Dies ist ein Beitrag zum Thema Stromschulden durch WG-Bewohner im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von mungo
Anwaltlicher Rat hat da noch nicht geschadet.
Sehe ich auch so.
Die Mieter haben als Gesellschaft ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
|
Sehe ich auch so.
Die Mieter haben als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR) einen Mietvertrag geschlossen. Dabei verpflichten sie sich die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Eine GbR ist eine GbR und das hat mit einem gemeinsamen Mietvertrag/Mietverhältnis nichts zu tun.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
|
Materialrechtlich besteht ein Leistungsanspruch seitens des Stromanbieters gegen diese Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, bestehend aus besagten 3 Mietern. Diese 3 Mieter sind untereinander im Innenverhältnis rechtlich gemeinsam zur Leistungserbringung gegenüber dem Stromanbieter verpflichtet.
Der Stromanbieter hält sich zu Recht an besagtes Konstrukt einer GbR, ersatzweise nimmt er jeden einzelnen der 3 Mieter ersatzweise in vollumfänglichen Regress. Der schadens betroffene Mieter muss im Rahmen des Gesellschaftrechts die ausstehenden Gelder eintreiben und gesamtheitlich an den Stromanbieter überweisen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|