz "Post-Arbeitskreis" an mir vorbei, überbracht wurden und Betreute sehr verunsicherten. Ausserdem große Attaken gegen mich und nicht einhalten von ärztlichen Anweisungen usw. Erstmal danke und schönes WE an alle. Viele Grüße Sabine |
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Oh Gott, diesen AK wollte ich auch mal haben, weil ne alte demente Dame unter dem Terror ihrer (erwachsenen) Tochter gelitten hat, sich aber nicht durchsetzen konnte und letztlich auch immer wieder eingeknickt ist.
Die Richterin hat mit Art. 6 GG gewedelt und meinen Antrag abgeschmettert. Das Problem haben wir heute noch. Gr. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
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Stehe ich jetzt auf dem Schlauch????
Aber was hat Art. 6 GG damit zu tun? (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Viele Grüße |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Das hat damit zu tun:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Wenn also jetzt Aussenstehende, egal aus welchen Gründen, in Familien etwas zu regeln haben ist das wegen diesem Artikel immer besonders heikel. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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hatte gestern ein Erlebnis:
seit Mai 2011 betreue ich einen alten Herrn, der im Juni auf der geschlossenen Station eines Altenheimes per Gerichtsbeschluß dauerhalt wegen Eigengefährdung untergebracht wurde (Demenz);2010 hatte er noch ein Auto über Finanzierung der PEUGEOT-Bank gekauft, offen sind ca. 7.000,-€, die er nicht mehr bezahlen kann (Sozialhilfe Heimbewohner); das Fahrzeug steht in seiner ehemaligen Garage, ca. 40 km von meinem Büro entfern; nachdem ich die Bank über den Sachverhalt informiert hatte verlangte der Außendienstmitarbeiter gestern am Telefon, daß ich (persönlich) das Fahrzeug in die nächste Niederlassung fahren sollte; schließlich hätte ich den Aufgabenkreis Vermögenssorge und damit die Pflicht, Kosten für den Betreuten zu vermeiden; wenn er das Fahrzeug abholen würde, müßte der Betreute das zahlen; nach endlos langer Diskussion hat er sich dann aber doch bereit erklärt, bei mir die Schlüssel und Fahrzeugpapiere abzuholen und das Auto selbst zu überführen; hätte jemand von euch anders gehandelt? |
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