Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie komme ich an Klienten ?? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe mich letzten Monat bei der zuständigen Betreuungsstelle meines Kreises beworben. Innerhalb kürzester Zeit bekam ich einen ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,
ich habe mich letzten Monat bei der zuständigen Betreuungsstelle meines Kreises beworben. Innerhalb kürzester Zeit bekam ich einen Termin zu einem Vorstellungsgepräch. Hier wurde ich als "geeignet" befunden. Eine Stellungnahme nach §1897 BGB wurde dem zuständigem Amtsgericht und mir zugestellt. Mit dieser Stellungnahme habe ich mich bei zwei weiteren Kreisen in meiner Umgebung beworben. In den letzten beiden Kreisen ist die Situation so, das mir die Betreuungstellen keine Garantie für Klienten geben konnten, mir jedoch den Tipp gaben mich bei den zuständigen Richtern vorzustellen. Dies mache ich seit dieser Woche. Die meisten Vorstellungen liefen bisher so ab, das sie meine Unterlagen entgegen nahmen und gesagt haben sie würden sich dann bei Bedarf melden. Konkrete Absagen habe ich bis heute noch nicht bekommen. Hier meine Frage: Um alle Ressourcen zu nutzen um an eine Anzahl von zu betreuenden zu kommen mit denen ich meinen bescheidenen Lebensunterhalt finanzieren kann, bitte ich um Tipps. Lieben Dank
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
den ersten Part hast Du schon, die Betreuungsstelle hat Dich zugelassen. Nun hast Du Dich auch bei den Richtern vorgestellt so dass der schwierigste Part folgt -> Geduld, etwas anderes hilft leider nicht... Auch wenn es schwer ist, Du musst abwarten und abwarten bis Du vorgeschlagen wirst. Da wir mit Menschen arbeiten ist es sehr schlecht kalkulierbar, wenn jemand die Hilfe eine Betreuers benötigt. Ich zB bin im Januar zugelassen worden und meinen 1. Klienten habe ich seit August. Insgesamt habe ich nun 3 Klienten und bin bei einem weiteren vorgeschlagen, das Alles folgt aber leider keinem Muster. Die Zeit bis dahin habe ich sinnvoll mit Hospitieren verbracht und mich so schon ins Betreuergeschäft eingearbeitet, und viel rechercheirt. Viel Geduld beim Warten. Geändert von gonzo (13.09.2011 um 20:18 Uhr) |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
ich trübe nur ungerne die freudigen Vorstellungen aber möchte doch gerne folgendes zu bedenken geben: es gibt Gerichts-Bezirke in denen die Betreuungsbehörden kaum eine Rolle spielen- auf jeden Fall nicht bei der Vergabe von Fällen. Das sollte unbedingt diplomatisch geklärt werden. Stutzig macht mich besonders auch, das die Betreuungsgbehörde keine Aussage über den Bedarf gemacht hat. Das ist eher schlecht. Ich würde hier dringend empfehlen den Kontakt zu einem tätigen Berufsbetreuer zu suchen und mich genau danach zu erkundigen. Zitat:
Ich muss zugeben die Formulierungen: wie komme ich an Kunden und "Um alle Ressourcen zu nutzen um an eine Anzahl von zu betreuenden zu kommen mit denen ich meinen bescheidenen Lebensunterhalt finanzieren kann," sind nicht gerade ansprechend und wenn sie die Einstellung zu der Arbeit wiederspiegeln ........wohl eher kontraproduktiv. Aber das ist jetzt nur meine persönliche Einschätzung- ohne jede Wertung. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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einen "Anspruch" auf Betreuungen zur Finanzierung deines Lebensunterhaltes hast du grundsätzlich nicht; die Gerichte und Behörden sind keine "Arbeitgeber"; ich bi in seit 9 Jahren Berufsbetreuerin und arbeite in 2 Bundesländern für derzeit 5 Amtsgerichte; im Laufe der Zeit wurde ich von bestimmten Einrichtungen (z.B. Suchthilfe) immer wieder als Betreuerin vorgeschlagen, weil die Zusammenarbeit gut funktioniert; in der Regel folgen die Richter auch diesen Vorschlägen; es gibt allerdings Behörden und Rechtspfleger, die diese Vorgehensweise als Einmischung empfinden und ablehnen - das ist sehr unterschiedlich;
meine Erfahrung: wenn du deine Arbeit gut machst und die Gerichte zufrieden sind, wird man dich immer stärker bei der Vergabe berücksichtigen; und versuche, deinen Pflichten gegenüber dem Gericht in jedem Fall nachzukommen, denn Betreuer, die den Rpfl und Richtern unnötig Arbeit machen (Erinnerungen an die Abgabe von Berichten, Rechnungslegungen usw.) werden aufs Abstellgleis geschoben (versändlich); vielleicht kannst du dir auch noch ein weiteres Standbein aufbauen mit Nachlaßpflege, Vormundschaften o.a. viel Erfolg! |
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#5 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 6
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Zitat:
da habe ich mich wohl ein bisschen falsch ausgedrückt mit meinen Ressourcen. Es ist ganz und garnicht mein ansinnen schnellstmöglich an Kunden zu kommen um viel Geld zu verdienen. Ganz im Gegenteil. Wollte damit nur fragen, ob jemand Tipps geben kann wo man sich vorstellen kann ausser bei Amtsrichtern und Betreuungsstellen. |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 6
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Danke an alle für die schnellen Antworten.
LG |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo peinki,
nix passiert, kein Grund zur Panik ![]() Dazu: Zitat:
Benutze mal die Suchfunktion hier, wir hatten auch schon mal lange und breit das Thema warum es nicht ratsam ist z.B. in Heimen auf Kundensuche zu gehen. Ich kann mich nur wiederholen: versuche unbedingt rauszukriegen wie bei euch im Bezirk die Vergabepraxis läuft und vor allem wie der Bedarf eingeschätzt wird. Das kann beides völlig unterschiedlich ausfallen, gibt Dir dann aber einen grossen Hnweis darauf wie realistisch es ist bald mit Aufträgen zu rechnen. Gruss Michaela
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 6
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Hi,
jetzt bin ich total verunsichert. Habe heute meine "Richter Vorstellungs Tour" fortgesetzt. Beide Richter gaben mir den Tipp mich in Heimen vorzustellen und mich vorschlagen zu lassen. Diese beiden würden das gerne sehen. Daraufhin habe ich zwei Heime besucht. Beide Heimleiter waren positiv überrascht. Na ja, bin ja noch blutiger Anfänger und in der Probierphase.. |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo peinki,
wenn "Deine" Richter Dir das angeraten haben dann kannst Du das auch machen - würde ich denken. Scheint ein sehr spezieller Gerichtsbezirk zu sein. ![]() Normalerweise ist ein solches Vorgehen einn absolutes No-Go. Hintergrund davon ist im weitesten Sinn der § 1897 BGB. Damit soll z.B. vermieden werden dass Heime sich z.B. selbst mit "handzahmen" Betreuern eindecken. Weiterhin aber viel Erfolg Gruss.Michaela
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#10 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 376
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Zitat:
Wenn du in den Heimen deine Vorstellungen von Betreuungsarbeit im Rahmen von z.B. Vorträgen und Artikeln qualifizierst, dann kannst du diese Vorträge und Artikel - soweit diese die Zustimmung der Heime finden - den Betreuungsrichtern senden, mit der Bitte um wohlgefällige Kenntnisnahme und gleichzeitig der höflichen Bitte um Berücksichtung als Betreuer. Ergänzend weise regelmässige Fortbildungen im Bereich Betreuung nach, das zeigt zusätzlich dein Engagement. Ganz wichtig: Spezialisiere dich auf ein bestimmtes Betreuungsklientel, z.B. Aphasiker oder Dysgrammatismus, werde darin absoluter Betreuungs-Spezialist. Mache die Betreuungsrichter darauf aufmerksam! |
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