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Ab wann Berufsbetreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann Berufsbetreuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In einigen AG-Bezirken in NRW gilt: ab der 11. Betreuung Anerkennung als Berufsbetreuer. Ich habe mich bei mehreren AG im ...


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Alt 05.09.2011, 12:01   #1
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard Ab wann Berufsbetreuer?

In einigen AG-Bezirken in NRW gilt: ab der 11. Betreuung Anerkennung als Berufsbetreuer.

Ich habe mich bei mehreren AG im Umkreis meines Wohnsitzes beworben und bei einem AG möchte mich die Richterin nach 2 - 3 Verfahrenspflegschaften gleich als Berufsbetreuerin einsetzen, weil sie die "11er Regelung" für nicht gesetzeskonform hält und sie keine Bedenken hinsichtlich Eignung und Perspektive/Auslastung hat.

Gilt das dann auch automatisch für die anderen Amtsgerichte, d.h. wenn einer mir eine Betreuung als beruflich geführt bestätigt, sind alle folgenden (egal ob 2. oder 20. Betreuung) berufliche?

(Ich habe leider über die Suchfunktion nicht die Antwort gefunden, aber ich bin sicher sie ist da.....)
EFB ist offline  
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Alt 05.09.2011, 13:26   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Hmmmm....war hier ja schon oft Thema...die ominöse "Zahl 11" !!!

Ich meine, hier sollte die Betreuungsstelle Dein Ansprechpartner sein...diese hat mich von der ersten Betreuung an als Berufsbetreuer vorgeschlagen...so stand es dann auch im jeweiligen Beschluss...und so rechne ich ab! ...auch in NRW!

Versuchs mal bei der Betreuungsstelle!

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 05.09.2011, 16:29   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Entscheidend ist der Beschluß für den jeweiligen Klienten:
Als BB kannst Du nur abrechnen, wenn da ausdrücklich sowas steht wie "...zum Berufsbetreuer bestellt." oder "Die Betreuung wird berufsmäßig geführt."
Bundesland oder AG-Bezirk spielt da keine Rolle.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 05.09.2011, 16:50   #4
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Entscheidend ist der Beschluß für den jeweiligen Klienten:
Als BB kannst Du nur abrechnen, wenn da ausdrücklich sowas steht wie "...zum Berufsbetreuer bestellt." oder "Die Betreuung wird berufsmäßig geführt."
Bundesland oder AG-Bezirk spielt da keine Rolle.
D.h., wenn AG 1 mir bereits ab 1. Betreuung im Beschluss den Vermerk Berufsmäßig einträgt, kann ich nichts dagegen tun, wenn AG-Bezirk 2 auf ihren " erst 11 dann Beruf" besteht????
EFB ist offline  
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Alt 05.09.2011, 16:57   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
D.h., wenn AG 1 mir bereits ab 1. Betreuung im Beschluss den Vermerk Berufsmäßig einträgt, kann ich nichts dagegen tun, wenn AG-Bezirk 2 auf ihren " erst 11 dann Beruf" besteht????
Hallo EFB,

da jedes AG eigenständig entscheidet kannst du da wohl nichts gegen machen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 05.09.2011, 17:46   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard

Ich würde mal bei AG 2 nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage entschieden wird. Immerhin solltest Du doch vor Übernahme einer Betreuung wissen, ob Du die auf Basis einer Ehrenamtspauschale oder als Berufsbetreuer führen sollst. Ein bisschen muss man ja doch an die Finanzen denken.
Bei uns läuft das so, dass der Kontakt zu den Gerichten immer über die Betreuungsbehörden läuft - von dort aus werde nach Absprache ich vorgeschlagen und mein Status ist somit klar.
Ich sollte erst 3 ehrenamtliche Betreuungen übernehmen (aus denen dann 5 geworden sind, aber mit meiner Zustimmung), dann fand ein Qualifizierungsgespräch mit den hiesigen Betreuungsbehörden statt, die dann dem AG mitteilten, dass sie mich als Berufsbetreuerin anerkennen.

Grüße

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 05.09.2011, 18:24   #7
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard Danke für Eure Antworten....

nu bin ich schlauer... (wenn auch nicht begeisterter..)

Gruß
EFB
EFB ist offline  
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Alt 09.09.2011, 15:09   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
Standard

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
möchte mich die Richterin nach 2 - 3 Verfahrenspflegschaften gleich als Berufsbetreuerin einsetzen, weil sie die "11er Regelung" für nicht gesetzeskonform hält und sie keine Bedenken hinsichtlich Eignung und Perspektive/Auslastung hat.
Hoffentlich klingt das jetzt nicht anmaßend arrogant (isses natürlich nicht), aber: Diese Richterin hat's geblickt..

Ansonsten gilt bekanntermaßen grundsätzlich (verkürzt ausgedrückt): Einmal Berufsbetreuer - immer Berufsbetreuer.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 09.09.2011, 16:43   #9
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Ich sollte erst 3 ehrenamtliche Betreuungen übernehmen (aus denen dann 5 geworden sind, aber mit meiner Zustimmung), dann fand ein Qualifizierungsgespräch mit den hiesigen Betreuungsbehörden statt, die dann dem AG mitteilten, dass sie mich als Berufsbetreuerin anerkennen.
Ich wurde nach einem Qualifizierungsgespräch mit der hiesigen Betreuungsbehörde und ohne Betreuung als "ehrenamtlicher" Betreuer anerkannt und dem Betreuungsgericht "angeboten".
Frage: Welchen rechtlichen Status hat das "Anerkennen" und "Vorschlagen" ans Betreuungsgericht seitens der Betreuungsbehörde ?
stephan1 ist offline  
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Alt 09.09.2011, 19:03   #10
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Der Richter muss sich nicht an die Vorschläge der Betreuungsbehörde halten. Er kann abweichend einen anderen Betreuer vorziehen.

Wie mir ein Richter sagte, geschieht das in seinem Bereich nicht so oft.
EFB ist offline  
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