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Stromschulden durch WG-Bewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stromschulden durch WG-Bewohner im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer, ich habe einen jungen Betreuten, Anfang 20, mit paranoider Schizophrenie und Suchtproblematik, ohne jede Einsicht dahingehend, dass man ...


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Alt 05.09.2011, 16:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard Stromschulden durch WG-Bewohner

Liebe Forenteilnehmer,

ich habe einen jungen Betreuten, Anfang 20, mit paranoider Schizophrenie und Suchtproblematik, ohne jede Einsicht dahingehend, dass man gegen die Drogenabhängigkeit etwas tun müsste. Er taucht immer mal wieder eine Weile unter, ich kümmere mich dann vor allem um seine Finanzen. Er wohnt offiziell in einer chaotischen 3-er WG, dort will er aber nicht mehr wohnen und hält sich meist bei Bekannten auf. Er hat früher immer wieder in schneller Abfolge die Wohnung gewechselt, gerade wird (wegen anderer Dinge) ein Einwilligungsvorbehalt geprüft. Aus dem Mietvertrag kommt er nicht so schnell raus, da alle 3 Bewohner Mieter sind und nur gemeinsam kündigen könnten. An die kommt man aber nicht wirklich ran, einer sitzt wohl gerade ein. Briefen werden ignoriert. Die Miete wird von Leistungsträgern direkt an den Vermieter überwiesen, hier gibt es momentan keine Rückstände (zumindest solange, wie die Herren Leistungen erhalten).

Aber: Keiner der anderen beiden zahlt an den Strom- und Gasversorger, nur ich zahle für meinen Betreuten anteilig den monatlichen Abschlag. Dies nutzt aber nichts, wenn die anderen nicht zahlen, den ganzen Abschlag kann mein Betreuter nicht aufbringen. Jetzt flattern die Mahnungen wegen der Rückstände herein, irgendwann wird sicher Gas und Strom abgestellt. Für die auflaufenden Schulden haftet mein Betreuter dem Versorger als Gesamtschuldner mit, auch wenn er im Innen (WG-)Verhältnis nur seinen Anteil zahlen müsste.

Kann ich da irgendwas machen? Habe schon beim Jobcenter gebeten, mit den Sachbearbeitern der Mitbewohner Kontakt herzustellen (zwecks Direktüberweisung an Stromversorger), aber die kommen leider nicht in die Puschen.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 05.09.2011, 16:19   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich denke, daß die Verknüpfung aller drei Mieter nicht rechtens ist.
Wenn dein Betreuter da nicht mehr wohnen will und auch noch in gesamtschuldnerischer Haftung für die Energiekosten der anderen gradestehen soll, ist das IMHO nicht zumutbar und damit ein außerordentlicher Kündigungsgrund, evtl. sogar fristlos.
Kommt halt auf das Konstrukt an: Verknüpfte Einzelmietverträge, ein Gesamtmietvertrag, der nur gemeinsam kündbar ist oder...

Hol Dir besser fix Rat beim Mieterverein oder Mietrechtsanwalt.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 05.09.2011, 18:27   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
Standard

Hallo Mungo,

es handelt sich um einen ganz normalen Mietvertrag, den alle 3 WG-Mitglieder gemeinsam unterschrieben haben, ist ja oft auch bei Ehegatten so. Damit haften Sie für die Mietzahlungen als Gesamtschuldner, d.h. der Vermieter kann sich nach Belieben an jeden der 3 halten, wenn die vereinbarte Miete nicht kommt. Dies ist auch zulässig und stellt keinen Kündigungsgrund dar. Aber die Mietzahlungen sind momentan auch nicht das Problem. Beim Stromversorger sind halt auch alle 3 als Kunden angemeldet, der Stromversorger schickt dann ja nicht jedem eine separate Abrechnung über seinen Anteil, sondern nur eine Gesamtrechnung, wer die bezahlt, ist ihm egal.

Mein Betreuter will woanders wohnen, da ihm die alte Wohnung bzw. Wohnlage nicht gefällt und er alleine wohnen will, eine neue bessere (und vor allem für ihn bezahlbare) Wohnung hat er aber noch nicht und die ist in unserer Region auch nicht so leicht zu finden.

Grüße,
Anni
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Alt 05.09.2011, 19:56   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,593
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Moin Anni

Ziemlich blöde Konstellation mit dem Mitvertrag, insbesondere, wenn die anderen nicht aus dem Quark kommen.

Ich würde mir da glatt überlegen, ob der Betreute nicht einfach wo anders eine Wohnung nimmt, das Amt an die neuen Vermieter zahlt und die Mitbewohner vom Vermieter wachgeküsst werden, weil dem Stück für Stück die Miete flöten geht...
Die anderen sind gesamtschuldnerisch genauso haftbar, wie Dein Betreuter. Wenn die sich aber nicht bewegen, geht das immer auf das Konto Deines Betreuten, der als einziger zahlt. Rechne Dir aus, was teurer kommt: Ein Ende mit Schrecken oder Ein Schrecken ohne Ende.


MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.09.2011, 20:19   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo anni,

derjenige der den Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen hat haftet. Wenn es drei waren kommt wahrscheinlich eine gesamtschuldnerische Haftung in Frage gegen die Du nichts machen kannst.

Da gibts, wie Imre schon sagte, keinen Ausweg ausser auszuziehen oder einen eigenen Zähler einbauen zu lassen- ein Ding der Unmöglichkeit in einer WG.


Bei dem der einsitzt müssten doch, je nach Haftdauer, die laufenden Verpflichtungen also auch der Strom übernommen werden? Das könnte zumindest eine Verringerung der Schulden bedeuten.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.09.2011, 20:24   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich meine, daß er da jederzeit raus kann: Die Mieter haften zwar gesamtschuldnerisch, aber niemand kann ihm verbieten auszuziehen. Dann muß er - fristgerecht - kündigen und mit Ablauf der Kündigungsfrist ist er aus dem Mietvertrag und auch aus der Haftung raus.
Das gilt für die Miete und genauso für die Nebenkosten (Versorger bei Auszug kündigen).

Möglicherweise kommen dann noch Rest-Forderungen der Versorger auf ihn zu. Bloß wäre es sicher besser, jetzt zu gehen als so lange zu warten, bis die Anschlüsse gesperrt sind.

Er sollte allerdings die anderen gleichzeitig von seinem geplanten Auszug informieren, damit die Gelegenheit haben, einen Nachmieter zu finden. Die sitzen dann nämlich - gesamtschuldnerisch - auf dem Drittel, was fehlt.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 06.09.2011, 16:29   #7
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Beiträge: 139
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Hallo zusammen,

also wenn der Betreute eine neue Wohnung nimmt, dann laufen für die alte Wohnung Miete und Stromanteil weiter, da kommt sicher einiges zusammen. Ich müsste zur Anmietung einer neuen Wohnung zunächst auch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung holen, da jetzt ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird (warte nur noch auf den Beschluss).

@mungo: Nein, der Betreute kann nicht alleine (ohne seine WG-Kollegen) die Wohnung oder den Versorgervertrag kündigen, das können nur alle 3 zusammen. Man könnte sich vielleicht mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag einigen, aber auch hierbei müssten die anderen 3 zunächst zustimmen.

Grüße,
Anni
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Alt 06.09.2011, 18:43   #8
Stammgast
 
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Beiträge: 522
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Siehste, und wenn das so im Vertrag steht, halte ich das für sittenwidrig.
Deshalb schlug ich ja den unmittelbaren Gang zum Anwalt vor.

Wenn meine Auffassung richtig ist, bedeutet das, daß
  • der Vertrag an sich praktisch eine Nutzungsvereinbarung
  • die nur durch tatsächliche Nutzung kostenpflichtig und
  • jederzeit auflösbar ist
Der Vertrag mit dem Versorger ist an den mit dem Vermieter gebunden - alles gut.
Keine Schulden, die über das hinausgehen, was gemeinsam mit deinem Klienten verbraucht worden ist: Wenn er auszieht, bleibt sein Zähler stehen.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 09.09.2011, 11:00   #9
Forums-Geselle
 
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Sorry Mungo, aber da liegst Du leider falsch...
Das was ich über das Wesen der Gesamtschuld geschrieben habe, steht nicht explizit so im Mietvertrag, sondern das ergibt sich aus § 421 BGB und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Musst Du einfach mal ein wenig im Internet recherchieren, ein Gang zum Anwalt macht da überhaupt keinen Sinn, da ein durch 3 Mieter unterschriebener Mietvertrag nicht sittenwidrig sondern völlig legitim ist (wenn auch sicher öfters problemgeladen, z.B. wenn Beziehungen in die Brüche gehen und einer ausziehen will).
Und da es nur einen Strom- bzw. Gaszähler in der Wohnung gibt, bleibt (leider) auch kein Zähler stehen, nur weil einer der Mieter auszieht.

Grüße,
Anni
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Alt 09.09.2011, 11:14   #10
Stammgast
 
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Dann reicht eine schlichte Kündigung und der Auszug, um aus dem Mietvertrag und damit auch aus den Versorgerverträgen rauszukommen, denke ich.
Aufgelaufene Schulden sind bis dahin gemeinschuldnerisch.

Anwaltlicher Rat hat da noch nicht geschadet.
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