Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann Berufsbetreuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In einigen AG-Bezirken in NRW gilt: ab der 11. Betreuung Anerkennung als Berufsbetreuer.
Ich habe mich bei mehreren AG im ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
|
In einigen AG-Bezirken in NRW gilt: ab der 11. Betreuung Anerkennung als Berufsbetreuer.
Ich habe mich bei mehreren AG im Umkreis meines Wohnsitzes beworben und bei einem AG möchte mich die Richterin nach 2 - 3 Verfahrenspflegschaften gleich als Berufsbetreuerin einsetzen, weil sie die "11er Regelung" für nicht gesetzeskonform hält und sie keine Bedenken hinsichtlich Eignung und Perspektive/Auslastung hat. Gilt das dann auch automatisch für die anderen Amtsgerichte, d.h. wenn einer mir eine Betreuung als beruflich geführt bestätigt, sind alle folgenden (egal ob 2. oder 20. Betreuung) berufliche? (Ich habe leider über die Suchfunktion nicht die Antwort gefunden, aber ich bin sicher sie ist da. ....)
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Moin!
Hmmmm....war hier ja schon oft Thema...die ominöse "Zahl 11" !!!Ich meine, hier sollte die Betreuungsstelle Dein Ansprechpartner sein...diese hat mich von der ersten Betreuung an als Berufsbetreuer vorgeschlagen...so stand es dann auch im jeweiligen Beschluss...und so rechne ich ab! ...auch in NRW!Versuchs mal bei der Betreuungsstelle! Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Entscheidend ist der Beschluß für den jeweiligen Klienten:
Als BB kannst Du nur abrechnen, wenn da ausdrücklich sowas steht wie "...zum Berufsbetreuer bestellt." oder "Die Betreuung wird berufsmäßig geführt." Bundesland oder AG-Bezirk spielt da keine Rolle.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
|
Zitat:
da jedes AG eigenständig entscheidet kannst du da wohl nichts gegen machen. ![]() Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
|
Ich würde mal bei AG 2 nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage entschieden wird. Immerhin solltest Du doch vor Übernahme einer Betreuung wissen, ob Du die auf Basis einer Ehrenamtspauschale oder als Berufsbetreuer führen sollst. Ein bisschen muss man ja doch an die Finanzen denken.
Bei uns läuft das so, dass der Kontakt zu den Gerichten immer über die Betreuungsbehörden läuft - von dort aus werde nach Absprache ich vorgeschlagen und mein Status ist somit klar. Ich sollte erst 3 ehrenamtliche Betreuungen übernehmen (aus denen dann 5 geworden sind, aber mit meiner Zustimmung), dann fand ein Qualifizierungsgespräch mit den hiesigen Betreuungsbehörden statt, die dann dem AG mitteilten, dass sie mich als Berufsbetreuerin anerkennen. Grüße Marsupilami |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
|
nu bin ich schlauer... (wenn auch nicht begeisterter..)
Gruß EFB |
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
|
Zitat:
), aber: Diese Richterin hat's geblickt. .Ansonsten gilt bekanntermaßen grundsätzlich (verkürzt ausgedrückt): Einmal Berufsbetreuer - immer Berufsbetreuer. mfg |
|
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
|
Zitat:
Frage: Welchen rechtlichen Status hat das "Anerkennen" und "Vorschlagen" ans Betreuungsgericht seitens der Betreuungsbehörde ? |
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
|
Der Richter muss sich nicht an die Vorschläge der Betreuungsbehörde halten. Er kann abweichend einen anderen Betreuer vorziehen.
Wie mir ein Richter sagte, geschieht das in seinem Bereich nicht so oft. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|