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Stromschulden durch WG-Bewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stromschulden durch WG-Bewohner im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von mungo Anwaltlicher Rat hat da noch nicht geschadet. Sehe ich auch so. Die Mieter haben als Gesellschaft ...


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Alt 10.09.2011, 10:08   #11
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Anwaltlicher Rat hat da noch nicht geschadet.
Sehe ich auch so.
Die Mieter haben als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR) einen Mietvertrag geschlossen. Dabei verpflichten sie sich die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB).
stephan1 ist offline  
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Alt 10.09.2011, 16:24   #12
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Eine GbR ist eine GbR und das hat mit einem gemeinsamen Mietvertrag/Mietverhältnis nichts zu tun.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2011, 17:09   #13
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
Standard

Materialrechtlich besteht ein Leistungsanspruch seitens des Stromanbieters gegen diese Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, bestehend aus besagten 3 Mietern. Diese 3 Mieter sind untereinander im Innenverhältnis rechtlich gemeinsam zur Leistungserbringung gegenüber dem Stromanbieter verpflichtet.
Der Stromanbieter hält sich zu Recht an besagtes Konstrukt einer GbR, ersatzweise nimmt er jeden einzelnen der 3 Mieter ersatzweise in vollumfänglichen Regress.
Der schadens betroffene Mieter muss im Rahmen des Gesellschaftrechts die ausstehenden Gelder eintreiben und gesamtheitlich an den Stromanbieter überweisen.
stephan1 ist offline  
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