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Beantragung Kindergeld für Eltern des B.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beantragung Kindergeld für Eltern des B. im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage: Ein Betreuter (20 Jahre) von mir lebt noch bei seinen Eltern. Ich habe ...


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Alt 28.08.2011, 21:42   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 17
Standard Beantragung Kindergeld für Eltern des B.

Hallo Zusammen,

ich habe eine kurze Frage:
Ein Betreuter (20 Jahre) von mir lebt noch bei seinen Eltern. Ich habe ihnen geraten Kindergeld für ihren Sohn zu beantragen.

Sie haben nun ein Formular bekommen welches ausgefüllt werden muss und mein Betreuter muss zur medizinischen Untersuchung.
Die Eltern selbst füllen weder das Formular aus, noch wollen sie mit ihrem Sohn zur Untersuchung fahren. Ich bekomme lediglich eine Mail in denen ein paar Informationen stehen mit der Aufforderung mich darum zu kümmern.

Nun meine Frage:
Zählt es zu meinen Aufgaben für die Eltern meines Betreuten Anträge zu stellen?
Oder stelle ich den Antrag für meinen Betreuten?

Ich habe keine Probleme mit diesen Aufgaben, dennoch finde ich das Verhalten der Angehörigen manchmal seeehr unschön.

Vielen Dank für eure Hilfe
Christine
Christine 0903 ist offline  
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Alt 29.08.2011, 06:03   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Christine 0903,

erstmal herzlich Willkommen bei uns

Zu Deiner Frage, das Problem kenne ich auch, allerdings lebte meine Betreute in einer eigenen Wohnung.
Solange das Kindergeld direkt bei meiner Betreuten landete habe ich den Antrag ausgefüllt.

Als die Eltern aber das Kindergeld für sich beansprucht haben weil sie so viel mit ihrer Tochter unternehmen und für sie kaufen habe ich Ihnen den gesamten Antrag zurückgeschickt, die Einkomensbescheide der Tochter dazu gelegt und darum gebeten mir zukünftig nur noch Bescheid zu sagen wenn ein weiterer Einkommensbescheid gebraucht wird.

Wovon lebt Dein Betreuter? Sind das halbwegs getrennte Haushalte oder versorgen die Eltern ihn ? Wie sind deine Aufgabenkreise?

An unschöne Angehörige muss man sich gewöhnen, davon gibt es viele.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.08.2011, 08:45   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 17
Standard

Hallo Michaela,

Danke für deine Antwort.
Mein Betreuter lebt bei seinen Eltern in seinem eigenen Zimmer und lebt von deren Geld, da er Arbeitsunfähig ist was seine Eltern aber nicht wahrhaben wollen. Sie gehen davon aus, dass er einfach nur zu Faul zum arbeiten ist.
Meine Aufgabengebiete sind Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Heimangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten. Keine Vermögenssorge.
Somit würde ein Kindergeldantrag nicht in meine Bereiche gehören oder?

Ich werde mich dennoch darum kümmern, möchte aber nur mal abklären, ob das in meine Zuständigkeit gehört.

Danke für jede weitere Antwort
Christine 0903 ist offline  
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Alt 29.08.2011, 13:33   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Christine,

da kannst Du Dich beim besten Willen nicht drum kümmern, lass bloss die Finger davon- ohne die Vermögenssorge, Rechts- Behörden und Antragsangelegenheiten.
Wir dürfen nur da tätig werden wo wir bestellt sind. Wenn Du einen zwingenden weiteren Bedarf siehst musst Du dem Gericht Mitteilung machen und um Aufgabenkreiserweiterung bitten.
Auf keinen Fall drauflosarbeiten!

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.08.2011, 15:34   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 143
Standard Kindergeld

Hallo Christine,

Michaela gibt Dir einen guten Tipp - Finger weg, bis es Deinen Aufgabenkreis betrifft.

Es gibt Angehörige, mit denen ist es etwas schwieriger zurrecht zu kommen, aber dennoch. Mit professioneller Sichtweise und dem Blick, dass es sich um die Rechte des Betreuten geht, kann man den Angehörigen manches auch erklären und nachsehen.

Nun zum Kindergeld:

Ist ein Betreuter erwerbsunfähig, stehen ihm oder den Eltern lebenslang das Kindergeld zu. Wenn ich es richtig verstanden haben, lebt Dein Betreuter im Hause der Eltern. Frage ist, erhält er Sozialleistungen nach SGB IX ... ?

Wenn keine Sozialleistungen nach SGB IX, dann kleine Hilfestellung geben, damit Dein Betreuter das Kindergeld erhält.

Wenn Sozialleistungen nach SGB IX an Deinen Betreuten gehen, dann übergebe alle Verantwortung der Familie. Deine Arbeitskraft ist hier nicht notwendig.

Liebe Grüße

Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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Alt 29.08.2011, 18:37   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 17
Standard

Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt recht, ich muss bei meinen Aufgaben bleiben.

Werde mich ab sofort nicht mehr darauf einlassen.

viele Grüße
Christine
Christine 0903 ist offline  
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Alt 01.09.2011, 11:58   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
Standard

Einen Kindergeldantrag stellst Du im Zweifel für den Betreuten, nicht für die Eltern. Kindergeld ist nach einem neuen Urteil des BVerfG ausschließlich für das Kind zu verwenden.

Rege doch an Deine Betreuung auf Vertretung gegenüber Behörden zu erweitern.

bye Myri
Myri ist offline  
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Alt 01.09.2011, 20:32   #8
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
Standard

Moin Christine

Noch eins drauf:
Das Kindergeld steht den Eltern zu. Diese sind originär empfangsberechtigt - also auch diejenigen, die den Antrag zu stellen haben.
Die Familienkassen, die das Kindergeld gewähren, werden Dich auch nicht als Ansprechpartnerin akzeptieren. Dieses Problem stelle ich immer wieder fest, wenn Betreute das Kindergeld auf ihr Konto bekommen (Die Empfangsberechtigten Eltern haben das KiGe dann an die Kinder abgetreten) und auf einmal der Geldeingang stockt. Dann haben die Eltern mal wieder vergessen auf ein Schreiben der Familienkasse zu reagieren und die zahlt nicht mehr. Auf Rückfragen bei der Familienkasse kommt dann gerne mal keine Antwort oder eben die, dass ich nicht berechtigt bin eine Antwort zu erhalten.
Das das ALG2 oder die Grundsicherung das fehlende Kindergeld erst ausgeglichen wird, wenn ein entsprechendes Schreiben der Familienkasse (was die aber nicht schreiben will) vorliegt, macht die Sache nicht einfacher...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.09.2011, 06:21   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,

Zitat:
Rege doch an Deine Betreuung auf Vertretung gegenüber Behörden zu erweitern.
Eine Erweiterung der Aufgabenkreise sollte man nur dann beantragen wenn es sinnvoll ist.
Der Betreute lebt bei den Eltern die ihn unterhalten. Sie wollen natürlich auch das Kindergeld, aber ich sehe nicht weswegen Christine in der Situation ihre Aufgabenkreise erweitern lassen müsste oder sollte?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.09.2011, 22:17   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Falls die Eltern des Betreuten vermögend sind und gerne auf das Kindergeld verzichten können, dann ist das ja deren Entscheidung.

Falls sie von ALG II oder Grundsicherung leben, dann kommt vielleicht die Behörde irgendwann darauf, von Ihnen zu verlangen, einen Kindergeldantrag zu stellen. Diesen Fall hatte ich schon zweimal.

Du kannst ihnen ja sagen, dass das eben nicht zu Deinen Aufgaben, die in der Bestellungsurkunde vermerkt sind, gehört und dass Du da dann auch gar nichts machen darfst.
Wenn Du vermutest, dass sie einfach mit dem Ausfüllen überfordert sind, kannst Du ihnen - wenn Du willst - anbieten, den ausgefüllten Antrag durchzuschauen oder beim Ausfüllen zu helfen.
Aber lass sie auf jeden Fall dann selbst unterschreiben.
Hirni ist offline  
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