Dies ist ein Beitrag zum Thema Von Anfang an Berufsbetreuung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe heute meine letzten Unterlagen (Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis) an den Zuständigen der Betreuungsbehörde Berlin Neukölln ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 49
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Hallo,
ich habe heute meine letzten Unterlagen (Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis) an den Zuständigen der Betreuungsbehörde Berlin Neukölln geschickt. In meinem Anschreiben habe ich die Bitte geäußert, er möge mich von Anfang an als Berufsbetreuerin vorschlagen. Er kennt mich schon, ich war einmal da und wir haben zweimal telefoniert. Er hat allerdings immer von vorläufigen ehrenamtlichen Betreuungen gesprochen und gleichzeitig (verärgert) erzählt, dass es immer wieder Leute gibt, die zum Amtsgericht gehen und dort sofort als Berufsbetreuer angenommen werden. Meine Fragen: hat jemand von euch den direkten Weg zum Amtsgericht genommen und wie stelle ich mich dort wem vor. Bringe ich dorthin auch alle Bewerbungsunterlagen mit? Herzliche Grüße Hanne |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Hanne!
Es würde mich sehr wundern, wenn es hier auch den direkten Weg über das Amtsgericht geben sollte. Für die Führung der Betreuerkartei ist nun mal die Betreuungsbehörde zuständig. Hätte keine Idee, welche zentrale Stelle im Amtsgericht hier direkt Bewerbungen annehmen sollte. Es ist schon mal passiert, dass ein Richter direkt auf einen ihm bereits bekannten Betreuer zugegriffen hat und somit die Betreuungsbehörde übergangen hat. Bsp. wurde meine ehemalige Kollegin von einem Richter immer gern genommen, da sie die unterste Vergütungsstufe hatte. Das wurde natürlich auch von der Betreuungsbehörde mit gr. Ärger registriert. Deine Tätigkeit wirst Du wohl mit ehrenamtlichen Betreuungen beginnen müssen, bis Du 10 Betreuungen beisammen hast. Wenn Du später mehr als 10 hast, kannst Du beantragen, dass die Ehrenamtlichen umgewandelt werden. Viel Erfolg u. liebe Grüße |
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#3 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
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Hallo,
bei den "ominösen 10 Fällen" handelt es sich m.E. um eine Feststellungsrichtlinie, d.h. nicht - wie hier und da irrtümlich angenommen - dass man erst soviel Fälle haben muss, um als Berufsbetreuer anerkannt zu werden; sieh hierzu: VBVG - Einzelnorm Ob jemand sofort als Berufsbetreuer eingesetzt wird (oder nicht), entscheidet letztendlich das Betreuungsgericht bzw. der Betreuungsrichter. Zitat:
. Sollte sich jemand als ungeeignet erweisen, kann man davon ausgehen, dass er nicht lange Berufsbetreuer ist. ![]() Ungeachtet dessen ist es bestimmt von Vorteil, wenn jemand vor der "Ernennung" zum Berufsbetreuer ein oder ein paar Fälle (aber gleich 10?) ehrenamtlich führt, damit er weiß, was er sich "antut". mfg |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Der Richter spricht in seinem Betreuungsbeschluss die Berufsmässigkeit aus- wenn die Dinge so liegen wie vorher zwischen/am Gericht (und Betreuungsstelle) vereinbart waren. Bei den einen Gerichten gehts erst ab den ehrenamtlichen 10, bei anderen von Anfang an- aber das hatten wir ja schon mehrmals. Grus Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 49
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Die Voraussetzungen von Anfang an Berufsbetreuungen zu führen, liegen bei mir vor. Ich bin Diplom-Sozialarbeiterin mit jahrzehntelanger Erfahrung mit psychisch kranken Menschen, sowie mit Menschen mit Behinderung oder mit Suchtproblemen. Dabei hatte ich reichlich mit Behörden zu tun und auch mit Betreuern. Ich weiß genau was auf mich zukommt.
Meine befristete Arbeitstelle geht dem Ende zu und ich möchte natürlich mit meiner Arbeit Geld verdienen. Nun ja, ich warte ab wie entschieden wird. Einen schönen Tag wünsche ich euch allen Hanne |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 64
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Hallo,
ich wurde ab der ersten Betreuung als Berufbetreuerin bezahlt mit der Begründung, dass ich die Betreuungen ja berufsmäßig führen, bzw. dies anstreben würde. Das ist in Stuttgart wohl so üblich. Viel Glück! |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
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Hallo,
ich bin 2009 zur Betreuungsstelle gegangen und fragte nach ehrenamtlichen, weil ich davon ausging, dass die 10 nun erstmal ehrenamtlich geführt werden müssen. Habe allerdings mitgeteilt, dass ich dies gerne hauptberuflich ausüben möchte. Wurde dann automatisch als Berufsbetreuer eingesetzt. Allerdings habe ich nach 2 Betreuungen über die Betreuungsstelle keine weiteren erhalten, weil ich seinerzeit die 3. abgelehnt hatte, weil ich aufgrund der Entfernung und des Krankheitsbildes nicht sicherstellen konnte, dass eine gute Betreuung gewährleistet ist. Alle weiteren habe ich über die entsprechenden Betreuungsrichter erhalten. Ich habe mich einfach bei den einzelnen Richtern vorgestellt und von dem einen welche erhalten und von anderen nicht. Da spielt natürlich Sympathie eine gewisse Rolle. Aber es gibt auch Richter, die arbeiten lieber mit ihnen bereits bekannten Betreuern weiter. Wichtig ist, dass du dich in jedem Fall neben den Richtern auch mit den Rechtspflegern gut stellst. Die bearbeiten letztlich deinen Vergütungsantrag und kosten dich jede Menge Nerven und viel Geduld. Die tauschen sich morgens mit anderen Rechtspflegern und Richtern gerne mal beim gemeinsamen Frühstück etc. aus, wenn mal etwas nicht so gut läuft. Zumindest bei mir in Köln. Viele Grüße |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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In Sachsen-Anhalt muß man auch erst 10 EA Betreuungen führen, um als Berufs-BT zugelassen zu werden; in Niedersachsen sollte man 1 Jahr EA arbeiten;
die Betreuerbestellung wird in einigen Fällen auch hier direkt vom Gericht vorgenommen, ohne Beteiligung der Behörde; viel Erfolg! |
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